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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 2.Sep 2005 8:42 Titel: Firmengründung??? - Hier mein Fall |
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Hallo alle zusammen,
nachdem ich nun gestern Stunden in Sachen Offshore und Firmengründung in diesem Forum recherchiert habe bin ich nur bedingt weiter gekommen.
Ich bin mir nicht sicher welche Rechtform für meine Bedürfnisse die richtige ist. Von daher möchte ich nun versuchen meinen Fall so kurz wie möglich hier zu schildern.
Mitte 1990 habe ich den wohl größten Fehler meines Lebens gemacht und einem "Partner" 100000,-- DM, die ich mir selber bei der Bank beschaffen mußte, geliehen. Dieses Geld habe ich bis heute nicht zurück bekommen, geschweige denn, die mtl. Raten erhalten. Dies hat mir s. Zt. das Genick gebrochen.
Die Probleme und die Schulden häuften sich und ich habe in der Zeit wohl alle Fehler gemacht die man wohl machen kann.
Heute stehe ich mit rund 150000,-- Euro Schulden und einem Gewerbeverbotsverfahren da. Aus der Not heraus ging ich einen Weg, der schon immer mein Traum war. Schon von Kindesbeinen an bin ich leidenschaftlicher Musiker. Auf Grund des Gewerbeverbots blieb mir nur der Weg des Freiberuflers als Musiker. Was wiederum die beste Enscheidung meines Lebens war
Innerhalb von zwei Jahren habe ich nun mit einem völlig neuartigem Projekt und Konzept einen Blitzstart hin gelegt. In diesem Jahr werde ich wohl einen Umsatz von rund 200000,-- Euro machen.
Nun stellt sich die Frage. Aussergerichtlicher Vergleich, aber so billig wie möglich, Insolvenzverfahren oder eine Firmengründung.
Den Aussergerichtlichen Vergleich kann ich nur bedingt umsetzen. Meine Familie ist bereit mich hier mit einem Betrag X zu unterstützen, aber wenn dieser nicht angenommen wird hab ich ein Problem.
Die Insolvenz will und muss ich auf Grund des gut laufenden Geschäfts dann irgendwie verhindern. Ich erwarte für das kommende Jahr eine weitere Steigerung von 30%.
Jetzt habe ich mir gedacht, über meinen Vater eine GmbH zu Gründen (mein Anwalt meint, dass wohl in naher Zukunft das Thema GmbH massiv vereinfacht werden soll). Diese GmbH hat die Rechte an meinen musikalischen Leistungen und allem was damit zu tun hat (Merchandising, Gema GVL etc. etc.). ich bin praktisch bei dieser GmbH Exklusivkünstler. Sämtliche Gagen werden von der GmbH in Rechnung gestellt und ich stelle der GmbH meine anteiligen Gagenforderungen gemäß Künstlervertrag in Rechnung.
Die GmbH ist nur der erste Gedanke, aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten.
Ich bin für alle Tips dankbar.
Vielen Dank
jayvoc |
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Peter Koblmiller Newbie
Anmeldungsdatum: 30.08.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 2.Sep 2005 20:39 Titel: |
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muss die Gmbh in Deutschland sein?
peter
[E-Mail anzeigen] |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 2.Sep 2005 20:58 Titel: persönliche Verflechtungen... |
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Hallo User Jayvoc...
Ihre bisherigen 12 Beiträge zeigen eigentlich ein recht buntes Kaleidoskop an...
Ich empfehle Ihnen, um wirklich zu einem zufriedenstellenden Ziel zu gelangen, ein eindringliches und aufrichtiges Gespräch mit dem User ffbkdavid...
Dieser führt neuerdings im Abspann, für die erste Kontaktaufnahme, eine Rufnummer: 0800-werben bei Gomopa
Nutzen Sie dieselbe...!
