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maxi60 Newbie
Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 3.Mai 2007 14:06 Titel: Deutsche Niederlassung einer japanischen Ltd. Co. |
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Liebe Forenteilnehmer,
vielleicht hat jemand einen guten Rat.
Eine japanische Ltd. Co. (Umsatz 800 Mio. €) möchte in Deutschland aktiv werden; d. h. ihre Produkte vermarkten. Zur Auswahl stehen folgende Rechtsformen:
1.) GmbH
2.) selbständige Zweigniederlassung
3.) unselbständige Zweigniederlassung (Betriebsstätte)
Vor allem möchte ich gerne wissen, ob eine unselbständige Zweigniederlassung offiziell Rechnungen mit Deutschem Absender schreiben kann (sebstverständlich auch mit Deutschem Bankkonto).
Was spricht für und gegen 1.), 2.), und 3.)
Danke für Ihre Hinweise
Maxi60 |
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francilici Specialist
Anmeldungsdatum: 28.09.2004 Beiträge: 148 Wohnort: irgendwo
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Verfasst am: 15.Mai 2007 11:24 Titel: Deutsche Niederlassung einer japanischen LTD Co. |
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Hallo Maxi 60,
es wäre zu prüfen ob eine jap. LTD hier in Deutschland eine Niederlassung machen kann, es wäre evtl. eine neue Firma zu gründen.
Definitiv kann eine unselbständige Niederlassung keine Rechnungen in eigenem Namen ausstellen, diese Berechnung müsste über die Mutterfirma erfolgen.
Es besteht sicherlich die Möglichkeit, um den Namen zu wahren, wenn die jap. Firma eine engl. LTD gründet und diese in Deutschlandeine Niederlassung erstellt.
Gruss
francilici |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 394
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Verfasst am: 16.Mai 2007 19:59 Titel: |
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| Bei 800 Millionen Umsatz reicht es noch niemals für einen professionellen Berater (so teuer sind die auch nicht, so ca. 250-300 Euro/h), sondern man vertraut dem "Wissen" von anonymen Forenteilnehmern? Merkwürdig! |
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