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Ehrlich währt am längsten - mahnt ab

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 6:54    Titel: Ehrlich währt am längsten - mahnt ab Antworten mit Zitat

Zitat:
"Es ist tatsächlich äußerst fraglich, ob der Verein hier im vorliegenden Fall überhaupt hätte abmahnen können. Dies ist nämlich nach dem § 8 UWG nur Mitwettbewerbern (§ 8 III Nr.1 UWG),

- unter bestimmten Voraussetzungen rechtsfähigen Verbänden zur Förderung - gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (§ 8 III Nr. 2 UWG) und
- sog. "qualifizierten Einrichtungen" (§ 8 III Nr. 3 UWG)

erlaubt.

1. Mitwettbewerber i.S.d. § 8 III Nr. 1 UWG?

Bei dem Verein "Ehrlich währt am längsten" handelt es sich definitv um keinen Mitwettbewerber.

2. Rechtsfähiger Verbandes" i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG?

Diese Alternative scheidet auch aus, da derlei Verbände nur für den Fall abmahnfähig sind, dass ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Zudem müssen derlei Verbände auch von ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sein, die Verfolgung gewerblicher Interesssen auch tatsächlich wahrzunehmen. Zudem muss die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berühren. All diese Voraussetzungen scheinen auf den ersten Blick im Falle des Vereins "Ehrlich währt am längsten" nicht gegeben.

3. Qualifizierte Einrichtung i.S.d. § 8 III Nr. 3 UWG?

Anspruchsberechtigt sind hier natürlich zunächst die deutschen "qualifizierten Einrichtungen" zum Schutze von Verbraucherinteressen. Dabei sind alle Einrichtungen zu fassen, die in der Lage sind nachzuweisen, dass sie in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagegesetz eingetragen sind. Das wiederum ist nur möglich, wenn der Verband seit mindestens einem Jahr besteht und auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet. Der Verband muss dazu über eine hinreichende finanzielle, sachliche und personelle Ausstattung verfügen.

Es ist im Falle des gegenständlichen Vereins mehr als fraglich, ob dieser die oben genannten Anforderungen erfüllt. Zumal es sich anscheinend nicht einmal um einen deutschen Verein handelt.

Jedoch, auch ausländische "qualifizierte Einrichtungen" sind abmahnfähig. Dazu müssen sie jedoch nachweisen, dass sie in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 4 der Richtlinie 98/28/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutze der Verbraucherinteressen (ABI EG Nr L 166 S 51) eingetragen sind.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Es spricht alles dafür, dass der Verein "Ehrlich währt am längsten" nicht hätte abmahnen dürfen. Es wird den Betroffenen dringend empfohlen gegenüber dem Verein darauf zu bestehen, sich dessen Abmahnberechtigung nachweisen zu lassen. Diesbezüglich trifft ohnehin den Verein die Beweislast. Sollte sich der Verein dazu nicht in der Lage sehen, könnte vermutlich der Gang zum Staatsanwalt nicht schaden..."

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt



Pressemitteilung von: IT-Recht-Kanzlei
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 19.Dez 2006 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Chef von mutmaßlich betrügerischem Abmahnverein in Haft

Das Amtsgericht Oldenburg hat gegen den Präsidenten des Vereins «Ehrlich währt am längsten» e. V. Haftbefehl wegen Betrugsverdachts erlassen.

Der 46-jährige steht im Verdacht, bei Hunderten von Gewerbetreibenden zu Unrecht Abmahngebühren kassiert zu haben. Der Verein «Ehrlich währt am längsten» habe an Internet-Händler Abmahnschreiben versandt und jeweils 140 Euro Abmahngebühren geltend gemacht, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, sagte Staatsanwältin Frauke Wilken am Montag in Oldenburg.

Nach Angaben der Staatsanwältin verschickte der Hauptverantwortliche von «Ehrlich währt am längsten» noch Abmahnschreiben, als er von Ermittlungen gegen den Verein wegen Betruges schon wusste. Das Amtsgericht Oldenburg habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft dann Ende vergangener Woche Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen den 46-Jährigen erlassen, sagte Wilken. Gegen den Schweizer Anmahnverein mit dem blumigen Namen, der seine Aktivitäten von einer Zweigstelle im Landkreis Oldenburg aus organisierte, erstatteten hunderte Gewerbetreibende Anzeige.


Quelle: Yahoo-news
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Sekaria
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 34
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2006 10:42    Titel: Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung Antworten mit Zitat

Endlich tut sich einmal etwas, denn kleine Einzelunternehmer können sich oft genug keinen Anwalt leisten und sind dem Abmahn-Wahn hoffnungslos ausgeliefert. Sinnvoll wäre auch ein englisches System. Dort muss der Abmahner die Kosten tragen.

Zu dem Thema gibt es eine interessante Promotion von RA Dr. Bahr auf der Webseite http://www.dr-bahr.com . Offensichtlich sind nicht nur unseriöse Abmahnvereine in diesem "Geschäft" tätig, sondern auch jede Menge arbeitslose Rechtsanwälte, die sich anderweitig nicht genügend Mandate verschaffen können. Deshalb bekommt man das Problem ohne Änderung der gesetzlichen Regelungen nicht in den Griff.
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sydorle
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.12.2003
Beiträge: 227
Wohnort: GB / E / D

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2006 15:56    Titel: Schweiz <-> Oldenburg Antworten mit Zitat

Irgendwie erinnere ich mich bei dieser Koinzidenz an CMS-U.

Schade, dass kein Name genannt wird.

Gruss Karin
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2006 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
http://www.verein-ehrlich-waehrt-am-laengsten.de/

Impressum des Vereins "Ehrlich währt am längsten"

Hauptsitz:
Baarerstr. 53
6304 Zug

Zweigstelle:
Ludwig-Erhard-Str. 20
26209 Hatten

Präsident: Peter Wagner
Vize-Präsident:Christian Wagner
Postanschrift:Baarerstr. 53, CH-6304 Zug


Zitat:
Newsflash 18.12.2006 Quelle: Internetrecht Rostock

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" erwirkt: Demnach darf dieser Verein nicht mehr abmahnen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Mehr Infos:http://www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de/#BVOH

Der Vereinsvorsitzende wurde am 14.12.2006 verhaftet.
Quelle:http://www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de/

Dazu gibt es nun eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg:
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6844

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2007 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag des User Achternbrook kopiert:

Zitat:
Der seit dem 18.12.2006 in U-Haft einsitzende ehemalige Präsident des
> Abmahnvereins, Peter Wagner, wird weiterhin angeklagt, in mehr als
> 3.500 Fällen sogenannte Kaffeefahrten in betrügerischer Form
> veranstaltet zu
> haben.
> Mehr in der NWZ Oldenburg vom 04.05.2007.
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