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Grundwert Specialist
Anmeldungsdatum: 11.11.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: 20.Apr 2006 13:39 Titel: Diskussionsthema unseres Stammtisches |
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Ein netter Kerl von uns betreibt seit Jahren eine Einzelfirma. Das ganze recht erfolgreich, hat aber nach einer Betriebsprüfung von Seiten des FA eine Nachzahlung von ca. 50.000 € für 2002 "aufgebrummt" bekommen. Die Fehler lagen in der Hauptsache beim Steuerberater, der zivilrechtlich in Anspruch genommen wird.
Das alles hatte zur Folge, dass dieser nette Kerl in 2005 die EV abgeben musste, ebenfalls seine Ehefrau. Mit dem FA und anderen Gläubigern gibt es Absprachen, die eingehalten werden. Insofern hat er also seine Ruhe.
Unruhe aber deshalb, weil die Auftragslage sich deutlich steigern wird und dieselben Fehler nicht nochmal wiederholt werden sollen.
Es soll eine GmbH gegründet werden. Die verbliebenen Vermögensgegenstände sollen eingebracht werden; das Gründungskapital stammt aus dem familiären Umfeld. Was ist ihm zu raten? Wer sollte Gesellschafter sein? Wenn er bzw. seine Frau GS werden, welche Konstruktionen sind erforderlich, um einen Zugriff auf die GS-Anteile zu verhindern? Kann darüber hinaus auf die AKTIVA der GmbH zugegriffen werden oder ist der Teil geschützt, da es sich um Kapital der Gesellschaft handelt?
Ein wirkliches Haftungsrisiko hat er nicht. Er hat Einnahmen aus Honoraren.
Wer sollte GF sein??
Natürlich soll die Gesellschaft legal auftreten und alle rechtlichen Umstände beachten.
Für Ihre Ausführungen beddanke ich mich im voraus.
Grundwert |
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tenger Newbie

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 32 Wohnort: Steinhagen
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Verfasst am: 17.Nov 2006 21:36 Titel: |
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Guten Abend,
bitte beachten Sie, wenn eine EV abgegeben wurde, wäre es fatal wenn man Sich als Gesellschafter eintragen lässt, da die Geschäftsanteile gepfändet werden können.
Beste Grüße
Björn Tenger _________________ Tenger
International Management
Queller Str. 76-80
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E-Mail: info@tenger.de
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