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Care Life Investment Trust II AG & Co. KG

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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2006 6:19    Titel: Care Life Investment Trust II AG & Co. KG Antworten mit Zitat

Zitat:
Care Life Investment Trust II AG & Co. KG, Care Life Services AG

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. März 2006 der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG (CL IT II KG) und ihrer geschäftsführenden Komplementärin, der Care Life Services AG (CL S AG), beide Helmstadt bei Würzburg, untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben.

Die BaFin hat den Gesellschaften aufgegeben, die ohne Erlaubnis betriebenen Bankgeschäfte abzuwickeln und ihr über die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten. Ferner hat die BaFin jegliche Werbung für erlaubnispflichtige Geschäfte verboten.

Die CL IT II KG wollte € 40 Mio. einsammeln. Anleger konnten sich ab einem Betrag in Höhe von € 2.000,00 als Kommanditisten beteiligen. Bei den Anlagevarianten "CL-Growth S" und "CL-Growth Lux" wurde den Anlegern garantiert, die angenommenen Gelder vollständig zurückzuzahlen. Damit betrieben die CL IT II KG und die CL S AG das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG zu haben.

Die Abwicklungsanordnung erging, weil beide Gesellschaften nicht bereit waren, die unerlaubt betriebenen Geschäfte freiwillig einzustellen und abzuwickeln. Infolge der Anordnung sind jetzt beide Gesellschaften dazu verpflichtet, die empfangenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Die BaFin hat die CL S AG ferner verpflichtet, auch von der Care Life Investment Trust AG & Co. KG (CL IT KG) angenommene Gelder sofort an die Anleger zurückzuzahlen. Diese Gesellschaft hat ihren Anlegern bei Kommanditbeteiligungen der Varianten "CL-Growth S" und "CL-Growth Lux" gleichfalls mittels einer Kapitalgarantie versprochen, dass die Geldanlagen am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt werden. Die CL S AG ist auch die geschäftsführende Komplementärin der inzwischen aufgelösten CL IT KG.

Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel von der renommierten Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, der mit der Führung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Care Life“ betraut wurde : „Erfahrungsgemäß erhalten Anleger nach einer BaFin-Abwicklungsanordnung nur einen Bruchteil des eingezahlten Anlagekapitals zurück. Allerdings haften nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben den Gesellschaften die Unternehmensverantwortlichen und – soweit diese nicht selbst über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG verfügen – auch die Vermittler. Deshalb sollten sich die Care Life-Anleger unverzüglich bei einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.“

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Care Life“ beraten lassen.

Zitat:
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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BerndKarl
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Stollberg

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hat es Herrn Martin erwischt ???

Ist sehr interessant

Gruß aus dem Osten
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3334

BeitragVerfasst am: 21.Jun 2007 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Care Life: Wollen Sie Ihr Geld zurück?

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Kapitalanleger der Care Life Gruppe angeschrieben. Es ist zu befürchten, dass die Betroffenen Opfer krimineller Machenschaften geworden sind. Nach der Pleite bei der Göttinger Gruppe deutet sich am Grauen Kapitalmarkt ein neuer Skandal an:

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat in einem Rundschreiben vom 14.06.2007 Anleger der Care Life Gruppe angeschrieben. Da staatsanwaltliche Ermittlungen regelmäßig nur dann eingeleitet werden, wenn für eine Straftat hinreichender Tatverdacht besteht, bedeutet dies für die Anleger nichts Gutes.

Die Care Life Gruppe bot Anlegern Beteiligungen an der Care Life Investment Trust AG & Co. KG bzw. Care Life Investment Trust II AG &Co. KG an. Vermeintliches Konzept war u.a. sowohl im Inland als auch im Ausland Immobilien zu erwerben und zu vermitteln. Gegenüber den Anlegern wurde angegeben, in den nationalen und internationalen Immobilienmarkt bzw. in den Betrieb von Kliniken und Pflegeheimen zu investieren. Jetzt stellt sich heraus, dass dies alles nur Luftschlösser waren: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg war der Unternehmensleitung von Beginn an klar, dass die zugesicherte Kapitalrückzahlung zum Laufzeitende sowie die prognostizierte Rendite nicht nur nicht zu erwarten, sondern vielmehr von vornherein ausgeschlossen war.