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 3.Sep 2005 8:52 Titel: |
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@Jayvoc,
wenn das Thema "Insolvenz" bei Ihnen droht, sollten Sie vielleicht einmal vorab mit dem user ThoFa (den "finden" Sie bei Gomopa im Forum "Insolvenz") Kontakt aufnehmen und dort Ihren Fall neuerlich vortragen; ich befürchte nämlich, daß die von Ihnen beabsichtigte Umgehung der insolvenzrechtlichen Vorschriften im Falle der drohenden Insolvenz dem Gläubiger oder dem Insolvenzverwalter das Recht geben könnte, gegenüber der GmbH die Verträge, die Sie abschließen wollen, angreifen zu können. Schlimmstensfalls könnten nämlich derartige vertragliche Gestaltungen mißbräuchlich und damit unwirksam sein. Dergleichen hätte nämlich dann die Folge, daß Ihre Gläubiger wieder unmittelbar auf Sie und Ihr (künftiges) Vermögen zugreifen können. Von Straftatbeständen (§§ 283 ff.StGB) will ich jetzt nicht reden.
Vielleicht denken Sie auch einmal über eine Aulandsgesellschaftsstruktur nach (hier im Forum finden Sie reichlich Anregungen), denn eine ausländische Gesellschaft mit Sitz im Ausland, der Sie Ihre Rechte übertragen, sollte - bei sachgerechter Gestaltung - verhindern, daß Ihre Gläubiger etwaige mißbräuchliche Vertragsgestaltungen anfechten können. Da soll doch mal einer Ihrer Gläubiger im Ausland klagen ....
Beste Grüße
tropico |
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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 3.Sep 2005 9:32 Titel: Tropico |
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Hallo Tropico,
vielen Dank für die Info. Mit Thofa habe ich bereits Kontakt gehabt. hat mir auf jeden Fall weiter geholfen.
Im Prinzip möchte ich alles sauber regeln. Zu aller erst steht der Vergleich an. Ziel ist es hier so schnell wie möglich wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu werden.
Sollte ich hier keine Einigung finden, wäre der nächste Schritt die Insolvenz. Diese wäre an sich kein Drama, aber die doch recht lange Wohlverhaltensphase und die nicht wirklich 100% sichere Restschuldbefreiung sind für mich ein Haken bei der Sache.
Heute kann ich meinen Gläubigern 15% bieten. Wenn ich nun über ein Konstrukt wie ech es hier angedacht habe noch 2-3 Jahre Zeit schinden könnte, wäre ich in der Lage ein neues und vor allem höheres Angebot zu machen.
Ich habe nun einiges über Ausländische Möglichkeiten in Erfahrung bringen können, aber ich weiß immer noch nicht welche die richtige Lösung für mich wäre.
Gruß
jayvoc |
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GMMALTALIVE Specialist
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 56 Wohnort: Sliema
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Verfasst am: 19.Sep 2005 6:05 Titel: warum so umständlich ? |
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Hallo und guten Tag,
was für (sicherlich) gut gemeinte Ratschläge, die aber in der Situation wenig helfen.
Entsprechend den vorangegangenen Sachlagen wie Insolvenz etc. sollte man besser überlegen was in Zukunft zu tun ist um eine Wiederholung zu vermeiden. Das ist die Gründung einer GmbH in Deutschland wenig hilfreich, weil diese Betriebsform doch bekanntlich viel zu sehr belastet ist. Und wenn ein Rechtsanwalt meint, dass die Gründung sich in naher Zukunft vereinfacht, dann soll er einmal an die Jahre für die Aufarbeitung der Brago denken (fast 11 Jahre). Und schwupp die wupp gründet man keine Firma und schon gar nicht eine GmbH in D.
Mein Rat als Consulter in Malta und Thailand...Gründung einer ITC (4,1 % Steuern) in Malta mit einer Malta Ltd. als Holding. Hier sind nur Vorteile und volle Akzeptanz in D (Deutsche Adresse erforderlich).
Bin zu weiteren Auskünften bereit.
Mit Gruss aus Malta und Thailand
GM Malta Live - Herb |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 19.Sep 2005 7:03 Titel: Re: warum so umständlich ? |
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| GMMALTALIVE hat folgendes geschrieben:: |
..... Und wenn ein Rechtsanwalt meint, dass die Gründung sich in naher Zukunft vereinfacht, dann soll er einmal an die Jahre für die Aufarbeitung der Brago denken.
... |
Nur zur Info: die BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) gibt es nicht mehr in Deutschland; jetzt gil das RVG.
