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Besteht ein Plichtteilanspruch bei Enkeln?

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debit2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 12:39    Titel: Besteht ein Plichtteilanspruch bei Enkeln? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter ist vor einigen Jahren verstorben. Meine Mutter war eines von 3 Kindern meiner Oma. Die anderen zwei Geschwister leben noch und jeder der Geschwister hat ebenfalls Kinder-also Enkel der Oma.
Leider ist der Kontakt zur Familie abgebrochen seit dem tragischen Tod meiner Mutter. Meine Tante versucht sämtliche Besitztümer an sich zu reißen und meine Oma zu beeinflussen. Jetzt wäre meine Frage dahingehend ob ich als direkter Nachfolger meiner Mutter einen Erbteilsanspruch habe. Es sei noch dazu zusagen das mein opa bereits verstorben ist und eine Gütertrennung bestand.
Über eine Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen und wäre Ihnen äußerst DANKBAR.

Gruß Mauricé
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Consuliere
Specialist


Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 135
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 23.Feb 2006 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

in Österreich ja
in Deutschland weis ich nicht
lg. Consuliere
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GOLDPOOL
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 185
Wohnort: Ibiza

BeitragVerfasst am: 25.Feb 2006 18:02    Titel: Pflichtteil-und Pflichtteilergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Es besteht nicht nur ein Pflichtteilanspruch. Die Pflichtteilergänzung bezieht sich auf alle Schenkungen Deiner Oma aus den zehn letzten Jahren vor ihrem zukünftigen Ableben. Es besteht auch ein Auskunftsrecht, nicht aber wenn Du offizieller Erbe wirst. In jedem Fall schon mal Bankverbindungen etc sichern, um später seine Ansprüche verifizieren zu können.
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