| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2946
|
Verfasst am: 8.Aug 2007 10:49 Titel: Opfer einer geheimen Versicherungsbürokratie |
|
|
Autor: Herbert Stelz vom Hessischen Rundfunk berichtet
| Zitat: |
Wie Versicherer Kunden rauswerfen
Gerda und Karlheinz Reus aus Bad Orb sind empört. Sie wurden Opfer einer geheimen Versicherungsbürokratie. Und offenbar kann das jeden treffen, der sich einer Rechtsschutzversicherung anvertraut. Vor 14 Jahren wurde Karlheinz Reus operiert, als er aufwachte, war sein Arm gelähmt. Erst ein Gericht stellte fest: Behandlungsfehler.
"Der Behandlungsfehler war in 1992, seit 1987 waren wir bei der Allianz versichert, jetzt endlich hätten wir sie gebraucht, sie haben auch gezahlt. Und dann kam das aus heiterem Himmel, wir wollen euch nicht mehr", sagt Versicherungsopfer Gerda Reus. Gekündigt. Dabei ist die Operation 14 Jahre her. Folge waren ein gelähmter Arm und jahrelange Gerichtsverfahren um Schadenersatz, Schmerzensgeld und Rente. Wegen der Lähmung verlor Karlheinz Reus seinen Job als Chemielaborant, seit 1998 ist er Frührentner.
Obwohl sie alle Prozesse gewonnen haben
"Und jetzt hat uns die Versicherung im Stich gelassen und da kommt dann ein Schlag nach dem anderen von oben. Da kann man sich nur irgendwie selbst rausziehen, damit man zumindestens gesundheitlich nicht ganz auf der Strecke bleibt", sagt Karlheinz Reus. Alle Prozesse gegen die Stadt Hanau als Krankenhausträger wurden gewonnen. Doch wie so oft wurden auch Reuses als Kläger geringfügig an den Gerichtskosten beteiligt. Zahlen musste das die Allianz.
Die Allianz schickte die Kündigung
Erst zwölf Jahre später wurde die Rechtsschutzversicherung erneut gebraucht. Reuses kauften eine Wohnung, doch der Verkäufer hatte sie mit falschen Versprechungen gelinkt. Erst mit Anwalt erreichten sie, dass er die Wohnung wieder zurücknahm. Noch bevor die Allianz ein zweites Mal zahlen sollte, schickte sie die Kündigung. Dabei konnten die Reuses in beiden Fällen nichts dafür, dass sie in einen Rechtsstreit geraten waren. "Du kriegst praktisch vorgeworfen, obwohl du schuldlos da reingeraten bist, dass du zu viele Schadensfälle hast. Ja, für was hab ich denn eine Rechtsschutzversicherung?", fragt sich Gerda Reus.
Nur wer keinen Schaden hat ist ein guter Kunde
M€X trifft einen Insider, einen erfolgreichen Versicherungsmakler aus Südhessen. Wir nennen ihn Siegfried S. Er will unbedingt anonym bleiben, sonst sei er seinen Job sofort los. Er erzählt uns, warum Versicherungskonzerne zunehmend kündigen. "Im Prinzip sollte eine Versicherung eine Solidargemeinschaft sein. Aber die Versicherer verabschieden sich nach und nach davon, das liegt am Druck der Aktionäre, da muss Gewinn erzielt werden, dafür werden, so nennt man das intern, die Bestände saniert. Jeder Versicherte, der viele Schäden hat, ist da nicht erwünscht. Man will nur die Kunden, die rentabel sind, die möglichst keinen Schaden haben", sagt Versicherungsmakler Siegfried S.
Keine Chance auf eine andere Versicherung
Doch nicht genug, dass die Reuses gekündigt wurden. Sie bekommen auch keine neue Rechtsschutzversicherung. Zweimal haben sie es vergeblich versucht, einmal bei Roland, dann bei der LVM-Versicherung. Dort teilte man ihnen lapidar mit, man wolle den Antrag nicht annehmen, weil ihnen bereits vom bisherigen Rechtsschutzversicherer gekündigt wurde. Das hatten sie wahrheitsgemäß angegeben. Für die Reuses steht fest, sie stehen auf einer schwarzen Liste.
Datei für gekündigte Versicherungskunden
"Es wurde mir nur telefonisch gesagt. Und ich habe gefragt, warum steht man in so einer Liste drin, und da wurde mir vom Versicherungsagent gesagt, wenn man betrügt, wenn man seine Versicherung nicht zahlt, wenn man wegen Peanuts vor Gericht zieht, und das ist doch bei uns nicht der Fall", sagt Gerda Reus. Das wollen wir genauer wissen. M€X bei der LVM in Münster. Direkor Thomas Schulze bestätigt uns, es gibt eine bundesweite Datei mit Namen Uniwagnis für gekündigte Versicherungskunden.
Die Versicherer müssen melden
"Darauf können wir zurückgreifen. Die Kunden haben das im Rahmen der Antragsstellung durch die Einwilligungsklauseln erlaubt. Wir sind sogar als Versicherer dazu verpflichtet, diese Datei zu bedienen", sagt Thomas Schulze von der LVM-Versicherung. Das heißt, jemand der gekündigt wird, in der Rechtsschutzversicherung, landet automatisch in dieser Datei? "Nicht immer, es gibt klare Vorgaben im Rahmen dieser Datenschutzklausel. Nur Schadenhäufigkeitskündigungen und Ablaufkündigungen mit zwei Schadenfällen pro Jahr müssen gemeldet werden", sagt Schulze.
