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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4266
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Verfasst am: 19.Aug 2008 20:27 Titel: Kreditvermittler gewerbsmäßiger Betrug |
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Ein Jahr und neun Monate Gefängnis. Mit diesem Urteil endete gestern ein Mammutprozess vor dem Euskirchener Schöffengericht. Hinter dem Vorsitzenden Gisbert Unkelbach lag „die längste Beweisaufnahme, die ich als Amtsrichter erlebt habe“. Mit seinen Schöffen hatte er an sieben Verhandlungstagen rund 30 Zeugen gehört. Am Ende stand für das Gericht fest, dass sich der Angeklagte Ludwig P. (Name geändert) des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht hat.
Der 56 Jahre alte Euskirchener betätigt sich seit vielen Jahren als Kreditvermittler. Jetzt muss er sich wohl einen anderen Job suchen, denn neben der empfindlichen Freiheitsstrafe verhängte das Gericht auch ein dreijähriges Berufsverbot. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ludwig P. schaltete über Jahre hinweg in Tageszeitungen und Illustrierten Anzeigen, in denen er Leuten mit finanziellen Schwierigkeiten Kredite in Aussicht stellte. Dies galt sogar für Kunden, „die wegen eines negativen Schufa-Eintrages von Banken kein Geld mehr bekamen“, so Unkelbach. Der Euskirchener war mit drei Firmen in der Vermittlungsbranche tätig. Im Namen dieser Unternehmen nahmen selbstständige Vertreter Kontakt zu Menschen in ganz Deutschland auf, die auf die Inserate reagiert hatten.
Jede Menge Zeugen
Im Euskirchener Amtsgericht traten in den vergangenen Wochen Zeugen aus allen Ecken der Republik auf, unter anderem aus Nordhorn, Berlin und dem Südschwarzwald. So wurden allein 6000 Euro an Zeugengebühren fällig. Allerdings folgten längst nicht alle Geladenen der Aufforderung, in dem Betrugsprozess auszusagen. 18 Zeugen fehlten unentschuldigt, das Gericht verhängte gegen sie Ordnungsgelder in Höhe von je 75 Euro. Alles in allem war P. wegen 42 Fällen aus der Zeit von 2004 bis 2007 angeklagt. In neun Fällen entschied das Gericht gestern auf Freispruch. Das Gros der Vermittlungsgeschäfte dagegen lief stets nach einem Muster ab, das Richter Unkelbach in der Urteilsbegründung als „schäbig“ und „verwerflich“ bezeichnete.
Hatten die Kreditvermittler einmal den Fuß in der Tür, boten sie den Kunden auch Unfallversicherungen, Vereinbarungen über vermögenswirksame Leistungen sowie Kredit- und Rabattkarten an. „So etwas ist nicht verboten“, sagte Unkelbach. Als rechtswidrig wertete das Gericht aber die Masche, mit den Kunden Auslagenerstattungsverträge abzuschließen.
Man ließ die Kunden auf P.s Anweisung Überweisungsträger unterschreiben. Damit akzeptierten sie, dass der Euskirchener ihnen gegenüber Auslagen wie Fahrtkosten und Arbeitsstunden geltend machte, die aber gar nicht zu seinen Lasten entstanden waren. Derartige Verträge seien nach den gesetzlichen Bestimmungen null und nichtig. „Und Sie als alter Hase im Kreditgeschäft wussten das“, sagte Unkelbach. Die gesamte Konstruktion habe darauf abgezielt, sich nicht entstandene Auslagen erstatten zu lassen, „weil Provisionen für eine Kreditvermittlung ja nicht zu erwarten waren“.
„Kriminelle Energie“
Die Summen, die sich P. durch besagte Auslagenerstattungsverträge sicherte, waren im Einzelfall gar nicht einmal so hoch. Meistens bewegten sie sich zwischen 170 und knapp 300 Euro. Dieses Geld zog der Euskirchener aber Leuten aus der Tasche, denen das Wasser bis zum Hals stand, wie es der Staatsanwalt formulierte. „Wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, tun sogar schon 50 Euro weh“, ergänzte Unkelbach. Beide attestierten dem Angeklagten eine „erhebliche kriminelle Energie“.
