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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3539
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Verfasst am: 31.Jul 2007 8:35 Titel: Hacker-Attacke auf Schweizer E-Banking-Kunden |
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Eine neue Hacker-Attacke auf Schweizer E-Banking-Kunden: Seit Montag kursieren E-Mails, die angeblich von einer Berner Anwaltskanzlei stammen. Die Rechnung im Anhang ist ein getarntes Programm, das E-Banking-Konten knacken will.
Dieses Programm, so genannte Malware, kann beim Anmelden an ein E-Banking-System die Kontrolle übernehmen und sogar Transaktionen auslösen, wie die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) am Mittwoch mitteilte.
Sofort löschen
Solche E-Mails sollen deshalb nicht geöffnet und sofort gelöscht werden, empfiehlt MELANI. Wenn das angehängte Dokument bereits geöffnet wurde, dürfe keine E-Banking-Verbindung hergestellt werden, bevor die schädliche Software entfernt worden sei.
Im Gegensatz zu früheren Angriffen, vor denen MELANI im Mai bereits warnte, kann die Software nun auf E-Banking-Konten zugreifen, ohne dass der Besitzer weitere Informationen preisgeben muss. Deshalb ruft MELANI zu erhöhter Wachsamkeit bei verdächtigen Vorgängen beim E-Banking auf und empfiehlt im Zweifelsfall, die Bank zu kontaktieren.
Quelle: Basler Zeitung
Versuchte Abzocke mittels E-Mails
Das Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt warnt: In jüngster Zeit erhielten etliche Personen E-Mails, in denen die Empfänger aufgefordert werden, unverzüglich einen höheren Euro-Betrag (in der Regel gegen € 1'000.-) unverzüglich auf ein angegebenes Bank-Konto zu überweisen. Im erwähnten Mail wird darauf hingewiesen, dass man diesen Betrag aufgrund einer über das Internet beanspruchten Dienstleistung schulden würde. Diese Forderung wird noch mit dem Hinweis auf eine Anwaltskanzlei unterstrichen und der versteckten Drohung, dass bei Nichtbezahlung sofort rechtliche Schritte eingeleitet würden.
Wie die Basler behörden mitteilen, sei dies eine der vielen Maschen, mit denen Täter versuchen, verunsicherten E-Mail- Empfängern betrügerisch Geld abzunehmen.
Personen, welche Forderungen aufgrund einer über das Internet bezogenen Dienstleistung erhalten, welche nie in Anspruch genommen wurde, wird dringend geraten, auf solche E-Mails nie eine Antwort zu geben. Alles, was die Täter vom Empfänger erhalten, könnten für weitere kriminelle Taten missbraucht werden.
Auch lediglich mit einer schriftlichen Absage haben die Betrüger bereits etwas erreicht, kommen sie doch auf diese Weise in den Besitz von Briefpapier, Unterschriften, Namen, E-Mail- und Kontakt- Adressen. Also E-Mails in solchen Fällen immer unbeantwortet löschen! |
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