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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Jan 2006 9:15 Titel: Anlageskandale der letzten Zeit |
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Euro-Gruppe: Sachstandinformation für geschädigte Anleger
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Durch die Anlageskandale der letzten Zeit, wie z. B. Venturion AG, Phönix Kapitaldienst GmbH, AMIS, F&P, und Euro-Gruppe wird langsam aber sicher das Vertrauen der Anleger in den freien Anlagemarkt restlos verspielt.
Kleinanleger, die sich sonst nie um Entwicklungen im Finanzsystem kümmerten, sind nun besorgt um Ihre Ersparnisse und Renten. Wenn dem Graumarkt nicht schleunigst eine Selbstreinigung gelingt ist er nach Meinung des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. dabei, sich selbst zu zerstören. Dazu tragen auch kräftig jene Leute bei, die glauben den betroffenen Anlegern nun dringend abraten zu müssen bei Rechtsanwälten Hilfe zu suchen. Das sind oft Leute aus der Vertriebstruktur die natürlich verhindern wollen, dass sie eventuell für den angerichteten schaden haftbar gemacht werden könnten.
Um den teilweise gezielt verbreiteten Falschinformationen interessierter Kreise entgegenzutreten, hat der BSZ® e.V. von Anlegerschutzanwälten den gegenwärtigen Sachstand allgemein verständlich darstellen lassen:
Nach Bestellung der Würzburger Rechtsanwälte Hanselmann und Fraas zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Euro Gruppe müssen die vielen Sparer/Anleger die erste bittere Konsequenz ziehen, dass sie, wenn überhaupt, nur einen ganz geringen Teil ihrer Vermögenseinlagen als Insolvenzquote zurückerhalten.
Schlimmer noch: Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Anleger wie Kommanditisten der insolventen Gesellschaften der Euro Gruppe haften sollten, und zwar nicht nur mit ihrer geleisteten Einlage, die sie nun verlieren, sondern darüber hinaus mit der gesamten Zeichnungssumme haften, also auch dem Teil, den sie zwar noch nicht eingezahlt haben, sondern erst im Laufe der kommenden Jahre einzahlen wollten.
Sollte der Insolvenzverwalter tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnen, besteht zu befürchten, dass dieser alle Anleger anschreiben und zur Erfüllung ihrer Nachschussverpflichtung auffordern wird.
Ob die Insolvenzverwaltung die Nachforderungsansprüche realisieren wird, ist nicht sicher, denn die Erfahrung aus der Vergangenheit hat gezeigt, dass Insolvenzverwalter mit der Abwicklung derartiger Massenverfahren an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen.
Andererseits scheint nach den jetzigen Informationen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (und nicht deren Ablehnung mangels Masse) nur dann opportun, wenn die Ansprüche auf Leistung der Nachschusspflichten dem Vermögen der Gesellschaften Euro-Gruppe zugerechnet werden. Insofern wird man der Eröffnungsentscheidung des Insolvenzverwalters auch eine erhebliche geschäftspolitische Bedeutung beizumessen haben.
Auch die steuerlichen Auswirkungen wird man dabei nicht übersehen dürfen.
Nach dem bisherigen Informationsstand gilt:
1. Soweit Schadensersatzansprüche gegenüber Gesellschaften der Euro-Gruppe eingeklagt worden sind, kommen die Gerichtsverfahren aufgrund einer Insolvenzeröffnung zum Ruhen.
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht, vgl. § 240 ZPO.
2. Geltend gemachte Schadensersatzansprüche können den Ansprüchen auf Leistung eines Nachschusses entgegengehalten werden.
3. Soweit mit den Gesellschaften der Euro-Gruppe Vergleiche geschlossen worden sind, enthalten diese regelmäßig eine Verpflichtungserklärung dahingehend, für eine Löschung aus dem Handelsregister Sorge zu tragen.
Auch diese Verpflichtung ist dem Insolvenzverwalter entgegenzuhalten, um zu bewirken, dass eine Nachschusspflicht nicht infrage kommt.
4. Offen bleibt, ob eine Anfechtung geschlossener Vergleichsverträge durch den Insolvenzverwalter infrage kommt.
Liegt zwischen dem Vergleichsabschluss und dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, dürfte eine Anfechtung nur in Ausnahmefällen infrage kommen.
Selbst für den Fall, dass eine Anfechtung durchgreifen sollte, wird man zu versuchen haben, auf der Basis der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Insolvenzverwalter entgegenzuhalten, dass es sich bei den atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligungen um bloße Innengesellschaften handelt und deshalb die sogenannte Publizitätswirkung des Handelsregisters gegenüber außenstehenden Gläubigern nicht eingreift.
