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Abzocke und Betrug um die *.EU-Domain

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Harald Woessner
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Deisslingen

BeitragVerfasst am: 4.März 2006 11:44    Titel: Abzocke und Betrug um die *.EU-Domain Antworten mit Zitat

Hallo,

habe gerade einen sehr dicken Hals, da ich offensichtlich verarsch wurde.
zu den Fakten:
Ich habe über einen offiziellen Registrar eine .EU-Domain in der Sunrise-Phase l beantragt.
(das hat mich 100,00 EURO gekostet)
Danach wurde ich aufgefordert, die Nachweise, die mein Recht belegen, einzusenden.
Das habe ich auch getan und mich an alle in den AGB dokumentierten Anforderungen an Form und Inhalt des Nachweises gehalten.
Als Nachweis habe ich die Urkunde über die Eintragung meiner Marke, die Bescheinigung über die in das Register eingetragenen Angaben, die Benachrichtigung über den Ablauf der Widerspruchsfrist und somit die endgültige Eintragung eingereicht.
Ich wollte den auf mich eingetragenen Markennamen (mein Firmenname)
als .EU-Domain registrieren lassen.
Die Marke ist in Deutschland beim Patent- und Markenamt seit dem 17.10.2001 auf mich eingetragen.

So und nun hebe ich eine e-mail erhalten, wörtlich: Wir bedauern es, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag für den Domainnamen XXXXXXXXX.EU abgelehnt wurde.
Der Nachweis, den wir erhalten haben, hat das geltend gemachte Recht nicht ausreichend belegt.

Eine unglaubliche Frechheit!!!!
Man muss dazu wissen, dass man als Antragsteller keinerlei Rechte in dem Spiel hat. Alles iläuft nur nach Gottes-Gnaden, da eine Komunikation mit der Registrierungsstelle und allen beauftragten Stellen (Prüfer, Schiedstelle...) schon in den AGB´s ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Es bliebe mir jetzt die einreichung eines ADR-Verfahrens.
Ich habe mich über das Verfahren informiert und bei den Kosten zieht es einem die Socken aus.
Zig-tausend EURO sollte ich jetzt wieder im Voraus bezahlen ohne den Geringsten Anspruch auf irgend was.
Es ist wieder das gleiche Gottes-Gnaden-Verfahren wie die Registrierung oder nicht Registrierung.

In meinen Augen ist das ein glatter Betrug!
Wer sich für die Details interessiert, kann bei mir z.B. den eingereichten Nachweis und die erhaltene e-mail einsehen.

Der Betrug wird sofort offensichtlich.
Ich kannte schon die Behördenwillkür, mit der beispielsweise Reifengrößen bein LA eingetragen werden oder auch nicht und nach neuer Regelung generell nicht mehr und dann doch noch..........
Aber das, was ich heute morgen lin der e-mail lesen musste setzt der bisher gekannten Willkürherrschaft der Bürokraten eine neue Krone auf.

grüße Harald Wössner - und lasst eich nicht auch so verarschen.
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6837

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2006 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Schiedsgericht annulliert wertvolle .eu-Domains

Das Vergabechaos rund um die .eu-Domains geht in die nächste Runde. Wie erst jetzt bekannt wurde, sind in den vergangenen Tagen eine Reihe von wertvollen .eu-Domains vor dem dafür zuständigen Schiedsgericht ADR in Prag annulliert worden.
24 in der Sunrise-Phase zugesprochene Domains wie arzt.eu, fkk.eu, liebe.eu und wetter.eu wurden dem ursprünglichen Inhaber aberkannt, da sie auf absurde Markenregistrierungen mit exzessiv verwendeten Sonderzeichen zurückgehen.
So hatte der Domain-Antragssteller etwa die Marken "A&R&Z&T" oder "F&K&K" registriert, was diesen nach den formulierten Sunrise-Regeln zunächst zur Inanspruchnahme von den Sonderzeichen-freien Entsprechungen "arzt", "fkk" und ähnlichen berechtigte.

Durch den jetzigen Schiedsspruch sowie die bereits seit längerem existierende Diskussion um derartige Sonderzeichenmarken sehen sich Gegner des Domainvergabeverfahrens erneut in ihrer Kritik bestätigt. Ursprünglich für Unternehmen wie H&M oder C&A zur Durchsetzung ihrer Domainansprüche ohne Sonderzeichen vorgesehen, wurde diese Regelung offenbar gezielt von hunderten Antragsstellern missbraucht.

Während in ähnlichen Fällen wie "Barc&Elona" oder "R&E&I&F&E&N" den Beschwerdeführern in einem ADR-Verfahren Recht gegeben wurde, wurde Kritikern zufolge allerdings auch eine Reihe von Urteilen gefällt, bei denen die exzessive Sonderzeichen-Verwendung in Markennamen akzeptiert wurde.

"Was uns stört, ist dass die Rechtssprechung am Schiedsgerichtshof so uneinheitlich ausfällt und sich die einzelnen Gutachter nur ungenügend abstimmen", kritisiert Stefan Golkowsky, Patentanwalt, im Gespräch mit pressetext. Dass sich die EU bzw. die Vergabestelle Eurid http://www.eurid.eu für relativ offene Regularien entschieden habe, sei per se nicht abzulehnen.
Die Sunrise-Regularien seien allerdings so formuliert gewesen, dass Missbrauch möglich wurde", plädiert Golkowsky daher für eine strengere wettbewerbsrechtliche Überprüfung. "Wenn die EU und das Schiedsgericht Ernst genommen werden wollen, müssen sie derartige Missbrauchsvorwürfe in jedem Fall klären", meint Golkowsky.

Beschwerdeführern in ADR-Verfahren empfiehlt die Kanzlei die Inanspruchnahme von teureren Dreiergremien, da diese ausgewogener urteilten, sowie eine breit angelegte Recherche.

"Die zum Teil ablehnenden ADR-Verfahren im Bereich der Sonderzeichen-Marken stellen ja nur einen ganz kleinen Splitterteil der fraglichen Domainmasse dar. Die ebenso absurden Wortmarkenregistrierungen wurden vom Schiedsgericht bisher in keinem Fall beanstandet", meint Daniel Kollinger, Initiator der vergabekritischen Plattform Eudomaindesaster.org, gegenüber pressetext.
Kollinger kritisiert dabei vor allem die fehlenden Kontrollmöglichkeiten. "Natürlich kann man jede Domain einzeln überprüfen. Um ein umfassendes Bild zu bekommen, benötigt ein Einzelner aber Monate", so Kollinger weiter. Je mehr man aber geforscht habe, desto mehr hätten sich allerdings auch die Anfangsverdachte bestätigt, kann Kollinger keine Entwarnung geben - im Gegenteil.

Verwunderung herrscht indes auch über eine öffentliche Mitteilung der Eurid vom 24. Juli dieses Jahres. Fand sich in der zunächst online publizierten Stellungnahme zu den 74.000 Betrugsfällen noch die Argumentation, dass "der systematische Erwerb von Domains nur zum Zwecke des Wiederverkaufs ein missbräuchliches Verhalten" darstelle und zur Entziehung der Domains berechtige, findet sich unter dem selben Eintrag nun plötzlich kein derartiger Hinweis mehr.
Auch der ursprüngliche Hinweis, dass ein Missbrauch des Systems zu einer Abwertung der .eu-Domains im Allgemeinen führe, ist in der überarbeiteten Stellungnahme still und heimlich entfernt worden.
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