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Mandantengelder veruntreut

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 8.Aug 2007 9:28    Titel: Mandantengelder veruntreut Antworten mit Zitat

Das Oberbayrische Volksblatt berichtet:
Zitat:
Ein 44 Jahre alter Rechtsanwalt aus Traunstein verwendete Mandantengelder, die ihm von einem Ehepaar aus dem Landkreis Rosenheim treuhänderisch übergeben worden waren, für seine schlecht gehende Kanzlei und seinen Lebensunterhalt.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verhängte gestern gegen den anfangs nicht voll geständigen, dann aber sichtlich reuigen Juristen wegen zweifacher Untreue eine auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Dazu erlegte das Gericht auf, den Schaden in Höhe von 60000 Euro «nach besten Kräften» wieder gut zu machen. Einmal pro Jahr muss der 44-Jährige entsprechende Aktivitäten nachweisen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.Die geschädigte Frau hatte von einem Konto ihrer verstorbenen Mutter, für sie Vollmacht hatte, im Juni 2003 erst 46 000 Euro, dann 132 500 Euro auf ein Konto des Anwalts überwiesen - um ihren eigenen Pflichtteilsanspruch abzusichern. Die Verwandten verhandelten eine Zeitlang, welcher Betrag der Frau zustünde. Die eigentliche Erbin überwies im Herbst 2004 weitere knapp 528 000 Euro auf ein Konto des Juristen. Mit erheblicher Verzögerung leitete der Angeklagte die 528 000 Euro im April 2005 weiter. Die beiden anderen Beträge behielt er.

Die 46 000 Euro hatte er sofort nach Zahlungseingang auf eines seiner Konten umgebucht und damit Ausgaben für seine Kanzlei bestritten. Den zweiten Betrag von 132500 Euro hatte er auf sein Festgeldkonto verschoben, von dem er in der Folge fast monatlich Barabhebungen zwischen 15 000 und über 33 000 Euro tätigte. In der Anklageschrift von Staatsanwalt Dr. Josef Hager hieß es dazu: «Aufgrund seiner desolaten finanziellen Situation war er nicht in der Lage, seine laufenden Kosten aus seinen beruflichen Einnahmen zu decken.»

«Richtig ist, dass ich diese Beträge erhalten und auch entnommen habe.» Das betonte der Angeklagte, dem Verteidiger Dr. Marc Herzog aus Rosenheim zur Seite stand, zu Prozessbeginn. Er habe das Ehepaar beziehungsweise die Frau allerdings «sehr umfassend beraten» in einer Erbsache sowie einer Grundstücksangelegenheit mit allein einem Umfang von fünf bis sechs Millionen Euro. Er sei - so der 44-Jährige - von einem ihm zustehenden hohen Gebührenanspruch ausgegangen: «Ich war der Meinung, ich verdiene das Geld und kann es berechnen.» Er sei auf rund 180000 Euro Anspruch gekommen, sagte der Rechtsanwalt gestern. Letztlich sehe er eine Differenz von etwa 60000 Euro, die er dem Ehepaar zurückerstatten müsse. Leider sei ihm das bis heute nicht möglich gewesen. Seine finanziellen Schwierigkeiten erklärte der 44-Jährige mit einem Prozess wegen bandenmäßigen Betrugs gegen einen Anwaltskollegen Ende 2005 im Zusammenhang mit einem Schuldnerselbsthilfeverein mit Sitz in Traunreut. Gegen ihn selbst und weitere Personen sei ermittelt worden - so der 44-Jährige. Viele Leute hätten davon erfahren. Das habe sich auf den Kanzleibetrieb ausgewirkt.

Konten durch Ermittlungen blockiert

Nach Erhebung der Anklage sei die Eröffnung des Prozesses gegen ihn zwar vom Landgericht später abgelehnt worden. Durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und eine Kanzleidurchsuchung jedoch seien damals alle seine Konten blockiert, das Verhältnis zu Banken «zerrüttet» gewesen.

Der Angeklagte versuchte gestern eine Zeitlang, seine Taten herunter zu spielen. Er habe nicht vorsätzlich gehandelt, beteuerte er. Die Frage von Richter Wolfgang Ott, ob er auf Freispruch hinaus wolle, bejahte der Jurist.

Staatsanwalt Dr. Josef Hager reagierte: «Sie haben sich an Mandantengeldern bedient. Das ist klare Untreue und eine der schlimmsten Dinge, die ein Anwalt machen kann. Heute, vier Jahre später, können sie das Geld nicht zurückzahlen. Jetzt geht es nur mehr darum, wie sie zu bestrafen sind. Sie können froh sein, wenn sie mit einer Bewährungsstrafe davon kommen.»

Die fehlende Schadenswiedergutmachung sei «äußerst leidig», griff Verteidiger Dr. Marc Herzog ein. Die Zwangsversteigerung gegen das Haus seines Mandanten laufe: «Es ist einfach nichts mehr da.» Der Verteidiger fügte an, der 44-Jährige habe zum 31. Dezember 2007 seine Anwaltszulassung bei der Anwaltskammer in München zurückgegeben. Der Angeklagte räumte schließlich die Anklage unumwunden ein. Die knapp 180 000 Euro habe er für die Kanzlei und «sonst zum Leben verbraucht - nicht für irgendwelche Luxusausgaben».

Bei einem Rechtsgespräch zwischen Verteidiger und Staatsanwalt in Beisein des Schöffengerichts erfolgte hinter verschlossenen Türen Einigung über die Strafhöhe von einem Jahr und vier Monaten samt Bewährungschance. Das Ehepaar wurde nicht mehr in den Zeugenstand gerufen. Im Plädoyer hob der Staatsanwalt hervor, die dem Angeklagten tatsächlich zustehenden Gebühren aus der Erb- und der Grundstückssache werde ein Zivilgericht festlegen. Die Geschädigten könnten wohl in nächster Zeit nicht viel an Schadensausgleich erwarten. Unter den für die Bewährung erforderlichen «besonderen Umständen» nannte Dr. Hager: «Die Wiederholungsgefahr geht gegen Null, nachdem der Angeklagte die Zulassung zurückgegeben hat.» Bei den Bewährungsauflagen sei ein Mindestschaden von 60 000 Euro anzunehmen.
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