| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 578 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 23.Nov 2006 21:12 Titel: Blauäugigkeit schützt vor Schaden nicht :-) |
|
|
Betrug mit Bahnhof
Käufer mit fingierten Unterlagen getäuscht - Täter erhält Bewährungsstrafe
rast Lüneburg. 2,3 Millionen Euro blätterte ein Ehepaar aus Tostedt für den Kauf des Lüneburger Westbahnhofs hin, ohne sich die Immobilie zuvor angesehen zu haben. Dass der Zustand des Gebäudes längst nicht so wie vom Verkäufer dargestellt war, Umsatzerlösrechnungen wie Mieteinnahmen fingiert wurden, merkte das Paar erst später. Wegen gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall verurteilte das Amtsgericht Lüneburg gestern einen der Verkäufer, den 61 Jahre alten Kaufmann Manfred M. aus Meckelfeld, zu einer Freiheiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Manfred M. hatte gestanden, dem Ehepaar vorgegaukelt zu haben, der Westbahnhof befinde sich in einem Top-Zustand, es gebe dort keinen Renovierungsstau. Zudem versicherte er dem Tostedter Internisten und seiner Ehefrau, dass das Gebäude vollständig vermietet sei - das war nicht der Fall, darum stimmten auch die Wirtschaftlichkeitsrechnungen nicht. Anfang 2003 ging der Kauf über die Bühne. Strafrichter Franz Kompisch bezifferte den Schaden, der durch den Betrug entstanden ist, auf 500 000 Euro.
Mitangeklagt war auch der Stiefsohn von Manfred M., der arbeitslose Adendorfer und ehemalige Miteigentümer des Westbahnhofs, Martin F., dem das Gericht eine Strafe von höchstens sechs Monaten anbot, falls er ein umfassendes Geständnis ablege. Da er diesem Vorschlag gestern nicht zustimmte, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt - sein Prozess findet voraussichtlich im Dezember statt.
Eingestellt hat das Schöffengericht das Verfahren gegen den Makler Horst K., der den Verkauf vermittelte. Er zahlt als Auflage eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro an die Bürgerstiftung St. Nicolai, sieht das allerdings "nicht als Schuldeingeständnis".
Dem betrogenen Ehepaar warf Richter Kompisch in seiner Urteilsbegründung "ein gewisses Maß an Blauäugigkeit" und ein "geschäftlich etwas merkwürdiges Verhalten" vor: "Wer 2,3 Millionen Euro für ein Objekt zahlt, sollte es sich vor dem Kauf schon mal ansehen und auf Fehler, Mängel und Zustand überprüfen." Das Paar hatte sich erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages bei den Banken für eine Finanzierung angemeldet: "Kein Wunder, dass Banken sagten: ,Das machen wir nicht'."
Ob die Tostedter ihr Geld jemals wiedersehen, ist unklar. Zwar hat das Oberlandesgericht Celle in einem Zivilverfahren die Rückabwicklung des Kaufes entschieden, doch laut Richter Kompisch "liefen alle Vollstreckungsversuche bei Manfred M. und Martin F. ins Leere - da scheint kein Geld zu holen zu sein". |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|