Der Umstand, dass der Angeklagte mit seinen Geschäften auch noch fortfuhr, nachdem 2006 Anzeige gegen ihn erstattet worden war, zeuge von „Unbelehrbarkeit, vielleicht auch Überheblichkeit“. Eine Bewährungsstrafe kam für das Schöffengericht nicht in Betracht, weil P. „keine Reue gezeigt“ habe. Mehr noch: Als der Staatsanwalt zweieinhalb Jahre Haft forderte, habe P., so Unkelbach, „nicht etwa mit Entsetzen reagiert, sondern mit einem hämischen Grinsen“. Dies beweise, dass er keinerlei Einsicht zeige.
P.s Verteidiger hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Er sagte, sein Mandant habe weder Kunden getäuscht, noch ihnen finanziell geschadet. „Der Angeklagte hatte alle Berechtigung, davon auszugehen, dass sein Vorgehen nicht strafbar war“, so der Anwalt. Die Kunden ihrerseits hätten eigenverantwortlich gehandelt, als sie die Formulare unterschrieben, ergänzte er.
Nach Ansicht des Schöffengerichts verhielten sich zwar manche Kunden blauäugig. Entscheidend sei jedoch, dass Ludwig P. die Notlage Dutzender Menschen ausgenutzt habe, um auf rechtswidrige Art Gewinne zu erzielen.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger |
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008 Beiträge: 13 Wohnort: FL - 9490 Vaduz
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Verfasst am: 19.Aug 2008 20:34 Titel: |
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Na endlich mal ein gerechtes Urteil gegen einen dieser Gauner. Hoffentlich folgen noch viele dieser Urteile. Leute zu betrügen ist schon schlimm genug, aber Leute auszunehmen die nicht einmal mehr recht wissen wie Sie das Essen zahlen sollen, oder den Kindern was zum Anziehen kaufen können, das ist das allerletzte. _________________ Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4266
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Verfasst am: 20.Aug 2008 8:33 Titel: |
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Die VBZ dazu:
| Zitat: |
| Betrügerische Kreditvermittler wollen keinen Kredit vermitteln, sondern lediglich abkassieren. Das Geschäftsmodell ist einfach: Die Firmen halten die Betroffenen möglichst lange hin. Später lehnen sie ihren Kreditantrag unter fadenscheinigen Begründungen ab, fordern aber eine hohe Aufwandserstattung. Die Opfer stecken meistens den Kopf in den Sand. Denn wer ohnehin knapp bei Kasse ist, hat nicht mehr die Kraft, sein Geld zurückzufordern. Genau damit spekulieren unseriöse Vermittler. |
Das Gericht - im oben geschilderten Fall:
| Zitat: |
| Hatten die Kreditvermittler einmal den Fuß in der Tür, boten sie den Kunden auch Unfallversicherungen, Vereinbarungen über vermögenswirksame Leistungen sowie Kredit- und Rabattkarten an. „So etwas ist nicht verboten“, sagte Unkelbach. |
Dazu die Verbraucherschützer:
| Zitat: |
Kreditvermittler darf Kunden keine Zusatzverträge aufdrängen
Eine andere Taktik von zahlreichen Kreditvermittlern ist es, Verbraucher zum Abschluss von Zusatzprodukten, wie Versicherungen, Investmentfonds oder stillen Gesellschaftsbeteiligungen zu drängen. Dabei erwecken sie den Eindruck, dass die Antragsteller so ihre Chance auf einen Kredit erhöhen können. So hatte der Kreditvermittler Danaro in mehreren Schreiben seinen Kunden empfohlen, neben einem Kreditvertrag zusätzliche Verträge abzuschließen, zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherungen. Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt und jüngst vor dem Landgericht Stuttgart Recht bekommen.
LG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2008, Az.: 37 O 30/08
Das Gericht sieht in der Praxis einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und untersagte der Firma den Versand solcher Schreiben. |
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