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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 9.Aug 2006 7:01 Titel: Abkassieren per Telefon – Teil III |
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Und schließlich eine erneute Ermahnung von Verbraucherschützern, sich nicht an der Wohnungstür überrumpeln zu lassen – diesmal von angeblichen Telefonüberprüfern. In mehreren Fällen seien Verbrauchern an der Haustür Telefonverträge mit dem Münchner Unternehmen StarCom aufgeschwatzt worden, teilte die Verbraucherzentrale Bayern Mitte Juli mit. Und dies mit »dreisten Drückermethoden«.
Unter dem Vorwand, am Telefon etwas umstellen zu müssen, hatten sich die Vertreter Einlaß verschafft. Einmal in die Wohnung gelangt, ließen sie sich die letzten Telefonrechnungen zeigen und erklärten, diese seien völlig überzogen. Anschließend würden die Kunden zum Abschluß eines neuen Tarifs mit zwölfmonatiger Laufzeit gedrängt.
Die Verbraucherzentrale Bayern forderte StarCom auf, sich von solchen Vertriebspartnern zu distanzieren und die betroffenen Verbraucher großzügig aus den geschlossenen Verträgen zu entlassen. Weil es sich um ein Haustürgeschäft handele, könnten viele Verträge aber auch noch widerrufen werden.
Auf ihrer Internetseite informiert die Verbraucherzentrale Bremen, daß die 14tägige Widerrufsfrist dann beginne, »wenn Verbraucher eine besondere Belehrung über Art und Umfang des Widerrufsrechts erhalten haben. Dazu gehören Angaben über die Schriftform des Widerrufs, den Ablauf der Frist sowie Name und Anschrift des Widerrufsempfängers. Diese Belehrung muß drucktechnisch deutlich gestaltet und für Normalsichtige gut lesbar sein. Die Widerrufserklärung muß innerhalb der Frist abgesandt und nicht begründet werden. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie unvollständig, so beginnt die Frist nicht zu laufen.«
(AFP/jW) |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 12.Jul 2008 16:54 Titel: |
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umgesetzt / Mod.
Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 17:21 Titel: StarCom Betrug !?
| Heaven1 hat folgendes geschrieben:: |
| Ein Rätsel scheint die unseriöse Vorgehensweise einer sog. Telefon-Gesellschaft StarCom sein, wie ich von einer Freundin erfuhr. Zwar findet man unter der Such-Funktion einen Beitrag zur StarCom, aber dieser Fall hier scheint ganz anders gelagert zu sein: Kürzlich erhielt sie eine Rechnung über mehrere hundert Euro, von dieser Firma, für Telefon-Dienste. Sie telefoniert laut eig. Aussage nur über die Telekom und konnte zuerst garnichts mit dem Fa.-Namen anfangen. Sie erhielt nur wenige Tage darauf eine Mahnung, welches von einem RA-/Inkasso-Büro geschrieben wurde. Nun war ihr zwischenzeitlich etwas eingefallen. Sie war vor ein paar Monaten am Ausgangs-Bereich eines Gross-Einkaufs-Centers, als sie den REAL-Markt verlies, von einem jungen Mann angesprochen wurden. Dieser bot ihr das zufällige Ziehen eines Loses an. Mit diesem Los gewann sie 90 Frei-Minuten über eine Art Einwahl-Nummer, die sie vorwählen müsste, nachdem sie sich auch angemeldet hat. Dazu füllte der jg. Mann einen Bogen mit Durchschlag aus, in den ihr Name, Adresse, sowie deren Telekom-Ruf-Nr. eingetragen wurde. Sie hat diesen Bogen auch unterzeichnet und einen Durchschlag mitbekommen. Der Anbieter hierbei war diese StarCom ! Allerdings, und hier ist der besonders komische Punkt: Sie hat davon bis einschl. heute, überhaupt keinen Gebrauch gemacht. Aber: In der RA-/Inkasso-Rg. stehen Verbindungs-Nachweise (Ruf-Nr.), die sie angeblich über die StarCom angerufen hat. Sie kennt diese Tel.-Nr., telefonierte aber nie über diese StarCom Einwahl. Wie kann so etwas sein ? Nun hat sie den RAe widersprochen, und die Sache geschildert. Eine Antwort darauf wurde ihr zugesagt, erfolgte jedoch noch nicht. Woher hat diese StarCom denn deren angerufene Tel.-Nr. ? Wie kann dass funktionieren ? |
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