Pressemitteilung von: BSZ®
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3334

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2007 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Anleger der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG kommt es jetzt auf schnelles Handeln an. Die Staatsanwaltschaft hat Firmengelder beschlagnahmt und führt Ermittlungen gegen die Initiatoren des Fonds, die Herren Martin und Sebold, wegen Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

Auszug: openpr-mak
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1187
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.Jun 2007 6:37    Titel: Antworten mit Zitat

Care Life – Das Vertrauen der Anleger in ihre Anlagevermittler findet nun sein Ende!

Die BSZ® hielt am 27.06.2007 zu dem Anlagebetrug der Care Life Gruppe eine Informationsveranstaltung in Würzburg ab, zu der eine Vielzahl von betroffenen Anlegern erschien. Anlass dieser Veranstaltung waren unter anderem Rundschreiben von Anlageberatern an ihre Kunden mit bedenklichem Inhalt.

Die Anleger wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und die Beantwortung der Zeugenbefragungsbögen der Staatsanwaltschaft gemeinsam abzustimmen. Ziel der Schreiben war es somit, eine Aufklärung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft sowie die Geltendmachung von Ansprüchen zu Lasten der Anlagevermittler zu vermeiden.

Die BSZ® verurteilt diese Vorgehensweise. Die Anlageberater sind im vorliegenden Fall regelmäßig nicht Opfer, sondern selbst Täter. Die Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist eine unsinnige Mandatsbeschränkung, durch welche die Rechte der Anleger nicht gewahrt werden. Durch die Behinderung staatsanwaltlicher Ermittlungen wird zudem regelmäßig der Straftatbestand der Strafvereitlung erfüllt, für dessen Verwirklichung sich Anlageberater Anlegern als Werkzeug bedienen.

Während der Informationsveranstaltung stellte sich heraus, dass unter dem Auditorium auch Anlageberater, welche Beteiligungen an der Care Life Gruppe vertrieben, vertreten waren. Die betroffenen Anleger reagierten auf dessen Anwesenheit - verständlicherweise - durchweg ungehalten. Dies verwundert nicht, da diese weiterhin die Taktik verfolgten, durch gezielte Einwürfe Anleger dazu zu verleiten, sich weiterhin passiv zu verhalten.

Dagegen gab es auf die Frage, ob die Vermittler gewillt seien, ihren Teil dazu beizutragen, die Anleger schadlos zu halten, nur Schweigen. Auch die Frage nach einer Berufshaftpflichtversicherung konnte nicht beantwortet werden.

„Entscheidend ist, dass Anleger der Care Life Gruppe ihren Anlageberater nicht mehr blind folgen“, so RA Johst - damit steht einer vollumfänglichen Wahrung ihrer Rechte nichts mehr im Wege. Betroffene Anleger sollten sich an eine unabhängige und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, die ohne Einschränkungen ihre Interessen vertritt.“


News4Press
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3334

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2008 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Care Life - Beteiligungstreuhänder verurteilt -
OLG Bamberg spricht Anleger Schadensersatz zu


Mit Urteil vom 21.04.2008 hat das Oberlandesgericht Bamberg die Kitzinger Steuerberatungsgesellschaft HVS Treuhand GmbH verurteilt, einem von der Rechtsanwaltskanzlei Röhlke vertretenen Anleger des „Care Life Trust I AG & Co. KG“ Schadensersatz zu leisten. Das OLG Bamberg änderte damit ein entgegenstehendes Urteil des Landgerichtes Würzburg ab und sprach dem Anleger 29.400,00 € zu.

