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Staatliche Hilfe beim Betrug. (Vorsicht viel Text)

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MaR
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 18.März 2004 16:51    Titel: Staatliche Hilfe beim Betrug. (Vorsicht viel Text) Antworten mit Zitat

Meine Lebensgefährtin und ich betreiben ein Reisegewerbe.
Die Waren wurden bei diversen Goßhändlern bezogen, unter anderem auch bei einer Fa. die bereits mehrere Konkurse erlebt hat.
Da privat eigentlich ein freundschaftliches Verhältnis zum Inhaber dieser Firma bestand haben wir eben zum Teil auch dort Waren bezogen.
Im Laufe der Zeit ging auch diese Firma den Bach runter.
Zum ersten mal nicht als GmbH (kein Geld für Einlage) so das der Inhaber in Erklärungsnot kam.

Sylvester 99 kam es dann zum Gau.
Morgens um 10 Uhr Hausdurchsuchung bei der der gesamte Warenbestand sichergestellt wurde obwohl durch Vorlage einiger Rechnungen das Eigentum sofort nachgewiesen werden konnte.
In dem Protokoll welches uns anschließend auf der Wache ausgehändigt wurde hieß es das die Ware in der Aservatenkammer versiegelt eingelagert wäre. (Unwahrheit)
Am selben Tag konnten wir natürlich nichts mehr ausrichten. (Syslvester)
Am 3.1 wurden wir dann morgens beim Ermittlungsbeamten vorstellig der uns mitteilte das er erst am späten Nachmittag sich mit uns befassen könnte.
Warum wurde erst Tage später klar.
Bei der Vernehmung war der Beamte nicht dazu bereit den Eigentumsnachweis zu sichten. Statt dessen wurden Erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt da wir wegen Betrug und Unterschlagung angezeigt wurden. Ich nur wegen Beihilfe.
Von dem oben erwähnten Lieferanten.
Der Ermittlungsbeamte, ein guter Freund (wahrscheinlich sogar entfernt verwand) des Klägers wollte meine Lebensgefährtin zu einem Schuldanerkenntnis bewegen mit dem Hinweis das die Anzeige zurückgenommen wird wenn meine Lebensgefährtin für den Kläger arbeiten würde und so ihre Schulden abträgt.

Am 3.1 ersten hat dieser beim Amtsgericht einen einstweiligen Arrest und Pfändungsbeschluss erwirkt.
Gegen mich aufgrund nur einer Rechnung mit einigen Interessanten Features.
1) Anschrift wo ich nie gewohnt habe.
2) Rechnungsdatum 3.1.2000 (Datum der einstweiligen Verfügung)
3) Lieferung aus dem Jahr 1996 (da war noch 14 % MwSt) berechnet aber mit 16 %
4) Akontozahlung wurde aufgeführt aber nicht verrechnet.

Da stellt sich mir die Frage wie kann man einen Beschluss über mein Vermögen aufgrund einer Rechnung erlassen die zum einem falsch ist (MwST / Akontozahlung) und von der ich zum anderem keine Kenntniss haben kann selbst wenn ich an der Rechnungsadresse Adresse gewohnt hätte.
Gegen meine Lebensgefährtin wurde der Beschluss erlassen weil sie angeblich einen Vertrag unterschrieben hätte und Rechnungen im Wert von 30000,- DM nicht bezahlt hätte.

Aufgrund des Arrest und Pfändungsbeschluss wurden angeblich die beschlagnahmten Waren an den Kläger herausgegeben.
(wurden aber wie sich bei einer Gerichtsverhandlung herausgestellt hat direkt im Anschluss an die Beschlagnahme zum Kläger befördert)
Selbst wenn es so gewesen wäre, wäre es rechtlich nicht ganz korrekt gewesen, da dazu ein Arrest und Überweisungsbeschluss nötig ist.
Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher aufgrund des Beschlusses das Fahrzeug mit den nötigen Standmaterial gepfändet und sichergestellt.

Auch sehr bedenklich da laut ZPO Gegenstände die ein Selbständiger zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes zwingend benötigt nicht Pfändbar sind.
Selbst wenn ein Transporter evtl. noch eher als Wertgegenstand angesehen wird so dürfte dieses jedoch nicht für das enthaltene Standmaterial gelten.
Die Herausgabe wurde vom GV mehrfach verweigert.
Klage auf Herausgabe des Standmaterials wurde abgewiesen da der GV in der entsprechenden Verhandlung aussagte, Das Fahrzeug wurde geöffnet und die Marktstände befinden sich nicht mehr darin"

Bei der Versteigerung des Fahrzeuges hat sich das als Unwahr herausgestellt. Das war 21 Monate nach der Sicherstellung somit war das Material unbrauchbar (Nass eingelagert)

