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gra_sunshine Newbie
Anmeldungsdatum: 03.02.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: 3.Feb 2004 10:26 Titel: Fehler bei Kapitalberatung - Haftung? |
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Folgendes Problem:
Wir wurden bei unserem Hauskauf
Ende 2000, von einer Kapitalmanagement Firma, die
ausschließlich mit der Deutschen Bank
zusammenarbeitet, beraten, das Haus nicht auszuzahlen
sondern, das Geld in "absolut risikolose und
konservative" Finanzierung anzulegen und einen Kredit
über die Summe aufzunehmen. Mit dem Vorteil, dass am
Ende der Laufzeit von 12 Jahren (so das Modell) und
damaliger voraussichtlicher Progose, ein Plus von
596.000.-DM zu unserer Verfügung stehen soll. Jetzt
haben sich die Dinge nicht so entwickelt, das ist das
eine, aber als wir wegen Bedenken der schlechten
Finanzlage (Aktienmärkte etc) unseren Berater um ein
Gespräch baten, wurde wohl von ihm und seinem Chef ein
Fehler offenkundig, den man uns in dem Gespräch
offenbarte.
Hierbei handelt es sich um ein handschriftliches
Blatt auf dem vereinfacht die Finanzierung erklärt
wurde, um zu beweisen, wie klug doch diese Art der
Finanzierung wäre. ABER er beinhaltete einen Fehler
von 1.089.000.- DM, die fälschlicherweise in die
Berechnung eingingen und damit einen Unterschied des
voraussichtlichen Gewinns von über 360.000.-DM
bewirken.Dieser wäre nach der richtigen Berechnung
geschmälert auf nur 230.000.-DM. Unsere
Entscheidungsgrundlage war aber jenes nach heutigem
Wissen falsch dargestellte Papier und wir sind sicher,
mit einem Gewinn der im besten Fall bloß ein Drittel
der anfänglich gezeigten Gewinne darstellt, diese
Finanzierung nicht gemacht zu haben.
Die Fragen sind nun: Haftet der Berater oder die
Gesellschaft für diesen irreführenden Fehler?
Wohin müssen wir uns wenden? |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1361 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 3.Feb 2004 12:11 Titel: Eine sehr heiße Rechtsfrage |
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vor allem stellt sich dann auch noch die Frage: Wo wurden die Verträge unterzeichnet? In Ihrer Wohnung, in der Bank oder wo? Da gibt es zig einzelne Details zu beachten, also ist eine pauschale Aussage wirklich nicht möglich.
Wirklich der beste Rat: Sie haben jetzt einen Mangel/Fehler entdeckt. Er ist damit bekannt geworden. Ab da beginnt eine furchtbare Verjährungsfrist zu laufen.... Deshalb: Sofort Rechtsrat einholen, aber nicht über ein Forum, sondern über einen, dem Sie alles vorlegen,erläutern können und der eien Ahnung hat, also wahrscheinlich einen Fachanwalt für Finanzierungsfragen. Alles andere wäre nur bla,blab,bla... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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dallmeyer Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: Deutschland
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 6.März 2004 8:08 Titel: Haftung! |
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Grundlage hierzu sind sicher mal Offerte die erstellt wurden, bzw. auch an die Bank weiter geleitet wurden (diese können Sie in Kopie von der Bank erhalten). Darin sollte ja dieser "Irrtum" entsprechend dargestellt und bewiesen werden.
Wußte es sogar die Bank (die ja dieses Finanzierungsmodell intern auch kalkulieren muß) und hat Sie darauf nicht aufmerksam gemacht, dann können Sie sogar soweit gehen das dieses Darlehen Eück-Abgewickelt wird.
Aber zuerst mal den Weg soweit:
1. Papiere von der Bank besorgen
Finanzierungskonzept oder Modell (mit der Berechnung)
Sind diese Papiere vorhanden, dann den Weg zu einem Spezialisierten Anwalt antreten.
Dieser wird dann entsprechende wege einleiten.
(dies ist eine möglichkeit wie sie in österreich angewandt werden kann. für deutschland besteht hierzu keine erfahrung, aber es ist ein versuch mehr als nur wert!)
mfg |
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