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Betrug! Droht Gefängnis

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MissD
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: S

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2005 21:49    Titel: Betrug! Droht Gefängnis Antworten mit Zitat

Hallo an alle!
Ich habe ein paar grosse fehlern begangen, ich habe im internet bestellt und zwar auf falsche name. Nun stand heute morgen die polizei an meiner tür mit einen durchsuchnungs befehl, die haben auch ein paar beweise gefunden und dies auch sichergestellt. ich habe einen Sohn 4jahre alt, die Polizei sagte mir das ich im schlimmsten fall ins gefängis komme wg. betrug und die schulden die jetzt dadurch entstehen! die sagten das mein sohn mir dann weggeholt wird! Meine frage an euch, kann das wircklich passieren?? Ich habe mich bereit erklärt dies auch zu zahlen..die sagten das es nicht möglich wäre, da die staatanwaltschaft auf jedenfall eine gefängins strafe vorsieht. Bitte helf mir den ich weis nicht mehr weiter! ich bereue das ja auch aber das nutzt ja auch nix! Die schulden bzw. betrug ist ca 4000€ Was soll ich machen?? ich danke euch sehr für eure antworten!!!!
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2005 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ MissD

Ich kann nicht verstehen wie man so naiv sein kann und Waren in dieser Version bestellt. Aber der Fehler ist passiert und Sie können diesen nicht mehr rückgängig machen.

Ich würde Ihnen empfehlen ein volles Schuldgeständniss abzulegen und auch Ihre Motive darzulegen. Aber das würde ich nicht ohne einen Anwalt machen. Außerdem sollten Sie schauen, dass Sie Geld auftreiben und zwar ganz schnell und den gesamten entstandenen Schaden ohne große Diskussionen beheben.

Falls Sie bisher noch nicht vorbestraft sind bisher noch nicht betrügerisch aufgefallen sind werden Sie nicht ins Gefängnis kommen.

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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Mr. Twix
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.Nov 2005 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

an missD
kannst du mir mal deine emailadresse schicken damit wir deswegen in kontakt kommen ?! wäre ganz gut für dich , habe da einige dinge auf lager die dir ohne grosse anstrengung weiterhelfen

[E-Mail anzeigen]
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infinitas
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Löwenberger Land

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 1:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo missD,

dir passiert dort überhaupt nichts. Sofern du noch nicht vorbestraft bist gibt es für diese Schadenssumme eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr. Dein Kind wird dir auch nicht wegenommen. Sag am besten gegenüber der Kripo überhaupt nichts, die machen dir nur Angst damit du gestehst und die Herrschaften keine Arbeit mehr haben. Drei Dinge sind wichtig, 1. mache ein Gedächtnissprotokoll über jeder Einzelheit der Dursuchung und der bei dir zu Hause versuchten Vernehmung. 2. Nimm dir einen Anwalt gib ihm das Protokoll, dass ist in sofern wichtig da die bei dir beschlagnahmten dinge nicht verwertet werden dürfen wenn diese nicht rechtmässig beschlagnahmt wurden, Beisspiel: ein Aktenordner muss ohne vorheriges Durchsehen komplett mitgenommen werden. In dem Moment wo der Beamte in diesem blättert und/oder einzelne Papiere entnimmt ist die Beschlagnahmung des Aktenordners rechtswidrig. Auch gerne gemacht wird die Befragung zu Hause, du stehst noch wegen der Dursuchung unter Schock und wirst ohne Belehrung oder Ähnliches unter Androhung von horrornden Strafen wenn du nicht kooperierst vernommen. Nichts drauf geben. 3. Du hast diese Sachen NICHT VERKAUFT!!! Deine Bekannten und Freunde hatten immer so viele schöne neue Dinge, und du konntest dir das nicht leisten. Da wolltest du dazugehören und auch mit neuen Dingen aufwarten. Nennt sich Gruppenzwang und was noch viel wichtiger ist, in dem Moment war es von dir kein gewerbsmäßiger Betrug mehr sondern ein einfacher in mehreren Fällen. Für gewerbsmäßig gibt es eine Mindeststrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Noch etwas, € 4000,00 sind gar nichts, wenn du das Geld bis zur Hauptverhandlung erstatten konntest, umso besser aber deswegen gehts nicht in den knast.