In der Gerichtsverhandlung hat sich dann folgendes herausgestellt.
Der angebliche Vertrag mit meiner Lebensgefährtin war Sittenwidrig und die Unterschrift wurde reinkopiert.
Das Eigentum an der beschlagnahmten Ware wurde allein mit den Rechnungen aus dem Jahr 99 zu 98 % nachgewiesen.
Die Aufstellung des beschlagnahmten Warenbestandes, die vom Kläger erstellt wurde !!! deckte sich noch nicht einmal mit den Rechnungen die er sich für seine Klage erstellt hatte.
Ist ja auch klar.
Den genauen Warenbestand kannte er ja erst nachdem er die Sachen zur Verfügung hatte.

Ergebnis :
Der Kläger sollte die beschlagnahmten Waren wieder aushändigen.
Hat er aber nicht getan. (wurden ja auch in der zwischenzeit verkauft)

Klage auf Herausgabe.
Vor Gericht sagte der Kläger dann aus das es möglich ist das die Ware bereits im Rahmen der Insolvenz mit in die Konkursmasse eingeflossen ist.
Ware nicht mehr da = Herausgabeanspruch verfallen.
Möglichkeit = Schadensersatzklage.
Erfolgsaussicht = Entsprechende Person hat 3 Monate vorher EV abgegeben.

Strafrechtlicher Aspekt.
Anzeigen gegen den Kläger wegen, falscher eidesstattlicher Versicherung (8X in einstweiliger Verfügung), Urkundenfälschung (Vertrag mit meiner Lebensgefährtin), Betrug, wissentliche Falschanzeige wurden alle eingestellt.
Strafanzeige gegen Gerichtsvollzieher wegen "Falschaussage vor Gericht" wurde eingestellt da nicht nachweisbar.
Verfahren gegen mich wegen Beihilfe sollte eingestellt werden was ich verhindert habe. (keine Zustimmung)
In einer diesbezüglichen Anhörung erklärte mir die Richterin :
Zitat:
Schließlich ist es Ihre eigene Schuld wenn Sie eine Geschäftsbeziehung zu einer Person unterhalten die es versteht die Gesetzeslücken für sich zu nutzen. Aus Erfahrung wird man klug.

Außerdem solle ich meine Weigerung zu einer Einstellung des Verfahrens gegen mich noch mal überdenken da ich ja schließlich ein Prozeßrisiko eingehen würde.
Mein Einwand das ich doch wohl in der Berufungsverhandlung vor einem / jedem anderem Gericht eine reellere Chance auf kompetente Richter hätte wurde überhört.

Es ist zum ko....
Da hilft der Staat einem Betrüger dir deine Existens unter den Füssen wegzuziehen und sagt am Schluß.
DUMM GELAUFEN.
Da zahlt man seine Steuern doch direkt viel lieber.
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Quintessenz
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 11:41    Titel: Amtshaftung Antworten mit Zitat

In dem geschilderten-sehr komplexen-Verfahren waren wohl diverse Amtspflichtverletzungen feststellbar.
Dies führt ggf. zu einer Amtshaftung, und ich würde-aufgrund der unzulässigen Herausgabe der sequestrierten Ware an den Kläger- die jeweiligen Amtspersonen und Ämter auf Schadensersatz belangen.

Hoffe, Ihnen hiermit ein wenig geholfen zu haben

mit besten Grüßen
Quintessenz
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 12:54    Titel: Amtspflichtverletzungen Antworten mit Zitat

Den Ausführungen von Quintessenz ist - was die Theorie angeht - uneingeschränkt zuzustimmen.

Durch die Tatsache, dass ich selbst mehrfach Zeuge ähnlicher "Machenschaften" geworden bin, kann ich Ihnen jedoch jetzt schon prognostizieren, was dabei herauskommen wird: NICHTS !

Sie sind und bleiben immer das A...loch, der Letzte in der Nahrungskette, der Loser.
Aufgrund der Tatsache, dass in Justizkreisen keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt, werden Sie keinen Staatsanwalt oder Richter finden, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.

Einem meiner Bekannten ist z.B. folgendes passiert: Er wurde aufgrund einer falschen Verdächtigung inhaftiert und landete in einer JVA, bis er nach Aufdeckung der Falschaussage 6 Wochen später entlassen wurde.

Während seiner U-Haft räumte jemand komplett seine Penthouse-Wohnung leer, incl. Münz- und anderer wertvoller Sammlungen. Selbst die Möbel waren weg, Computer, Küche, Kleidung - alles verschwunden. Es existierten lediglich 3 Schlüssel für die Wohnung, Einbruchsspuren wurden nicht festgestellt.

