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Tricks per Telefon und Internet

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6462

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2006 18:55    Titel: Tricks per Telefon und Internet Antworten mit Zitat

Immer häufiger und raffinierter werden die Tricks, mit denen Leuten im Internet oder per Telefon das Geld aus der Tasche gezogen wird. Die Verbraucherzentrale warnt vor aktuellen Beispielen:

Telefontrick 1: Gewinnspiele
Sven M. aus Thüringen erhielt einen Anruf mit der Nachricht, er hätte bei einem Gewinnspiel einen DVD-Recorder gewonnen. Um ihm den Gewinn zuzusenden, bräuchte man seine Adresse. Sven M. gab nichts ahnend seine Adresse heraus und freute sich auf den Gewinn. Es kam Post - doch statt des DVD-Players war es eine Rechnung über 30 Euro. Sven M. zahlte nicht, bekam eine zweite Rechnung und dritte Rechnung. Am Ende sollte er mehr als 195 Euro bezahlen. Schließlich drohte die Firma sogar mit dem Inkassobüro. Die Adressen der Opfer erschleichen sich die Firmen in der Regel durch das Suggerieren, dass man etwas gewonnen hätte. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass für das Ausstellen einer Rechnung keineswegs die Behauptung genügt, von einem Telefonanschluss sei ein Gespräch geführt worden. Vielmehr muss der Rechnungsteller den Nachweis erbringen, dass ein wirksamer Vertrag über eine entsprechende Dienstleistung mit der Person abgeschlossen wurde. Wenn nicht, sollte man die Forderung nicht begleichen, nachfolgende Inkassoschreiben ignorieren, eine Anzeige wegen versuchten Betruges bei der Polizei stellen, aber im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides in jedem Fall Widerspruch einlegen. Tipps und weitere Informationen geben alle Verbraucherzentralen.

(Quelle: Verbraucherzentrale Berlin)

Telefontrick 2: ... im Namen der GEZ
Wenn die Gebühreneinzugszentrale anruft, meldet sich unter Umständen schnell das schlechte Gewissen. Umso erleichterter sind Verbraucher, wenn sie - wie aktuell von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern gewarnt wird - von angeblichen GEZ-Mitarbeitern telefonisch kontaktiert werden und zur Zufriedenheit mit dem Service der GEZ befragt werden. Als kleines Dankeschön bekäme man ein dreimonatiges kostenloses Abonnement einer Zeitschrift der Wahl, das man nach Ablauf der drei Monate kostenpflichtig um weitere neun Monate verlängern könne. Nach Rückfrage erklärt die GEZ hierzu ausdrücklich, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit dieser betrügerischen Masche steht. Bei den Anrufern handelt es sich um Gauner, die den Namen GEZ verwenden, um für Zeitschriften-Abonnements zu werben bzw. diese zu verkaufen. Die GEZ hat bereits die Polizei informiert und wird in jedem ihr bekannten Fall Strafanzeige erstatten. Daher bitten die GEZ und die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern um entsprechende Hinweise seitens der Betroffenen unter folgender Email-Adresse: [E-Mail anzeigen] bzw. unter Rufnummer 0381 / 208 70 50.

(Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern)

Telefontrick 3: Fernüberprüfung des Telefonanschlusses
Die Verbraucherzentralen warnen vor Rechnungen einer Firma aus Augsburg, in denen angeblich Kosten für eine Fernüberprüfung des Telefonanschlusses gezahlt werden sollen. Die darin geforderten 7,81 Euro sollten auf keinen Fall gezahlt werden. Grund: "Die als Rechnung für eine angebliche Fernüberprüfung des Telefonanschlusses nach 'Inkrafttreten der europäischen Verordnung zur Interoperabilität von Telefon- und Datenleitungen' genannte Gebühr ist Unsinn. Diese Verordnung gibt es ebenso wenig, wie die zitierten EU-Richtlinien TC-4481, TC-4431 und TC-4432, anhand derer die Überprüfung angeblich vorgenommen wurde", erklärt Bernd Ruschinzik, Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Berlin. Für die "verordnete Leitungsüberprüfung" sollen Kosten in Höhe von 7,81 Euro innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden. Angeblich wird dieser Betrag am Jahresende von der Telefongesellschaft erstattet. Nicht nur mit dieser falschen Versprechung wird versucht, die Betroffenen zur Zahlung zu veranlassen. Zusätzlich wird gedroht, dass bei Nichtbezahlung der "Anschluss nicht als EU-konform verifiziert" werde und weitere Kosten entstehen würden. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen und Strafanzeige erstatten!

(Quelle: Verbraucherzentrale Berlin)

Internet-Trick: Internetangebote mit angeblichen Gratisproben
Internetanbieter locken Verbraucher mit angeblich kostenlosen Angeboten wie SMS-Diensten, Lehrstellenangeboten oder einem Test zur Lebenserwartung auf ihre Seiten. Nur wer die Teilnahmebedingungen genau liest, erfährt, dass entweder mit der Registrierung oder mit Ablauf einer minimalen Gratiszeit ein Entgelt für den Dienst fällig wird. Viele Internetseiten locken auch mit Gratis-Warenproben. Laut den Vertragsbedingungen der Anbieter - oft mit Sitz im Ausland - wird der Kunde für eine monatliche Mindestanzahl von Produktproben oder Gewinnspielen eingetragen. Erst ein Blick ins Kleingedruckte verrät, dass man mit dem Absenden des Kontaktformulars ein Zwei-Jahres-Abo zum Preis von 7 Euro monatlich eingeht. Verbraucherschützer warnen deshalb vor Webseiten, die mit kostenfreien Angeboten werben. Denn wer einmal seine Kontaktdaten bei einem Anbieter hinterlassen hat, muss unter Umständen hinterher mit viel Ärger rechnen. "Verbraucher sollten wissen, dass bereits durch das bloße Absenden eines Kontaktformulars auf einer Internetseite ein verbindlicher Vertrag zustande kommen kann", erläutert Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei gelten grundsätzlich die Vertragsbedingungen des Anbieters, einschließlich der Kostenpflichtigkeit, auch wenn diese für den Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar waren. Verbraucherschützern sind sogar Fälle bekannt, in denen die Internetnutzer eine dieser Seiten nur besucht, nicht jedoch das Kontaktformular ausgefüllt und versendet haben, und dennoch eine Rechnung erhielten. Betroffene Verbraucher sollten dann keinesfalls zahlen.

(Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)
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