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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 31.Aug 2006 8:03 Titel: Dreieinhalb Jahre für "Banker" |
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Ein 29-jähriger Neuseeländer muss für dreieinhalb Jahre ins Zuchthaus. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei.
Der umfassend geständige Kaufmann aus Neuseeland hat zwischen Oktober 2003 und März 2004 in Zürich zusammen mit einem Geschäftspartner die Banque Internationale Ltd. und weitere Finanzinstitute geleitet. Der schauspielerisch begabte Mann gab sich als Spross einer alten Bankierdynastie aus und stellte verschiedenen Investoren gewinnbringende Anlagegeschäfte in Aussicht.
Der selbsternannte Bankdirektor, der ohne Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission handelte, brachte innert weniger Monate über 20 Anleger dazu, gut 27 Millionen Franken in verschiedenen Währungen auf seine Konten bei der Credit Suisse und der Clariden-Bank zu zahlen.
Keine lange Reststrafe mehr
Alleine die Gesellschaft «Hereford Humanitarian Business Trust» legte rund 8,5 Millionen US-Dollar an. Die Gelder verwendete der Neuseeländer dann allerdings für sich selbst. Nebenbei hatte er sich noch als Softball-Trainer der Schweizer Damen-Nationalmannschaft betätigt.
Im April 2004 wurde der Mann verhaftet und AS seither im Gefängnis. Das Bezirksgericht rechnete ihm nun bei der Strafzumessung an, dass er geständig war. Es setzte wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, Veruntreuung und mehrfacher Geldwäscherei eine unbedingte dreieinhalbjährige Zuchthausstrafe fest. Damit bleibt dem mit einer Schweizerin verheirateten Täter keine lange Reststrafe mehr.
Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Zuchthaus und 5000 Franken Busse gefordert. Das Gericht verpflichtete den Angeklagten, einen Grossteil der ertrogenen Gelder den Geschädigten zurückzuerstatten. Zudem wurden die amerikanischen Amtsstellen auf dem Rechtshilfeweg ersucht, eine Liegenschaft im Staat Utah sowie ein Auto der Luxusklasse zu verwerten.
Nun denn ... |
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