Einen Schlüssel hatte die Polizei - wurde nach der Hausdurchsuchung auf dem Revier verwahrt.

Einen Schlüssel hatte der Inhaftierte - bei seiner persönlichen Habe in der JVA.

Den dritten Schlüssel hatte der Vermieter.

Eine entsprechende Anzeige gegen den Vermieter wurde zwar angenommen, das Verfahren aber blitzartig eingestellt. Begründung: Der Vermieter hatte ausgesagt, es wären öfters dunkle Gestalten dort aufgetaucht und der Wohnungsinhaber hätte diesen wohl Nachschlüssel zur Verfügung gestellt. Aussage gegen Aussage, Verfahren eingestellt.

Es wurde nicht einmal ansatzweise der Versuch unternommen, den Fall aufzuklären. Keine Hausdurchsuchung beim Vermieter, kein persönlicher Besuch der Polizei bei diesem. Lediglich Zusendung eines "Fragebogens" und das war es schon.
Schaden meines Kunden: Ca. 450.000,00 Euro - und glauben Sie mal nicht, dass die Hausratversicherung einen Cent gezahlt hätte !

War es der Vermieter ? Waren es Beamte der Polizeidienststelle ? Waren es JVA-Bedienstete ? Denn nur dort waren Schlüssel zur Wohnung.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.....

Desillusionierte Grüsse
Taeaen
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 13:28    Titel: Kein Grund sich aufzuregen... Antworten mit Zitat

Das klingt jetzt megahart, aber man muss wissen, dass Sie hier in einem Unrechts-Staat leben ( das IST so), in welchem Beamte exakt jene Gesetzte und Bestimmungen mit Gleichgültigkeit und Arroganz sowie Dummheit brechen dürfen, während man Sie genau desselben anzeigt, abstraft und verurteilt - kommt Ihre Unschuld ans Licht , heisst es lapidar: Sie hätten sich besser verteidigen müssen oder wichtige Details verschwiegen.

Justiz , Staat, Land und Kommunen können eigentlich machen , WAS IMMER die wollen, im Endeffekt decken sich alle gegenseitig. Muss gerade an einen Fall im TV denken , wo einer wegen einem Verkehrsvergehen vor Gericht musste. Sein Anwalt fotografierte die Akten der Verkehrsbehörde, und Monate später wurden vor Gericht eben genau diese Akten vorgelegt, und siehe da: da stand plötzlich ein belastender Eintrag, der die Schlamperei der Behörde vertuschen sollte. Wie kam der dahin ?

Tja, genau so läuft es nunmal. Verbrecher lässt man laufen, aber wehe man parkt falsch.

Mein Rat: drehen Sie diesem Staat den Rücken - man macht hier mit Ihnen was man will. Recht und Gesetz sind eine Massen-Lüge. Sie können 200 Raubüberfälle als Jugendlicher begehen, und man schickt Sie nach Argentinien in den Urlaub. Aber wenn auch nur 1 Idiot beim Finanzamt anonym anruft und was von Steuerhinterziehung faselt, dann ist Ihr Leben höchstwahrscheinlich durch übereifrige Beamten-Deppen für immer ruiniert.

Die Verantwortlichen für sowas werden nicht einmal zur Rechenschaft gezogen.

Gruss

Alto
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MaR
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 14:58    Titel: Re: Kein Grund sich aufzuregen... Antworten mit Zitat

Alto hat folgendes geschrieben::
... Aber wenn auch nur 1 Idiot beim Finanzamt anonym anruft und was von Steuerhinterziehung faselt, dann ist Ihr Leben höchstwahrscheinlich durch übereifrige Beamten-Deppen für immer ruiniert.

Die Verantwortlichen für sowas werden nicht einmal zur Rechenschaft gezogen.

Gruss

Alto
Das mit dem übereifrigen Finanzbeamten kann ich nur zu 50% bestätigen.
Im Rahmen der "außergerichtlichen" Auseinandersetzung mit der entsprechenden Person bekam ich auch einen Hausbesuch der Steuerfahndung.
Bei der Beschlagnahme waren die sehr eifrig (haben wirklich alles mitgenommen).
Allerdings auf eine Bearbeitung des Falles und die damit verbundene herausgabe meiner Unterlagen warte ich jetzt fast 3 Jahre.

Ansonsten kann ich nur Taeaen zustimmen.
Der Zusammenhalt in den Justizkreisen ähnelt sehr der Mafia.
Alle Strafanzeigen / Dienstaufsichtsbeschwerden wurden eingestellt.
Laut Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise
Hallo ?
Aktenkundige Urkundenfälschung, aktenkundige Falschaussage, eine Ermittlungsakte aus der hervorgeht das der ermittelnde Beamte seine Ermittlungen am 28.12 begonnen hat in einer Strafsache (?) die am 30.12 zur Anzeige gebracht wurde, etc. usw.