Die Care Life I bot von 2004 bis 2005 Beteiligungen als mittelbarer Kommanditist dem interessierten Publikum an, also Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft über die zwischengeschaltete Treuhandgesellschaft HVS GmbH, deren Geschäftsführer Herr Stefan Sebold ist. Ab Mitte 2005 wurde dann die Folgebeteiligung Care Life II vertreiben. Das besondere an dem Beteiligungsmodell war, das die Gelder der Anleger in Immobilien und in besonderem Maße in Pflegeheime und Kliniken investiert werden sollte, wie es der Name auch nahelegt. Dabei wurde den Anlegern in den Beteiligungsvarianten „Growth-Lux“ und „Growth-S“ eine 100 %-ige Kapitalgarantie versprochen sowie eine garantierte Verzinsung. Bei derartigen Versprechen handelt es sich aber seit einer Gesetzesnovellierung in 1998 um Bankgeschäfte, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) nötig ist. Da die Care Life II eine solche Erlaubnis nicht besaß, wurde ihr der Geschäftsbetrieb von der BAFin am 31.03.2006 untersagt und ein Insolvenzverwalter mit der Abwicklung der Geschäfte betraut.


Die Care Life I AG hingegen kam der Untersagung durch eine Sitzverlegung in die Schweiz Anfang 2006 zuvor. Gleichwohl wird auch die Rechtsnachfolgerin der Care Life I, die Care Life AG, Zürich, wohl nicht die verbotenen Zusagen einhalten können.

Im Zusammenhang mit der Abwicklungsverfügung nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen wegen Betruges, Untreue und des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte auf, die zur Erhebung eine Anklage gegen den Initiator der Care Life Fonds, Herrn Roland Martin, und Herrn Stefan Sebold führten. Dabei stellte Staatsanwaltschaft fest, dass von den Einzahlungen der Anleger nur geringe Werte sichergestellt werden konnten.
Demgemäß wurde auch unter dem 11.03.2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Life II AG & Co. KG eröffnet. Welche Aussichten für die Anleger der Care Life II bestehen, hier noch substantielle Rückzahlungen zu erhalten, ist unbekannt. Bezüglich der nicht mehr deutscher Jurisdiktion unterstehende Care Life AG, Zürich, ist ebenfalls fraglich, ob Anleger ihre Einzahlungen zurück erhalten können.


* Auszug / Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Röhlke
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3334

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2008 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Gläubigerversammlung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG wählt
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel aus der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar einstimmig in den Gläubigerausschuss. Kritik äußern Dr. Steinhübel und Insolvenzverwalter Bruno Fraas an der zögerlichen Haltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Im Insolvenzverfahren der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG fand am 3. Juni 2008 in Würzburg die Gläubigerversammlung statt. Den Care Life Anlegern war eine sichere, renditeträchtige Kapitalanlage versprochen worden, was sich nach Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Würzburg als Anlagebetrug herausstellte.

Die Insolvenzverwaltung zeigt sich zuversichtlich, durch Liquidation des schuldnerischen Vermögens insbesondere in den USA eine respektable Insolvenzquote zu erzielen.

Zitat:
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel :
„Ich habe bei mehreren Pleitefällen des Grauen Kapitalmarkts beobachtet, dass die BaFin Vermögensinteressen geschädigter Kapitalanleger nur ungenügend wahrnimmt. Durch ihr sehr zögerliches Einschreiten ähnelt die Behörde einem zahnlosen Tiger und wird ihrer Verantwortung gegenüber den Anlegern nur unzureichend gerecht.

** Auszug: pr-center / Sabine Berekoven, Nina Königsmark
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3334

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2008 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mehr als sieben Millionen Euro sind so verschwunden. Der Vorstand der Care-Life-Gruppe Roland Martin sowie Stefan Sebold, dessen HVS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH die Anlegergelder einsammelte, stehen in Würzburg vor Gericht. Beide müssen sich wegen Anlagebetrugs verantworten.
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