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Hartz IV Betrug

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deborah-linn
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2005 20:54    Titel: Hartz IV Betrug Antworten mit Zitat

hallo!
also folgendes: unser vormieter möcht in unserer wohnung weiterhin gelmeldet bleiben (inkl. namensschilder an tür und briefkasten), damit er weiterhin harzt IV unterstützung kriegt, die er nicht mehr kriegen würde, da er jetzt eine ausbildung macht und mit seiner freundin zusammen wohnt. er meint anderes (bafög, wohngeld o.ä.) würde er nicht kriegen, und er sieht keine andere möglichkeit, als bei uns gemeldet zu bleiben.

machen wir uns nun mitstrafbar (als mieter der wohnung), wenn wir das zulassen und ihm ja quasi helfen den staat zu betrügen? und welche strafen würden im zweifelsfall drohen?

vielen dank,
deborah-linn
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M. Joppe
Insider


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 788

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 0:39    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.juraforum.de/jura/specials/printable/id/22417/
Zitat:

Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer den Betrug als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Gesetzestext
§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

_________________
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M. Joppe
Insider


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 788

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 1:26    Titel: Was Ihr Vormieter unterschrieben hat und auch weiß... Antworten mit Zitat

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/v_alg2_antrag_musterantrag.pdf
Zitat:
Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben zutreffen.
Änderungen insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.


http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/v_alg2_Veraenderungsmitteilung.pdf
Zitat:
Bitte beachten Sie

>dass Sie zur Mitteilung sämtlicher Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen verpflichtet sind. Die Entscheidung der rechtlichen Auswirkungen wird durch den zuständigen Leistungsträger getroffen.


http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/Merkblatt_SGB_II_Stand_10-05.pdf
Zitat:
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet,unverzüglich und
unaufgefordert alle Änderungen mitzuteilen,die sich später zu Ihren Angaben ergeben.

Sie müssen insbesondere sofort mitteilen,wenn...

sich Ihre Anschrift ändert:Bitte beachten Sie,dass im Falle eines Vertragsabschlusses über eine neue Unterkunft die Zusicherung des zuständigen Trägers zur Höhe der Kosten der neuen Unterkunft einzuholen ist...

Sie heiraten,eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine (Lebens-)Partnerschaft eingehen oder sich von Ihrem Partner trennen...

sich Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen beziehungsweise das Einkommen oder Vermögen Ihres Ehegatten/(Lebens-)Partners und der Angehörigen in
der Bedarfsgemeinschaft ändert...

Sollten Sie unvollständige oder falsche Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen,müssen Sie eventuell zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten und erfüllen möglicherweise einen Ordnungswidrigkeiten-oder Straftatbestand.
Leistungsmissbrauch wird mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung — auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Trägern — aufgedeckt und mit Nachdruck verfolgt,um die Gemeinschaft der Steuerzahler zu schützen.

_________________
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deborah-linn
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.Dez 2005 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

danke!
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M. Joppe
Insider


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 788

BeitragVerfasst am: 11.Dez 2005 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte
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excabe
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 169
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 2.Jan 2006 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das war die rechtliche Seite! An Sie habe ich eine Frage. Zahlen Sie (wie wir alle) Steuern? Mit Ihrer Arbeit und durch Ihre Steuern unterstützen Sie dann eventuell solche Parasiten, die überall Abzuzocken versuchen. Zu mir dürfte so einer mit solcher Bitte nicht kommen.
excabe
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