Schadensersatzklage gegen diesen Staat ?
Gutes Geld schlechtem hinterher werfen.

Da hilft alles nix. Da muss man eben ganz neu anfangen.
Auch wenn man durch so eine Aktion allen Möglichkeiten auf eine Unterstützung bei Neugründung seiner Existenz beraubt wird.
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1379
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 18:09    Titel: Habt ja alle recht! Antworten mit Zitat

Ihr habt alle recht: Aber: im großen und ganzen klappt unser System, nur- wenn Du in die Mühlenkommst und es läuft nicht alles glatt-biste der Depp! Grund dafür ist die Regulierungswut in unserem Lande, für alles Verordnungen, Erlasse und Gesetze haben zu müssen. Da verfängt man sich so leicht.....

Besser wäre: Weniger ist mehr....
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Auf Regen folgt Sonne!
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 19:02    Titel: Auf dem Teppich bleiben ? Vielleicht besser so.... Antworten mit Zitat

@ Schwabenpower

Wie immer schätze ich Ihre moderate Art, ausgleichend auf die Verärgerten einzuwirken.

Fakt ist jedoch: Wenn Sie auch nur ein I-Tüpfelchen von dem Weg abweichen, den Big Brother für Sie vorgesehen hat, dann kann es knüppeldick kommen.
Schreiben Sie eine Beschwerde zuviel, oder stellen Sie eine Frage zuviel, kann sich der Rest Ihres Lebens zum Albtraum entwickeln. Verweigern Sie sich den staatlichen Kontrollmechanismen, werden Sie gefügig gemacht.

Wie will Big Brother - der Staat - uns haben ?
Arbeitnehmer, Lohnsteuerzahler, gesetzlich Krankenversicherter.
Mit Telefon, Handy, Internet, Navi, Girokonto, Kreditkarte, Eigenheim und Hypothek oder Mietwohnung mit Dauerauftrag, egal - wir müssen ins Raster passen, kontrollierbar sein und nicht auffallend von der "Norm" abweichen.
Man will immer wissen, was wir konsumieren, wieviel wir verdienen, wohin wir fahren und mit wem wir sprechen. Erst dann ist Big Brother zufrieden.

Dann sind wir "Stimmvieh" und so ist es gewünscht.

Weiteres ersprare ich mir an dieser Stelle, Gleichdenkende wissen ohnehin wovon ich rede, für den Rest wäre ein Umdenken zu gefährlich.

Aufmerksame Grüsse
Taeaen
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Trader
Insider


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 931
Wohnort: Weesen

BeitragVerfasst am: 19.März 2004 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

@Taeaen

Musste beim durchlesen Ihres Beitrags schmunzeln denn ärgern mag ich mich nicht. Jedenfalls haben Sie den Nagel mal wieder schön auf den Kopf resp. in die Wunde getroffen.

Wer nun glaubt bei uns (N)Eidgenossen sei es besser... vergesst es, wir sind auf dem besten Weg euch nachzueifern...!

Uebrigens: Ich habe gehört, dass 60% (!!!!!!!!) der weltweit veröffentlichten Steuerliteratur (also Gesetze, Verordnungen etc) in deutscher Sprache verfasst sind. Ob das mit Fleiss zu tun hat?

Big Brother isn't watching me (hoffe ich)

Grüsse
Trader
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Steuerhunter
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2003
Beiträge: 41
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 4.Jun 2004 13:12    Titel: ...und weiter Antworten mit Zitat

Um auch hier mal meinen "Senf" dazuzugeben, 2 Beispiele zu Gerichten und Staatsanwälten:

1. Man bestellt ein Auto auf seinen Namen, unterschreibt den Leasingvertrag als Einzelfirma, erfährt nach 5 Monaten dass der Pkw einem angeblichen Beauftragten ausgehändigt wurde und auf dessen Namen zugelassen wurde (natürlich besteht KEINE schriftliche Vollmacht) und wird zur Zahlung der Leasingraten + Schadensersatz vor Gericht in 2 Instanzen verdonnert. Das Auto hat man nie zu Gesicht bekommen.

2. Jemand fälscht meinen Briefkopf, macht falsche Angaben zu GF und Bankverbindung und vereinnahmt das Geld. Strafanzeige beim Staatsanwalt wird eingestellt. Angeblich war das mit mir abgestimmt...



Scheiss Staat, hier Kinder in die Welt zu setzen ist schon bedenklich....
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