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defosa Specialist
Anmeldungsdatum: 28.08.2003 Beiträge: 95
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Verfasst am: 2.Sep 2003 12:36 Titel: Rückabwicklung |
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Hallo ihr Sachverständigen,
wer hat genügend Jurakenntnisse um zum Begriff „Rückabwicklung“ eine Aussage machen zu können. Beispiel: Herr Bredemeyer von der BREBA INVEST S.L.; Marbella, will mir weiß machen, der mit ihm geschlossene Darlehensvertrag sei „rückabgewickelt“ worden, weil ich mein EK zurückgefordert und auch zurückerhalten habe.
Richtig ist: Ich habe das EK mit dem Hinweis „vorläufig“ zurückgefordert, nachdem sich Bredemeyer nicht an den Auszahlungstermin hielt, bzw. diesen Termin ständig über Monate hinweg immer wieder neu verschoben hat. Abgesehen davon, dass ich den Begriff Rückabwicklung für juristisch fragwürdig wenn nicht gar für baren Unsinn halte, wäre eine Rückabwicklung, (wenn man es denn so nennen möchte) allenfalls in Form einer Kündigung des Darlehensvertrages mit beidseitigem Einverständnis möglich.
Nun ist das genau die Masche, wie sich die Initiatoren von unseriösen Geldgeschäften, aus dem Schneider wähnen. Der Normalsterbliche wird in den meisten Fällen glauben, er habe tatsächlich keine Ansprüche mehr, weil der Deal rückabgewickelt ist. Und schon sieht man von der ursprünglich beabsichtigten Strafanzeige bei der Kripo mal lieber ab. Richtig oder falsch?
Bitte nur fundierte Antworten |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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