Ergebnis: Den einzelnen Anlegern ist der dringende Rat zu geben, sich bereits gemeinsam mit qualifizierten Anlegerschutzanwälten heute Gedanken zu machen, mit welchen Maßnahmen und Gegenforderungen gegenüber den zu befürchteten Nachforderungsbegehren entgegnet werden kann.
| Zitat: |
| Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Euro-Gruppe“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus. |
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Dynamis Specialist
Anmeldungsdatum: 05.12.2003 Beiträge: 51
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Verfasst am: 16.Jan 2006 13:37 Titel: |
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Zitat:
"Durch die Anlageskandale der letzten Zeit, wie z. B. Venturion AG, Phönix Kapitaldienst GmbH, AMIS, F&P, und Euro-Gruppe wird langsam aber sicher das Vertrauen der Anleger in den freien Anlagemarkt restlos verspielt.
Kleinanleger, die sich sonst nie um Entwicklungen im Finanzsystem kümmerten, sind nun besorgt um Ihre Ersparnisse und Renten. Wenn dem Graumarkt nicht schleunigst eine Selbstreinigung gelingt..."
Sehr geehrter Herr Henneberg,
ich schätze Ihre Ausführungen eigentlich sehr.
Aber eine Bitte habe ich:
Da die ehemalige AMIS-Gruppe eine Investmentgesellschaft war - somit der staatlichen Kontrolle unterlag - kann man sie wohl nicht zum "Grauen Kapitalmarkt" zählen, vielmehr handelte es sich um eine lupenreine, soll heißen, weisse Anlageform!
Genau daran liegt ja das Prekäre der Situation, da die staatlichen Kontrollen allesamt versagt haben!
Ansonsten muss ich Ihnen aber voll zustimmen: die Verunsicherung seitens der Kunden und sogar verschiedener Anlagevermittler ist mittlerweile enorm.
Da bekanntlich auch die grauen Anlageofferten Ihr Anlageprospekt ber der BaFin offiziell hinterlegen müssen, wird wiederum seitens der Behörden eine "Scheinsicherheit" vorgegaukelt, die es so nicht gibt!
Laut Aussage eines Mitarbeiters der BaFin sagte mir auf Nachfrage, dass das Prospekt nur auf Plausibilität und Vollständigkeit hin überprüft werde. Eine qualitative Prüfung würde es nicht geben.
Sollte die Anlage dann auch wieder wie eine der oben beschriebenen enden, kann selbstverständlich die BaFin in keiner Form belangt werden!!!
Mit anderen Worten:
Papier ist geduldig.
Wer es drauf anlegen will, muss nur ein einigermaßen "vernünftiges" Prospekt vorlegen und erhält offiziell den "Segen" der dt. Behörde und kann somit mit der Vertriebszulassung seitens der BaFin "werben".
Wie viele Vermittler und/oder arglose Anleger werden auf diese Neuerung hereinfallen?
Mir sind zwischenzeitlich Aussagen von durch namhaften Anwälten und Steuerberatern bekannt, die Ihren Mandanten mitteilten, dass die Anlage wohl "problemlos" sein, nachdem diese erfahren haben, dass die "Vertriebszulassung" einer Anlage seitens der Behörde vorliegt.
Fazit:
die Neuregelung für den Graumarkt seit 01.07.05 in Kraft bedeuted nur zweierlei:
- für die Anleger bleibt alles beim Alten; nur die Anforderungen für das Prospekt sind etwas angehoben worden und kosten damit einige 10.000 Euro mehr, die in der Mehrzahl zu Lasten der Rendite der Anlage gehen dürften.
- für die BaFin ergibt sich daraus eine interessante zusätzliche Einnahmequelle, ohne dass sich dafür eine Haftung oder Ähnliches daraus ableiten liese.
