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0137 Drahtzieher geht straffrei aus

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2006 7:54    Titel: 0137 Drahtzieher geht straffrei aus Antworten mit Zitat

Verbraucherschützer warnen seit Jahren. Die Bundesnetzagentur investiert Personal und Geld, um der Abzocke Herr zu werden. Staatsanwaltschaften ermitteln, Opfer werden aktiv. Offenbar alles umsonst. Wer mit 0137-Nummern abzockt und das Glück hat, in Kassel vor Gericht zu landen, kann sich ins Fäustchen lachen. Das dortige Schöffengericht hat jetzt das Betrugsverfahren gegen einen Mann eingestellt – obwohl der mit 0137-Lockanrufen 140.000 Menschen um rund 110.000 Euro gebracht hatte. Seine Beute darf der „Geschäftsmann“ behalten.

Der 55-Jährige hatte im April und Mai 2003 computergesteuert mehrere hunderttausend Telefonnummern in ganz Deutschland angeklingelt, berichtet heute der Berliner Tagesspiegel. Die Masche lief wie bei Lockanrufen üblich: Nach kurzem Klingeln unterbrach der Mann die Verbindungen zu den Mobil- und Festnetzanschlüssen. Im Telefondisplay der Angerufenen verblieb dabei die 0137-Nummer, die der Mann aus Fuldabrück bei Kassel zuvor angemietet hatte. Knapp 140.000 Opfer fielen auf den Trick herein, riefen die angezeigte Nummer in Glauben an einen tatsächlich verpassten Anruf zurück – und waren jeweils mindestens 84 Cent los. Für nichts.

Bei dem 55-Jährigen klingelte nicht das Telefon, sondern die Kasse. Die allerdings umso lauter. Dem Tagesspiegel zufolge kassierte der dubiose Geschäftsmann durch die Anrufe über 80.000 Euro. Weitere 30.000 Euro verblieben bei dem Netzbetreiber, bei dem er die 0137-Nummer angemietet hatte. Aber, immerhin das positiv: Im Gegensatz zu vielen vergleichbaren Fällen der letzten Jahre nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf und klagte den Mann schließlich auch wegen Betruges an. Damit landete der Fall vor einem Kasseler Schöffengericht.

"Noch nicht unbedingt Betrug"

Im Prozess jetzt allerdings die böse Überraschung: Das Gericht stellte das Verfahren gegen den 55-Jährigen ein. Ohne Auflagen. Die Kosten des Verfahrens übernahm die Staatskasse. Die Richter kamen nämlich zum Schluss, dass die Lockanruf-Masche "noch nicht unbedingt Betrug" gewesen sei. Schließlich seien die Anrufer nicht getäuscht worden; sie hätten sehen können, dass sie eine teure 0137er-Nummer wählen. Auch das Fehlen eines "Kommunikationswillens" seitens des Angeklagten wollte das Gericht nicht ohne weiteres annehmen. Den Anrufern sei schließlich eine Bandansage vorgespielt worden, die sie zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert habe, berichtet der Tagesspiegel. Zwar hätte der Angeklagte betrügerisch gehandelt, wenn es die beworbene Lotterie gar nicht gegeben haben sollte, meinte das Gericht. Das aber sei heute nicht mehr nachzuweisen. Seine Beute von satten 80.000 Euro durfte der 55-Jährige damit behalten – auf Kosten seiner 140.000 Opfer.

Nun denn ...
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 227
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 1.Sep 2006 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Daß der Typ das Geld behalten darf, finde ich nicht ok.
Die Betrugsabsicht war zu offensichtlich, da hat die Staatsanwaltschaft wohl etwas schwach argumentiert.

Allerdings habe ich auch kein Mitleid mit den "Betrugsopfern".
Wenn mein Telefonklingelt und sogleich wieder verstummt, dann hat sich entweder jemand verwählt oder anders überlegt oder es ist ein Betrugsversuch.
Wenn der Anrufer mich sprechen möchte, ruft er wieder an.

Gier, in diesem Fall Neugier, frißt Hirn, daß zeigt sich leider immer wieder.

Folgendes Zitat wird Einstein zugeschrieben:
Das Weltall und die menschliche Dummheit sind unendlich,
beim Weltall bin ich mir aber noch nicht ganz sicher...
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