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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 1.Mai 2008 20:50 Titel: Lockangebote zu kostenlosen Stromlieferungen |
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Bundesnetzagentur unterbindet Spam-Anrufe mit Lockangeboten zu kostenlosen Stromlieferungen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Abschaltung zahlreicher (0)137er Rufnummern wegen Rufnummern-Spam angeordnet und die Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen zu diesen Rufnummern untersagt. Das teilte die Behörde am 29.04.2008 mit. Damit sollen Verbraucher geschützt werden, die eine durch Spam beworbene Rufnummer gewählt haben, erklärte BNetzA-Chef Matthias Kurth. Dies sei der effektivste Weg, diese Form der missbräuchlichen Nummernutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit schließlich Spam einzudämmen.
Besonders drastischer Fall von Telefon-Spam
Die BNetzA habe damit erneut in einem besonders drastischen Fall von Telefon-Spam durchgegriffen, so Kurth weiter. In den konkreten Fällen hätten Verbraucher einen Anruf erhalten, in dem eine der von der BNetzA benannten (0)137er Rufnummern beworben worden sei. Im Rahmen dieser Anrufe seien den Verbrauchern Gewinne in Form von kostenlosen Stromlieferungen in Aussicht gestellt worden. Um den versprochenen Preis zu erhalten, sollten die Angerufenen eine der angegebenen Rufnummern anrufen. Den Verbrauchern wurde zudem suggeriert, dass der Anruf von ihrem örtlich zuständigen Stromlieferanten komme. Bei Anruf genannten Rufnummer sei über eine Bandansage ein Gewinnversprechen für eine kostenlose dreijährige Stromlieferung abgegeben worden. Vor der Gewinnermittlung sollte der Kunde die Nummer seines Stromzählers über die Tastatur eingeben. Dem Anrufer wurde ferner mitgeteilt, dass eine wiederholte Teilnahme die Gewinnchancen erhöhe.
Abgeschaltete Rufnummern
Die nachfolgenden Rufnummern sind von der Anordnung der Regulierungsbehörde betroffen: (0)137 770 8030, (0)137 770 8050, (0)137 770 8060, (0)137 710 7102, (0)137 710 7104, (0)137 710 7105, (0)137 799 6020.Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Die genauen Zeiträume, für die das Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot jeweils gilt, sind laut BNetzA in Kürze der Maßnahmenliste zu nehmen, die die Bundesnetzagentur ins Internet stellen will. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 186 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 3.Mai 2008 12:10 Titel: |
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| Und auf dieser Webseite der BNetzA gibt es ein Formular, mit dem solche Anrufe gemeldet werden können. Um so mehr da mitmachen, um so eher hat der Spuk ein Ende. |
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