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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2415
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Verfasst am: 30.Nov 2006 15:00 Titel: Banker macht mit Betrüger gemeinsame Sache! |
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Wegen Untreue und Urkundenfälschung hat das Lübecker Landgericht einen ehemaligen Mitarbeiter der Hypo Vereinsbank Lübeck zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 36-Jährige hatte zugegeben, Darlehen bewilligt zu haben, ohne die Kreditwürdigkeit der Antragsteller zu überprüfen. Der Lübecker hatte gemeinsame Sache mit fünf Mittätern gemacht und dafür von ihnen Geld bekommen. Einer der Mittäter erhielt am Dienstag wegen Beihilfe zur Untreue und Urkundenfälschung ebenfalls dreieinhalb Jahre Haft. Die übrigen waren bereits zuvor zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Die Taten liefen immer nach dem gleichen Muster ab. Bei dem Angeklagten erschienen Menschen, die sich zumeist mit türkischen Reispässen auswiesen. Sie beantragten Darlehen, die der 36-Jährige genehmigte und sofort in bar auszahlte. Dass Pässe und Verdienstbescheinigungen gefälscht waren, das habe er geahnt, aber er habe "nicht so genau hingeschaut", gab der Bankkaufmann zu. Für jeden bewilligten Kredit bekam er Geld von seinem Mittätern, die allerdings den Löwenanteil einstrichen. Anfangs erhielt der Angeklagte 500 Mark, später 500 Euro als Gegenleistung.
Waren es anfangs Strohmänner, die von den Mittätern mit frei erfundenen Identitäten ausgestattet wurden, so baten später auch Menschen, die wegen laufender Kredite oder fehlender Einkünfte keine Kredite mehr bekamen. So habe sich ein Türke mit der Bemerkung an den Vermittler gewandt, er habe gehört, dass es in Lübeck eine Bank gäbe, die überflüssiges Schwarzgeld loswerden wolle, heißt es in der Anklage. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft knapp 130 Fälle angeklagt. Nach einer Absprache zwischen allen Prozessbeteiligten blieben die 33 schwerwiegendsten Fälle übrig, bei denen Schäden von
20 000 Euro oder mehr entstanden sind und die die Angeklagten gestanden. Dafür hatte das Gericht den Angeklagten schon zu Beginn der Hauptverhandlung zugesichert, beim Strafmaß nicht über dreieinhalb Jahre hinauszugehen. Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer des Lübecker Landgerichts begründete diese Absprache mit der dadurch erzielten Verfahrensverkürzung. Hätte das schleswig-holsteinische Gericht zu allen 130 Fällen Zeugen laden müssen, hätte das Verfahren viele Monate gedauert und erhebliche Kosten für den Steuerzahler verursacht. So wurde es am zweiten Verhandlungstag mit einem Urteil abgeschlossen, das die Angeklagten sofort annahmen. |
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