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Elders Newbie
Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge: 35
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Verfasst am: 26.Nov 2004 11:35 Titel: Telekommunikation Überwachungsverordnung |
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Quelle: Internetrecht Rostock:
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| Ab dem 01.01.2005 ist jeder e-Mail-Provider amtlich zur Bespitzelung verpflichtet. |
Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung tritt für alle und jeden in Kraft und den Behörden muss Gelegenheit gegeben, auf den e-Mail-Verkehr zuzugreifen.
Es gibt jedoch Schlupflöcher und Ausnahmen. Mehr finden Sie in unserem Beitrag "Allgemeine Spitzelverpflichtung für Provider" zur e-Mail-Überwachung ab dem 01.01.2005 unter
http://www.internetrecht-rostock.de/emailueberwachung.htm
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 26.Nov 2004 11:41 Titel: |
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Nur wieder einmal mehr ein Grund mehr, seine Aktivitäten außerhalb Deutschlands zu verlegen. Einen Meter hinter der Grenze hört die Macht der deutschen Staats- und Schnüffelgewalt auf ...  |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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timo-mueller Newbie
Anmeldungsdatum: 26.11.2004 Beiträge: 15
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Verfasst am: 26.Nov 2004 17:13 Titel: |
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| Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben:: |
Nur wieder einmal mehr ein Grund mehr, seine Aktivitäten außerhalb Deutschlands zu verlegen. Einen Meter hinter der Grenze hört die Macht der deutschen Staats- und Schnüffelgewalt auf ...  |
Zu dieser Schweinerei habe ich folgende Fragen an das Forum:
1. Wenn ich einen Provider in Belgien habe, können dann auch alle meine e-mails von den deutschen Verfolgungsbehörden gelesen werden?
2. Wie sicher ist meine GMX-Adresse?
Gruss aus Bayern
Timo |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 26.Nov 2004 22:58 Titel: |
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| Timo Mueller - seien Sie mir nicht böse, aber ich mag Sie nicht und ich glaube auch nicht, dass Sie Timo Mueller sind, geschweige denn so heißen. Wie beschrieben, nichts für ungut ... |
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Smon Specialist
Anmeldungsdatum: 29.07.2004 Beiträge: 83
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Verfasst am: 30.Nov 2004 17:34 Titel: |
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Sollte es dennoch jemanden interessieren (unabhängig ob es diesen Timo gibt oder nicht), findet sich folgendes Statement in der TKÜ Vorschrift einer Behörde:
Vorratsspeicherung und TK-Überwachung in anderen Länder:
Wichtig zu wissen ist auch, welche Meinung zu diesem Thema bei den Regierungen unserer europäischen Nachbarn existiert. Einer staatlichen Internetkontrolle unterliegen insbesondere die Türkei und Spanien (vor kurzem beschlossen), Österreich (ebenfalls kurzfristig), aber auch andere direkte Nachbarländer wie Schweiz, Frankreich oder Großbritanien.
„Normalerweise nehmen sich die Mitgliedsstaaten einige Jahre Zeit für die Umsetzung von EU-Richtlinien, doch bei der Vorratsspeicherung eilen sie sogar voraus. Am weitesten ist Großbritannien: Dort erlaubt seit fast zwei Jahren der Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) der Polizei, Zollbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf mehrere Monate alte Verbindungsdaten, ohne dass sie die Erlaubnis eines Richters einholen müssen. Belgien, Dänemark und Frankreich zogen mit ähnlichen Regelungen nach. Der spanische Senat berät derzeit über ein Gesetz, das eine Speicherung für ein Jahr vorsieht..."
Gruß
Smon |
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