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ts_1978 Newbie
Anmeldungsdatum: 18.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 18.Okt 2005 19:02 Titel: Autokauf - Betrug - Rechtsansprüche? brauche dringend Hilfe! |
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Hallo zusammen!
Mein Bruder hat letzte Woche als Privatmann (von einem Privatmann) ein Auto gekauft. Das Auto hatte TÜV, nach dem vom Verkäufer vorgelegten TÜV-Unterlagen, bis Mitte 2007.
Jetzt stellte sich allerdings bei der Anmeldung des Fahrzeugs heraus, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist. D.h. mit dem Auto zu fahren ist lebensgefährlich und es hätte überhaupt keinen TÜV kriegen dürfen! Der TÜV hat das Auto gar nicht mehr frei gegeben! Morgen erhält mein Bruder ein Gutachten.
Hat mein Bruder irgendeinen Rechtsanspruch?
Gruß,
Thomas
PS: Es wurde kein schriftlicher Kaufvertrag erstellt. Der Verläufer hat lediglich eine Quittung über den erhaltenen Betrag ausgestellt, d.h. es wurde nichts unterschrieben! |
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kai Pathfinder
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 255
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Verfasst am: 18.Okt 2005 19:39 Titel: |
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1. der letzte TÜV-Bericht sagt rein gar nichts über den Ist-Zustand eines Autos aus, sondern lediglich, daß das Auto zum Zeitpunkt der Abnahme verkehrssicher war. Natürlich kann ein Auto innerhalb von zwei Jahren kaputtgehen, auch innerhalb von zwei Monaten, wie hier
2. da hier ja wie immer keine Rechtsberatung durchgeführt werden kann und darf, vermute ich einfach mal, daß es sich bei diesem Geschäft um PP, also persönliches Pech handelt. Wenn noch nichteinmal ein KV existiert, kann von Rechtsansprüchen m.E. keine Rede sein. Der Käufer eines Gebrauchtwagens von Privat hat keinen Rechtsanspruch auf Fahrbereitschaft dieses Wagens. So bitter es im Einzelfall ist.
3. auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Kai |
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