Und nun frohes Schaffen
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MissD
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: S

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 3:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hall und Danke für diesen hilfreichen Antwort! Ein paar sachen habe ich schon verkauft, da ich geld gebraucht habe und mein mann hat auch noch eine Gewerbe gemeldet, also wir haben diese sachen weiterverkauft. Ich hatte schonmal eine anzeige wg. betrug, doch da habe ich 65 tage a 10,00€ bekommen bzw. ich bin am zahlen dieser grldstráfe aber ich bin doch nicht vorbestraft oder?? Danke nochmal!!
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infinitas
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Löwenberger Land

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 3:44    Titel: @ MissD Antworten mit Zitat

Hi,

irren ist menschlich aber ich bin der Meinung das du mit 65 Tagessätzen schon als vorbestraft giltst. Du musst darauf achten, dass die Anzahl der Tagessätze geringer ausfällt, dafür die Geldstrafe a Tagessatz höher.
Mit du hast die Sachen nicht verkauft meine ich das du das auf keinem Fall einem Richter erzählen darfst!!! Für das Gericht hast du nicht eine der bestellten Waren verkauft. Von mir aus an Bekannte oder Verwandte teilweise verschenkt, wenn du den Verbleib der Sachen erklären musst.
Aber auf keinen Fall hast du die Sachen für das Gericht verkauft!!! Wird dir dein Anwalt dann noch erklären. Für den Fall, dass dir etwas an der Hausdurchsuchung nicht rechtmäßig vorkommt, warte nicht solange damit einen Anwalt zu konsultieren. Nicht erst auf den letzten Drücker. Mal eine andere Frage. Du bist eine Frau, war eine solche Beamtin bei der Hausdursuchung zugegen? Männliche Polizisten haben an Kleiderschränken von Frauen nichts zu suchen. Genauso sind private Unterlagen tabu, in dem Moment wo der Ermittler erkennt, dass es sich um privates handelt. Wenn dein Anwalt gut ist, sollte es ihn interessieren.

Gruss infinitas
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greenspan
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 3:51    Titel: Antworten mit Zitat

entschuldigen Sie....aber das geschieht Ihnen zu Recht... denn wenn Sie das nicht zum ersten mal gemacht haben, und aus Ihren Fehlern nicht gelernt haben, geht es nicht anders, als dass Sie sich mal ein paar Monate über Ihre Fehler genauer Gedanken machen, und zwar hinter schwedischen Gardinen...Sie haben es nicht anders verdient, andere Leute abzocken und betrügen, und dann noch hier Rat suchen... unverschämtheit...


Und an alle, die hier tips geben, sollten Sie lieber mal lassen, den Betrügern noch Tips geben, damit Sie Ihrer Strafe entgehen, ist einfach nur unglaublich...
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 8:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich hatte schonmal eine anzeige wg. betrug, doch da habe ich 65 tage a 10,00€ bekommen


Und das war auch schon etwas mehr als nur ein dudu!

Das System der Gerichtsbarkeit ist eigentlich so ausgelegt, dass man
meist beim ersten Mal (für kleinere Delikte) Bewährung oder Tagessätze
bekommt.

Warum? Um nicht sofort eingesperrt zu werden. Sozusagen ein Schuss
vor den Bug, wenn Sie verstehen.

Und nun (für eine gleiche oder ähnliche Tat) schon wieder vor den Kadi?
Auch wenn Sie nicht vorbestraft sein sollten, vorbelastet sind Sie allemal,
was natürlich Ihrer Akte zu entnehmen ist.

Deshalb kann ich greenspan nur beipflichten, Sie haben's beim ersten Mal
anscheinend nicht begriffen, bzw. die Strafe war wohl nicht hoch genug.
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MissD
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: S

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

also beim ersemal war es nicht so direkt ein betrug bzw. ich habe bei einem auktionhaus etwas verkauft und dies nicht gesendet da es bei umzug beschädigt wurde.die sache hat sich immer verzögert..von heute auf morgen wie man sagt. dann bekamm ich nach fast 3 jahre ne anzeige, dies endete dann mit eine geldstrafe, 650,00€ inbegriffen auch das betrag des geschädigten den ich schulde. nun bin ich am abbezahlen. bin doch nicht vorbestrfaft oder??
das zweitemal war es so, ich hate bei ein paar versandhäuser auf einen falschen nachname bestellt, hätte ich rechnungen von den versandhäuser bekommen bzw. mahnungen hätte ich dann auch nachhinein bezahlt, aber das war nicht der fall! ich bekamm dierkt vom gericht!
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

MissD hat folgendes geschrieben::
hallo,

also beim ersemal war es nicht so direkt ein betrug bzw. ich habe bei einem auktionhaus etwas verkauft und dies nicht gesendet da es bei umzug beschädigt wurde.die sache hat sich immer verzögert..von heute auf morgen wie man sagt. dann bekamm ich nach fast 3 jahre ne anzeige, dies endete dann mit eine geldstrafe, 650,00€ inbegriffen auch das betrag des geschädigten den ich schulde. nun bin ich am abbezahlen. bin doch nicht vorbestrfaft oder??
das zweitemal war es so, ich hate bei ein paar versandhäuser auf einen falschen nachname bestellt, hätte ich rechnungen von den versandhäuser bekommen bzw. mahnungen hätte ich dann auch nachhinein bezahlt, aber das war nicht der fall! ich bekamm dierkt vom gericht!


