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Betrugsskandal beim Meister-BaföG

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 9.Sep 2005 13:51    Titel: Betrugsskandal beim Meister-BaföG Antworten mit Zitat

Zitat:
Auf eine bedrohliche Zunahme von Betrügereien im Zusammenhang mit Fördergeldern für die Ausbildung zum „Fachwirt für Finanzberatung IHK“ macht Peter L. Pedersen, Chef der Tutor Unternehmensberatung, aufmerksam. Ein Informant aus dem Umfeld der zuständigen Behörden, den Pedersen nicht nennen wollte, habe ihm die ausufernden Versuche, illegal an Fördergelder über das Meister-Bafög heranzukommen, mit den Worten geschildert: „So viele Betrugsfälle, wie bei Finanzdienstleistern haben wir noch in keiner anderen Branche erlebt.“ Allein bei der Frühjahrsprüfung der IHK Berlin seien von 300 zugelassenen Fachwirte-Kandidaten nur 30 auch tatsächlich zur Prüfung erschienen, erklärt Pedersen. „Beim kompletten Rest muss davon ausgegangen werden, dass unseriöse Vermittler und/oder Bildungsanbieter versucht haben, unrechtmäßig Fördergelder zu erschleichen“, so der Tutor-Chef.

Nun habe die IHK Berlin die Reißleine gezogen und werde künftig keine „voraussichtliche Erfüllung“ der Prüfungszulassung mehr bestätigen. Dies betreffe insbesondere branchenneue Vermittler, weil diese ohne Berufspraxis keine IHK-Prüfungszulassung und damit auch keine Förderung nach dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG) erhalten könnten.

„Stattdessen sollen nach den Vorstellungen der IHK Berlin künftig die Bildungsträger selbst bestätigen dürfen, dass ihre Teilnehmer die Bedingungen erfüllen“, so Pedersen weiter. Dabei sei der Skandal gerade mit Unterstützung unseriöser Bildungsanbieter ausgelöst worden, um für ihre Teilnehmer Fördergelder zu erschleichen. „Mit den neuen Vorgaben wird der Bock zum Gärtner gemacht und kriminellen Energien endgültig Tür und Tor geöffnet“, kritisiert der Tutor-Chef die Entwicklung.

Ähnlich beurteilt das auch Bernd Richter, Geschäftsführer der Wirtschaftsakademie Köln GmbH. „Wenn ein Bildungsanbieter gegenüber der IHK die für die Richtigkeit der Prüfungszulassung von Tilnehmern bestätigen kann, gleichzeitig aber gegenüber seinen Lehrgangsteilnehmern die Haftung ausschließen kann“, dann lässt sich doch leicht erkennen, wie leicht es einem Marktteilnehmer mit betrügerischen Absichten gemacht wird“, so Richter.

„Da hilft es auch wenig, wenn nach Informationen des Berliner Senats gegen den ersten Berliner Bildungsanbieter ein Strafverfahren wegen Subventionsbetruges eingeleitet wurde“, ergänzt Peter L. Pedersen. Das Kind sei mangels ausreichender Kontrolle in den Brunnen gefallen und drohe weitere Nachahmer zu finden.

Dabei sind die finanziellen Anreize durchaus verlockend: Circa 30 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten können als „verlorener Zuschuss“ gefördert, die restlichen 70 Prozent obendrein als zinsloses Darlehen finanziert werden. „Bei zehn Vermittlern in einem einzigen Vertrieb sprechen wir also schnell über 50.000 bis 60.000 Euro“, so Pedersen. „Das ist für so manchen Finanzvertrieb oder Bildungsanbieter eine ganz schön große Verlockung.“

Wer dann seine Ausbildung kurz nach Beginn wieder kündige, kassiere den Zuschuss ohne die Ausbildung zu bezahlen. „Das BaföG-Amt bemerkt den Schwindel normalerweise erst nach ein bis zwei Jahren“, so Pedersen. Bis dahin seien die Vermittler schpn längst nicht mehr aktiv, die Vertriebe umgezogen und die Bildungsfirmen geschlossen.

„Im Interesse der seriösen Marktteilnehmer fordern wir eine sofortige Einstellung dieser betrugsförderlichen Praxis“, so Pedersen. „Selbstverständlich sind wir gerne bereit, unsere Branchenerfahrungen im Sinne neuer und sicherer Verfahrensbedingungen einzubringen, wenn die zuständigen Behörden dies wünschen.“

Einen Lichtblick sieht Pedersen allerdings. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die meisten überregionalen Bildungsangebote zum „Fachwirt für Finanzberatung“ als nicht förderfähig eingestuft, weil die Förderkriterien für die Lehrgänge gar nicht erfüllt werden. Die Behörden hätten nach Jahren der Tatenlosigkeit erst in den letzten Monaten genauere Prüfungen aufgenommen, nachdem die Bildungsangebote immer dreister geworden seien. So seien unter anderem „Intensiv-Kurse“ mit nur 30 Schulungstagen angeboten worden, obwohl zur Förderung mindestens 400 Stunden erforderlich seien. „Interessant ist dabei, wie schmerzfrei betroffene Bildungsanbieter vorgehen“, so Pedersen. Denn obwohl fast allen Anbietern mittlerweile negative BaföG-Bescheide vorliegen müssten, werbe man munter weiter mit Fördermöglichkeiten, die schon gar nicht mehr funktionieren.

„Dabei können sich seriöse Bildungsanbieter freiwillig einer umfassenden Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium unterziehen“, erläutert Pedersen weiter, „um sich die Förderfähigkeit ihrer Lehrgänge attestieren zu lassen.“ Für unsolide Anbieter berge dieses Verfahren allerdings das Risiko, dass ein negativer Bescheid gleich auch bundesweite Auswirkungen nach sich zieht. Als erstem Lehrgang seiner Kategorie sei vor kurzem dem Tutor-Lehrgang „Fachwirt für Finanzberatung“ die grundsätzliche Förderfähigkeit im Rahmen des AFBG-Meister-Bafögs bestätigt worden. „Wir haben das mehrmonatige Prüfungsverfahren auf uns genommen, weil wir unseren Teilnehmern die Sicherheit bieten wollen, auch tatsächlich einen förderfähigen Lehrgang gebucht zu haben“, so Pedersen, „Denn es ist schon verdammt ärgerlich, wenn man auf mehrere tausend Euro staatlicher Förderung verzichten muss, nur weil der gebuchte Lehrgang die Bafög-Kriterien nicht erfüllt.“



Quelle: FONDS professionell
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