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Städtische Beamte sollen vor Gericht!

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2006 6:18    Titel: Städtische Beamte sollen vor Gericht! Antworten mit Zitat

Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft ehemaligen Geschäftsführern der Eissporthalle Betrug und Untreue vor

Gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Eissporthalle in Lebenstedt hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. Außerdem sind zwei Ratsherren, ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats der Betreibergesellschaft der Halle, angeklagt.

Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, bestätigte das seine Behörde zwei Beamte der Stadtverwaltung angeklagt habe. Genauere Angaben zu deren Identität wollte er nicht machen. Ihnen würden jeweils acht Straftaten vorgeworfen, so Ziehe: sechsmal Betrug und zweimal gemeinschaftlich begangene Untreue. Zudem gebe es zwei weitere Angeklagte: Sie hätten in drei Fällen Beihilfe zum Betrug und zur Untreue geleistet, sagte der Oberstaatsanwalt.

Trick: Hälfte des Gehalts umdeklariert

Zu den Hintergründen: Die beiden städtischen Beamten sollen nach der Änderung des Beamtengesetzes im Jahr 1998 die Einkünfte aus ihrer Nebentätigkeit als Geschäftsführer nicht rechtmäßig abgerechnet haben: Einkommen oberhalb eines Freibetrags von 4900 Euro jährlich hätten sie nach der neuen gesetzlichen Regelung an die Stadt abführen müssen.

Um aber die gesamten 9800 Euro behalten zu können, die sie für ihren Nebenjob bekamen, sollen sich die beiden Geschäftsführer einen Trick ausgedacht haben: Sie deklarierten einfach die Hälfte ihres Gehalts als Aufwandsentschädigung. "Auf den Lohnsteuerkarten wurde diese angebliche Aufwandsentschädigung nicht erwähnt, und es wurde auch kein Aufwand nachgewiesen", sagte Ziehe.

Nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft sind der Stadt von den beiden Beamten von 1999 bis 2004 insgesamt rund 62 000 Euro vorenthalten worden. Die beiden anderen Angeklagten "haben die Betrugstaten wissentlich unterstützt", sagte Ziehe. Nach Informationen handelt es sich bei ihnen um ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats der Hallen-Betreibergesellschaft.

Neben Betrug wirft die Staatsanwaltschaft den beiden 57 und 62 Jahre alten Männern zudem gemeinschaftliche Untreue vor. Nachdem sie zunächst noch Geld an die Stadt abgeführt hätten – einmal 5000 und einmal 5600 Mark –, hätten sie diese Summen aus dem Vermögen der Betreibergesellschaft als angeblichen "Schadensersatz" auf ihr Privatkonto überwiesen. Auch das soll von den beiden Aufsichtsräten gebilligt worden sein.

Dienstenthebungsverfahren aufgeschoben

Nachdem bekannt wurde, dass die beiden Beamten angeklagt sind, wollte die Stadtverwaltung sie per Beschluss des Verwaltungsausschusses vorläufig vom Dienst entheben lassen. Der städtische Pressesprecher Norbert Uhde bestätigte das auf Nachfrage: "Das ergibt sich aus dem niedersächsischen Disziplinargesetz."

Das nichtöffentlich tagende Gremium aus Ratsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeitern hat sich jedoch auf Antrag der CDU hin darauf geeinigt, mit diesem Schritt zu warten, bis das Amtsgericht Salzgitter die Klage zulässt.

Nund denn ...
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