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steffi22mg001
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 10:35    Titel: OFFENBAHRUNGSEID Antworten mit Zitat

Hallo ich habe vor ca. 3 Jahren ein offenb.eid unterschrieben. Aber kürzlch durch Telefon neue Schulden gemacht. Womit muss ich nun rechnen???? Ich bitte um Rückmeldung Vielen Dank
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Oberschlumpf
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 12:24    Titel: Offenbarungseid Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

wenn Du vor 3 Jahre die eidesstattliche Erklärung über Deine Vermögenverhältinisse (mittellos) unterschrieben hast, stellt das eventuell den Starfbestand des Betruges dar. Du solltes Dir ganz schnell rechtlichen Rat besorgen. Sprich einmal Dein zuständiges Amtgericht an wegen Prozesshilfe. Sollte Dir das zustehen, gehe zu einem Anwalt Deines Vertrauens und lass Dich beraten. Eventuell kann der Anwalt schon einiges mit Deinen Gläubigern regeln.

Mein zusätzlicher Rat: lass die Hände vom Handy!

Gruss Oberschlumpf
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steffi22mg001
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die information. Können Sie mir auch sagen was mich da schlimmstenfalls erwarten kann ? ( keine vorstrafen)
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie erwarten gar nichts. Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (so heisst es seit den Siebzigern) bedeutet ja nicht, dass Sie keine Verbindlichkeiten mehr eingehen dürfen.

Vermutlich ist die EV schon gelöscht, dies ist dann der Fall, wenn sie mehr als drei Jahre zurück liegt.

Letztendlich könnten Sie wegen Betruges verurteil werden, wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie schon beim Eingehen der Verbindlichkeiten wussten, dass Sie die Forderung nicht begleichen können. Eine EV ist dann nur noch ein zusätzliches Indiz, welches die Beweisführung für die Gegenseite einfacher macht.

Sie sollten Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und versuchen sich außergerichtliche zu einigen.

Sind Sie denn schon wegen Betruges angezeigt worden ?

MfG

ThoFa
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steffi22mg001
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danke.

Nein ich wurde nicht wegen Betruges bis her angezeigt. habe auch keine Vorstrafen

Gruss Steffi22mg001
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Oberschlumpf
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 13:19    Titel: Offenbarungseid Antworten mit Zitat

Die Angelegenheit bloß nicht "schmoren lassen"!

Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen und guten Willen zeigen. Bezahlung nach Deinen finanziellen Möglichkeiten anbieten. Der Besuch einer Schuldnerberatung könnte auch sehr hilfreich sein, nur in einigen Städten habe die lange Wartelisten.

Gruss Oberschlumpf
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