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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3934
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Verfasst am: 13.Jun 2008 18:13 Titel: Finanzverbund 24 - Kreml Direkt Inkasso |
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Post vom Kreml-Direkt-Inkasso
Betrugs-Prozess um Kreditvermittlung gegen Ehepaar aus Allstedt
Daran, dass eine 38-Jährige aus Allstedt und ihr 47-jähriger Ehemann Kredite zwischen 500 und 500 000 Euro auch bei negativer Schufa-Auskunft zur freien Verfügung vermittelten, fand die Staatsanwaltschaft Halle nichts Anstößiges. Wohl aber daran , dass sie den Kunden, die sie mit Annoncen in verschiedenen Tageszeitungen auf ihren "Finanzverbund 24" aufmerksam machten, ungerechtfertigte Bearbeitungskosten von rund 150 Euro aufbrummten.
Zahlten die Kunden nicht, kam ein Brief vom "Kreml Direkt Inkasso"-Büro mit angeblichem Sitz in Riga, in dem die Kreditinteressenten in gebrochenem Deutsch lesen konnten: "Wenn bis zu Termin gezahlt, dann wir werden nicht kommen um Geld holen." Wegen 42 solcher Fälle aus dem Zeitraum zwischen 2004 und 2005 muss sich das Ehepaar seit gestern vor dem Landgericht Halle verantworten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Halle sollen sie Kunden zwischen 138 und 157 Euro für die Bearbeitung einer "Selbstauskunft" berechnet haben, in dem die Kunden Angaben zu ihrer Finanzlage machen sollten. Laut Verbraucherschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, so die Anklage, sei aber gerade eine solche pauschale Auslagenerstattung nicht erlaubt. "Dies wussten die Angeklagten spätestens seit September 2002", so Staatsanwalt Ralf-Peter Terstegen.
Einige der Kunden, die zum Teil gar keine Kredite ausbezahlt bekamen, beglichen die Rechnung aus Angst, andere erstatteten Anzeige.
Die Hoffnung, dass die angesetzten 20 Prozesstermine nach einem Rechtsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten vielleicht hinfällig sein könnten, war nur kurz - es gab keinen Konsens. Ob der Prozess überhaupt fortgesetzt wird, entscheidet sich noch: Die Verteidigung rügte, dass die Wirtschaftsstrafkammer gar nicht zuständig sei. Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft in einer überarbeiteten Anklageschrift nicht mehr von Betrug, sondern von Erpressung ausgeht. Darüber müsse nach Auffassung der Verteidiger eine allgemeine Strafkammer urteilen. Zu Beginn des Prozesses hatten die Richter aber erklärt, dass es sich bei den Vorwürfen auch um Betrug handeln könne.
Quelle: MZ / Silvia Zöller |
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