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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 2.Apr 2003 13:53 Titel: Hoffnung - Gewinnversprechen sind einzulösen !!! |
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+++ Veranstalter müssen Gewinnversprechen einhalten +++
"Sie Glückspilz - der BMW gehört Ihnen, wenn Sie jetzt aus unserem Katalog
bestellen" oder "Ihr Geldgewinn wird mit der Ware zugestellt", mit solchen
Versprechen ködern Versandhändler immer wieder unbedarfte Zeitgenossen als
Kunden für überteuerte Waren. Fordert man den versprochenen Preis
tatsächlich ein, kommen nur Ausreden. Das Oberlandesgericht Koblenz hat
jetzt aber klargestellt: Wer als Gewinnspiel-Veranstalter offensichtlich den
Eindruck erweckt, der Kunde habe einen Preis gewonnen, der muss auch zahlen.
Maßgeblich sei, ob die Gewinnmitteilung beim "durchschnittlichen
Verbraucher" den Eindruck erwecke, der Preis sei bereits gewonnen (Az 5 U
202/02). Der Kläger hatte ein Schreiben einer Versandfirma bekommen, in dem
ihm mitgeteilt wurde, für ihn sei ein Konto über 13 000 Euro angelegt
worden. Überschrieben war das Schriftstück mit den Worten "Information über
Ihr Guthaben". Als der Kläger die Auszahlung verlangte, teilte die Firma
lapidar mit, nach dem Kleingedruckten in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bestehe kein Rechtsanspruch auf den Gewinn, die Summe
sei nicht einklagbar. Das OLG ließ diese Ausrede nicht gelten. Der
Veranstalter habe mit seinem Schreiben eindeutig den Einduck erzeugt, der
Preis sei bereits gewonnen. Die Richter ließ auch die Argumentation der
Firma unbeeindruckt, der Kläger nehme regelmäßig an ihren Gewinnspielen teil
und kenne daher die Regeln.
Quelle: Money-Times
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Also, Werbung nicht wegschmeißen, es lohnt sich vielleicht diese einzulösen!! |
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