Ich sage nur: armes Deutschland
Freundliche Grüße
Dynamis |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3633
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Verfasst am: 22.Jan 2006 18:11 Titel: Re: Anlageskandale der letzten Zeit |
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| Zitat: |
| Durch die Anlageskandale der letzten Zeit, wie z. B. ---- Euro-Gruppe |
| Zitat: |
Gutes Geld dem Schlechten nicht nachwerfen
Verbraucherschützer raten Opfern der Euro-Gruppe von zwielichtigen Hilfsangeboten ab
Die schlechte Nachricht kam für die Anleger kurz vor Weihnachten. Sämtliche zur Euro-Gruppe (Würzburg) gehörenden Gesellschaften haben am 13.12.2005 beim Amtsgericht Würzburg Insolvenz angemeldet. Seitdem nehmen sich mehrere Interessen- bzw. Arbeitsgemeinschaften und auch Wirtschaftsfahnder der Angelegenheit an. Sachsens Verbraucherschützer raten im Umgang mit deren Hilfsangeboten zur Vorsicht. „Zu oft ging es solchen Vereinigungen in der Vergangenheit darum, das Interesse von einer eigenen möglichen Haftung abzulenken oder am Schaden der Opfer noch mit zu verdienen“, erinnert sich Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die bekanntesten Aktiengesellschaften, die zur Würzburger Euro-Gruppe gehören und denen auch viele sächsische Anleger ihr Geld anvertraut haben, nennen sich GOJ, IBEKA, Lenz und Schober. Schon seit den neunziger Jahren boten sie Verbrauchern mit schönen Versprechungen stille Beteiligungen an. Dabei beteiligt sich der Anleger mit seinem Geld an dem - ihm meist unbekannten - Unternehmen und hofft auf dessen wirtschaftlichen Erfolg und auf eine ordentliche Gewinnbeteiligung. Doch stattdessen kommt es früher oder später häufig zu Verlusten, die sogar mit dem Totalverlust enden können. Sachsens Verbraucherschützer raten immer wieder, sich vor Unterzeichnung eines Vertrages ausführlich und anbieterunabhängig über die Risiken solcher Geldanlageangebote zu informieren. Hinsichtlich verschiedener Offerten des Grauen - nicht staatlich überwachten - Kapitalmarktes, zu dem auch stille Beteiligungen gehören, haben die Verbraucherschützer eine kostenlose Faltblattserie erstellt, die in allen Beratungseinrichtungen erhältlich ist. In kurzer und verständlicher Form kann aus den Materialien entnommen werden, worauf man sich gegebenenfalls einlässt.
Für die Geschädigten kommt es jetzt zunächst darauf an, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Wenn das der Fall ist, können sie ihre Einlage - auch ohne fremde Hilfe - als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Unter Umständen bekommen sie dann einen (kleinen) Teil ihres Geldes zurück. Sollte der Insolvenzverwalter vorab noch Nachzahlungen fordern, wird man das gegebenenfalls mit Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurückweisen können. Schließlich bleibt noch der Weg, den Vermittler wegen eventueller Falschberatung in die Haftung zu nehmen. Dabei sollte man aber vorweg prüfen, ob der Vermittler selbst nicht auch schon Pleite ist.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stand: 10.01.2006
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ113794906721988/link201617A.html |
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spanienfan Newbie
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 28.Feb 2006 8:56 Titel: Re: Anlageskandale der letzten Zeit |
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| GM&P Info hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| Durch die Anlageskandale der letzten Zeit, wie z. B. ---- Euro-Gruppe |
| Zitat: |
Gutes Geld dem Schlechten nicht nachwerfen
Verbraucherschützer raten Opfern der Euro-Gruppe von zwielichtigen Hilfsangeboten ab
Die schlechte Nachricht kam für die Anleger kurz vor Weihnachten. Sämtliche zur Euro-Gruppe (Würzburg) gehörenden Gesellschaften haben am 13.12.2005 beim Amtsgericht Würzburg Insolvenz angemeldet. Seitdem nehmen sich mehrere Interessen- bzw. Arbeitsgemeinschaften und auch Wirtschaftsfahnder der Angelegenheit an. Sachsens Verbraucherschützer raten im Umgang mit deren Hilfsangeboten zur Vorsicht. „Zu oft ging es solchen Vereinigungen in der Vergangenheit darum, das Interesse von einer eigenen möglichen Haftung abzulenken oder am Schaden der Opfer noch mit zu verdienen“, erinnert sich Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die bekanntesten Aktiengesellschaften, die zur Würzburger Euro-Gruppe gehören und denen auch viele sächsische Anleger ihr Geld anvertraut haben, nennen sich GOJ, IBEKA, Lenz und Schober. Schon seit den neunziger Jahren boten sie Verbrauchern mit schönen Versprechungen stille Beteiligungen an. Dabei beteiligt sich der Anleger mit seinem Geld an dem - ihm meist unbekannten - Unternehmen und hofft auf dessen wirtschaftlichen Erfolg und auf eine ordentliche Gewinnbeteiligung. Doch stattdessen kommt es früher oder später häufig zu Verlusten, die sogar mit dem Totalverlust enden können. Sachsens Verbraucherschützer raten immer wieder, sich vor Unterzeichnung eines Vertrages ausführlich und anbieterunabhängig über die Risiken solcher Geldanlageangebote zu informieren. Hinsichtlich verschiedener Offerten des Grauen - nicht staatlich überwachten - Kapitalmarktes, zu dem auch stille Beteiligungen gehören, haben die Verbraucherschützer eine kostenlose Faltblattserie erstellt, die in allen Beratungseinrichtungen erhältlich ist. In kurzer und verständlicher Form kann aus den Materialien entnommen werden, worauf man sich gegebenenfalls einlässt.