Doch damit nicht genug
Aha, der Verdacht von Gerda und Karlheinz Reus bestätigt sich. Doch damit nicht genug. Die LVM brauchte die schwarze Liste eigentlich nicht, sie hat direkt bei der Allianz angerufen. "Wir haben uns bei der Allianz erkundigt, hat die Familie Reus einen Vertrag gehabt, das ist bejaht worden. Ich denke, dass das so üblich ist. Dort haben wir in Erfahrung bringen können, dass sieben Schäden mit etwa 11.000 Euro reguliert worden sind", erzählt Thomas Schulze von der LVM-Versicherung.
"Der Schutz endet vor Eintritt des Schadensfall"
Verteilt auf immerhin 13 Jahre. Für die LVM ein ungünstiges Wagnis, ausreichend für eine Ablehnung. So hart sind hier die Bräuche. Für MEX fasst Versicherungsmakler Siegfried S. diese Praxis sarkastisch zusammen: "Was wir am liebsten versichern, ist ein Betonklotz zehn Meter unter Wasser, gegen Feuer. Und was auch sehr beliebt ist, das ist natürlich polemisch, wenn der Versicherungsschutz erlischt eine Sekunde vor Eintritt des Schadensfalls."
Die gute Nachricht
Dennoch kann MEX diesmal mit einer frohen Botschaft enden. LVM-Direktor Schulze sagte uns zum Schluss, die Familie Reus solle ihn mal anrufen, sie habe wohl doch noch eine Chance. Man habe schließlich die Details des Falls nicht so genau gekannt. "Und da meine ich, kann man eines nicht tun, ohne ein Gespräch, ohne einen Kompromiss die Tür zuschlagen", sagt Thomas Schulze von der LVM-Versicherung. |
|
|
| Nach oben |
|
|
MrMille Newbie
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 31
|
Verfasst am: 10.Aug 2007 8:22 Titel: DEURAG Rechtsschutzversicherung: FINGER WEG !!!! |
|
|
Auch die DEURAG Rechtsschutzversicherung tut sich beim xxxx ihrer Kunden besonders hervor. Vor vielen Jahren hatte ich eine umfassende (und entsprechend teure) Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, incl. Schadensersatzrechtsschutz.
Nachdem ich längere Zeit (ohne Schadensfälle) schön brav meine Beiträge gezahlt hatte, kam es zu einem Schadensersatzanspruch gegen eine Bank. Mein Anwalt hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass dies eine langwierige und teure Angelegenheit werden wird, weil sich die Bank sicherlich durch alle Instanzen wehren wird. Nachdem ich ihm erklärte, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, die auch Schadensersatzrecht abdeckt, haben wir die Sache in Angriff genommen und die Deckungszusage angefordert - und damit ging das linke Spiel der DEURAG los!
Zunächst lehnte man mit der Begründung ab, dass ja wohl ein Vertrag bestanden habe (was wir nie behauptet hatten!), womit es Vertragsrechtsschutz wäre und der sei nicht versichert. Daraufhin haben wir der DEURAG erklärt, dass wir keinen Vertrag mit der Bank hatten, sondern mit einem Dritten und dass dieser Vertrag bzw. dieses Geschäft auf Grund des betrügerischen Verhaltens eines Bankvorstandes (der zwischenzeitlich entlassen wurde, nachdem auch die Raiffeisenbank mit einer anderen Raiffeisenbank zwangsfusionierte) geplatzt war und die Bank somit schadensersatzpflichtig sei.
Auf diese Erklärung hin kam die nächste Ablehnung, diesmal mit der Begründung, dass kein Vertrag bestanden habe und somit keine Deckung übernommen werden kann.
Man beachte: zuerst lehnte man ab, weil angeblich ein Vertrag bestand und dann lehnte man ab, weil kein Vertrag bestand.
Nach einem längeren, sehr scharf geführten, Schriftwechsel, stellte ich ein Ultimatum für die Deckungszusage und teilte der DEURAG mit, dass der Vertrag gekündigt sei, sollte bis zum Tag X keine Deckungszusage erfolgt sein (mit Hinweis darauf, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn die Versicherung nicht leistet).
Die DEURAG informierte mich, dass sie die Kündigung nicht akzeptiere.
Als die nächste Jahresprämie abgebucht wurde, gab ich sie wegen Widerspruch zurück, was zu einem Mahnbescheid (dem ich widersprochen habe) und in der Folge darauf zu einem Gerichtstermin führte.
Einige Wochen nach dem Gerichtstermin hielt ich das (absolut unfassbare!!!) Urteil in den Händen:
ich wurde zur Zahlung verdonnert, da ich angeblich nicht ordentlich gekündigt hätte. Offensichtlich hat die Richterin die Akten nicht richtig gelesen (wie dies so oft der Fall ist), denn sonst hätte sie gesehen, dass die DEURAG meine Kündigung (s.o.) nicht akzeptierte. Wie kann die DEURAG etwas nicht akzeptieren, was ich laut Richterin angeblich niemals getan habe?
Leider konnten wir das Urteil damals nicht anfechten, weil der Streitwert unter der Summe lag, mit der man ans Landgericht gehen konnte.
Rechtsschutzversicherung in Kombination mit unfähigen Richtern - der Untergang der Versicherungsnehmer! |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|