Und nun das drittemal, glaube kaum, dass Sie da mit einem blauen Auge
davon kommen werden, andererseits zu Recht.

Wenn Sie daraufhin wieder "nur" 650 Strafe zu zahlen haben, wird
es bis zum viertenmal nicht lange dauern...
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

hätte ich rechnungen von den versandhäuser bekommen bzw. mahnungen hätte ich dann auch nachhinein bezahlt


Nee, also das finde ich jetzt auch echt fies von den Versandhäusern, also das die nicht mal Rechnungen oder Mahnungen an Falschnamen schicken, sondern gleich Gerichte bemühen...echt völlig ätzend...verpfuschen Dir so mir nichts Dir nichts ganz einfach Dein Leben...
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MissD
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: S

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

das ist das zweite mal und nicht 3 oder 4! wie gesagt das erstemal war nicht so ganz betrug, trotzdem habe ich eine geldstrafe und die EV abgegeben deswegen! und bin trotzdem am abbezahlen. nun das zweite mal war auch kein absicht, habe ein paar sachen bestellt auf falscher nachname, aber mein vorname hat gestimmt! habe die sachen nicht bezahlt, das ist jetzt ca 4 moante her, und ich bekomme wegen dies wieder ne anzeige als betrug! muss ich da wircklich ins gefägnis?? so hatte mir die polizei bzw. der beamte gesagt!
danke
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greenspan
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
muss ich da wircklich ins gefägnis??


Kann Ich Ihnen nur wünschen... denn sonst lernen Sie es nie... schönes Beispiel sind Sie für Ihren Sohn...
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nun das zweite mal war auch kein absicht, habe ein paar sachen bestellt auf falscher nachname, aber mein vorname hat gestimmt! habe die sachen nicht bezahlt, das ist jetzt ca 4 moante her, und ich bekomme wegen dies wieder ne anzeige als betrug!


Ja was meinen Sie denn, als wass die Gerichte das abtun? Als Schreibfehler???

Mir platzt langsam die Hutschnur, sind Sie so blöd oder tun Sie nur So?
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Lutz Spilker
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 04.05.2004
Beiträge: 1432
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die schulden bzw. betrug ist ca 4000€ Was soll ich machen??


Was? Den Nick ändern, denn MissD schreibt sich MIST!
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Babsi2
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 300
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2005 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn hier los?

Aufforderung zur Falschaussage?

Wie wäre es denn mal mit "echter Reue"?

Auch das 1. Vergehen war ein glatter Betrug. Wenn der Gegenstand beim Umzug, oder bei was sonst auch immer, kaputt ging, hat man UMGEHEND das Geld an den käufer zurückzuschicken.
HAlbschwanger geht auch nicht.
Was soll eigentlich aus deinem Kind mal werden?
Es ist heute schon schwer genug, den Kindern Rechte, Werte und Regeln bei zu bringen.
Was ist, wenn dann die Eltern schon nichts davon halten?

Dir gehört mal ganz ordentlich einer davor gesetzt!!

babsi
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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2005 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nun reicht's. Bemerkt Ihr nicht die Verar....... auf die Ihr auch noch antwortet.
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Achternbrook
Insider


Anmeldungsdatum: 05.01.2004
Beiträge: 623
Wohnort: OHZ + Wandlitz

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2005 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Nun reicht's. Bemerkt Ihr nicht die Verar....... auf die Ihr auch noch antwortet.


@Ronald

Endlich!!!!!
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2005 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread könnte glatt in den Bereich Satire verschoben werden.
Zitat:
das erstemal war nicht so ganz betrug
Also nur son klein bisschen. Da gibts auch immer nur nen bisschen Knast für.
Zitat:
das zweite mal war auch kein absicht, habe ein paar sachen bestellt auf falscher nachname, aber mein vorname hat gestimmt
Und die Lieblingsfarbe hat auch gestimmt. Sowas gibt immer mildernde Umstände.


werner callies hat folgendes geschrieben::
sind Sie so blöd oder tun Sie nur So?
Ich tippe ganz unverbindlich auf beides.
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preusse
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 0:28    Titel: Antworten mit Zitat

@MissD

beim nächsten Geck auch die Kommas schlecht setzen. Kleiner Fehler, ansonsten hatte ich viel Spaß beim lesen.

Gruss
Preusse
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