Für die Geschädigten kommt es jetzt zunächst darauf an, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Wenn das der Fall ist, können sie ihre Einlage - auch ohne fremde Hilfe - als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Unter Umständen bekommen sie dann einen (kleinen) Teil ihres Geldes zurück. Sollte der Insolvenzverwalter vorab noch Nachzahlungen fordern, wird man das gegebenenfalls mit Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurückweisen können. Schließlich bleibt noch der Weg, den Vermittler wegen eventueller Falschberatung in die Haftung zu nehmen. Dabei sollte man aber vorweg prüfen, ob der Vermittler selbst nicht auch schon Pleite ist.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stand: 10.01.2006
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ113794906721988/link201617A.html |
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Hallo
Solche Leute, die auch ganz skrupellos sogar ihren Bekanntenkreis ausbeuten, gab es doch schon immer.
Das Erstaunliche ist, die fallen immer wieder auf die Füße!
Ich habe vor Jahren, noch in der DM Zeit, einen für mich nicht unerheblichen Betrag eines Sparvertrages bei einem Mitarbeiter der Deutschen Vermögensberatung, einem guten FREUND?, in Anteile eines DIT Fond für Vermögensbildung angelegt. Mir wurde, auch für den Zeitraum nur eines Jahres, eine Horrorrendite von mehr als 50% versprochen.
Dies war ebenfalls auf geduldigem Paier einer Hochglanzbroschüre zu lesen!!
Damals zahlte ich pro Anteil 70 DM, 2 Wochen später schon begann die rasante Talfahrt?
Na gut, bei 45 DM habe ich mich erkundigt, erhielt zur Antwort, das ist ganz normal, jetzt findet die Ausschüttung der Überschüsse statt.
War das die Zeit, in der andere Anleger schon lange die Talfahrt beobachteten und gerade ausstiegen?
Oder hat der Organisator der deutschen Vermögensberatung Geld für die dicke Wohnanlage und Boot in Spanien gebraucht, daß er dort abzweigte?
Erholt hat sich der Fond für Vermögensbildung nicht. Nach einem Jahr wollte ich mein Geld haben.
Nun ging das Drama los. Der Mitareiter der DVB versuchte mit allen Überredungskünsten mich dazu zu bringen das Geld ein weiteres Jahr in diesem Fon zu belassen, das wäre keine Anlage für nur ein Jahr. Alles was er mir vor einem Jahr vorbetete um mich dazu zu bewegen das Geld anzulegen, war jetzt nicht mehr wahr?
Noch nicht einmal der garantierte Gewinn von 6% wurde mir nie von ihm zugesichert !!!!
Ich ging nicht davon ab und forderte mein Geld zurück. Natürlich fehlte ein stolzer Betrag auf dem Auszahlungsformular. Dem Guten signalisierte ich unmißverständlich, daß er nicht aus meinem Hause gehe ohne mir einen Scheck über den Fehlbetrag auszustellen. Dies tat er natürlich unter lautem Protest! Der Scheck war sogar gedeckt. So hatte ich wenigstens mein Geld wieder. Andere aus meinem Bekanntenkreis kamen nicht so gut davon!
Kurz darauf hörte man, der Mitarbeiter ist in die Ex DDR umgezogen und mache dort sehr gute Geschäfte! Nach ca. einem Jahr, wurde das Pflaster dort offensichtlich zu heiß?, ist er wieder in den Westen zurück gekehrt.
Heute ist er arbeitslos und hat er mit der DVB nichts mehr zu tun. Auch er wurde Opfer der Abzocke!!!??
Für mich gilt, ich vertraue keinem der Geldanleger, egal wie sie heißen, egal ob staatlich kontrolliert, denn der deutsche Staat ist für mich der größte der Betrüger, auch nicht der eigenen Bank die nur mein Gutes will!! |
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