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defosa Specialist
Anmeldungsdatum: 28.08.2003 Beiträge: 95
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Verfasst am: 3.Sep 2003 16:04 Titel: Rückabwicklung 2 |
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Aber hallo,
das überrascht mich dann doch. Null Reaktion auf das Zauberwort „Rückabwicklung“. Wo diese Vokabel doch bei fast jedem „warwiedermalnichts-deal“ von den Herren Abzockern als Lösungswort vorgesagt wird.
Ist das Thema schon längst durch? Hab ich also was verpasst, oder haben sich alle schon an diesen Nonsens gewöhnt?
Nicht mal das gewollte Werk des Fehlerteufels scheint jemand bemerkt zu haben. Bin ich im falschen Forum? Ist vielleicht nicht so wichtig. Obwohl ich der Meinung bin, wer keine 5 Sätze fehlerfrei (Tippfelher ausgenommen) schreiben kann, frisst auch kleine Kinder. Soviel zum Stil.
Nun dann behaupte ich als Nichtjurist mal: „Rückabwicklung“ ist eine Erfindung obskurer Gestalten und durch keine Rechtsgrundlage abgesichert. Nicht einmal der Duden kann dieses Vokabel identifizieren.
Fazit: Es gibt keine Rückabwicklung im rechtlichen Sinne und somit kein automatischer Verzicht auf das Ziel von Vereinbarungen!
Wer weiß es besser? |
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