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firmengruender Newbie
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 25.Feb 2005 23:34 Titel: Firmenanteile bei der ltd & co. kg. |
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Hallo Allerseits,
ich gründe gerade eine Firma (ltd & co.kg.), bin hier zu 70% Geschäftsinhaber und alleiniger Geschäftsführer und ich möchte nun drei weitere Personen mit je 10% beteiligen (70%, 10%, 10%, 10%).
Wie wird solch eine Anteilen-Verteilung bei der Ltd & Co.Kg. vorgenommen?
Spielt es eine Rolle, wer nun als Kommanditist fungiert?
Welche Rechten und Pflichten haben die Personen bei der Ltd, welche die Kommanditisten? ... Und kann man als Ltd-Inhaber zugleich auch Kommanditist sein?
Ich bitte um eine sehr leicht verständliche Sprache
Dankeschoen. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 26.Feb 2005 23:36 Titel: gründe "gerade" eine firma... |
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... also ICH würde die sicherlich (oder?) vorhandene fachlich bestens ausgebildete person/institution, die ihnen bei der gründung behilflich ist, fragen!
... "gründe gerade eine firma", ohne fundamentale fragen abgeklärt zu haben... beeindruckend!
viel glück
ffbkdavid |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 28.Feb 2005 19:55 Titel: |
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@ffbkdavid,
Sicherlich ist kaufmännisches Wissen notwendig und entweder man hat es selber oder kauft es sich zu ... Oder fragt Gomopa ....
Sicherlich kann ein Forum eine kompetente Beratung nicht ersetzen, auch das ist mir klar.
.
Bibbernde Grüße aus Sachsen
CD _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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kam Newbie
Anmeldungsdatum: 19.08.2003 Beiträge: 10
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Verfasst am: 2.März 2005 12:12 Titel: |
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Soweit man Forum als Hilfe und nicht nur für (spötische?) Bemerkungen begreift:
Ltd. & Co. KG ist keine (ebenso wie GmbH & Co. KG) Kapital- sondern Personengesellschaft (und daher u.a. nicht dem KStG
unterworfen).
- GmbH/ KG (idR) = Komplementär = persönlich haftende Gesellschafter
- Rest = Kommanditisten = beschränkt (begrenzt auf Gesellschaftereinlage) haftende Gesellschafter
Je nach Zielsetzung kommt daher in Betracht:
- Beteiligung der neuen Gesellschafter als Gesellschafter der Ltd. & Co. KG als Kommanditisten (Folge s.o.)
oder/ und
- Gesellschafter der Ltd (Folge s.o.) |
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