Malta ist in Deutschland als Standort für Auslandsgesellschaften mindesten so verrufen wie Gibraltar, Isle of man, Melchized und Sandwichinseln !
tropico |
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GMMALTALIVE Specialist
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 56 Wohnort: Sliema
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Verfasst am: 19.Sep 2005 7:43 Titel: Malta Ruf |
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zum besseren Verständnis nannten wir es die Brago, weil vielen der Begriff RVG noch nicht geläufig ist.
Woher Sie den veruchten Ruf der Malta ITC und Ltd.´s wissen wollen ist mir schleierhaft und das hören wir von Ihnen zum ersten mal.
Kaum anzunehmen ist, dass wenn es der Wahrheit entsprechen würde, nahmhafte Unternehmen sich unseres Services bedienen, so wie zuletzt in der vergangenen Woche.
Vielleicht sollten Sie sich in der Sache besser informieren und nicht pauschale Aussagen treffen, denn diese treffen auf die von Ihnen bezeichneten Companie Constructionen sehr wohl zu, nicht jedoch auf diese in Malta. Bezüglich der Isle of man dürfte Ihnen bekannt sein, dass es auch hier einschneidende Veränderungen gegeben hat.
M f G
GM Malta Live - Herb |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 19.Sep 2005 12:47 Titel: |
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Sorry liebe Mitstreiter,
hat jetzt jeder seine Angebot zum Kauf von "Gesellschaften aus Absurdistan" gemacht? Ich meine, wir sind zwar alle scharf auf Geschäft, aber muß es denn so deutlich sein?
Ich glaube jayvoc hat ein ganz anderes Problem. Und die bisherigen Überlegungen und die Herangehensweise von ihm ist gar nicht mal so schlecht.
also:
1. Den Weg, Vergleiche anzubieten finde ich absolut richtig! Denn evtl. macht man da fast noch ein Schnäppchen was die Vergleichssummen betrifft und gleichzeitig umgeht man die leidige "Insolvenzkontrolle". Außerdem gehört der außergerichtliche Vergleichsversuch eh zur Vorbereitung der Insolvenz (die ich in 70% der Fälle für unnötig halte).
2. Diese Vergleichsversuche sollte man allerdings nicht unvorbereitet machen. Sicherlich ist es richtig, mögliche Umsätze mittels einer Gesellschaft vorzunehmen. Aber Vorsicht - Sie sollten und dürfen aufgrund des Gewerbeverbots (und aus anderen Gründen) allerdings weder Gesellschafter noch Geschäftsführer sein.
Ob Ihr Vater eine GmbH gründen / kaufen möchte, um eine "Eventagentur" oder ähnliches zu betreiben, ist seine Privatsache und nicht Ihre! Deshalb kann ich zwar ansatzweise die Meinung von tropico verstehen, daß er auf Vollstreckungsvereitlung etc.... hinweist - aber im gleichen Atemzug eine Auslandsgesellschaft anbieten ????
Es kommt nämlich nicht auf die Gesellschaftsform an, sondern darauf, ob Sie vorsätzlich durch eine solche Maßnahme die Gläubiger schädigen. Und da hilft Ihnen weder eine Gesellschaft in Spanien, Holland, Schweiz, Malta, Timbuktu, Buxtehude oder wo auch immer.
Sollte Ihr Vater eine Firma betreiben wollen, dann kann er das nach wie vor in Deutschland tun solange er möchte. Wenn er Sie als freien Künstler beschäftigen möchte, sein gutes Recht (wenn Sie gut sind!!). Sollten Sie allerdings die GmbH Ihres Vaters vorsätzlich als "Scheinkonstruktion" einsetzen.......
Ihre Lösung liegt also in beidem - Vergleich und parallel eine normale Beschäftigung in der Firma Ihres Vaters.
Und eines mal ganz deutlich! Es scheint den Anschein zu haben, daß Gesellschaftshändler aus wo auch immer den Leuten weismachen wollen, daß die beste Versicherung gegen die Insolvenz oder die zukünftige Insolvenz die Flucht ins Ausland ist. Denken Sie immer daran: Nicht die Gesellschaftsform oder das Land - die Person ist das Problem - und die hält immer den Kopf her und das ist auch bei einer Gesellschaft aus Absurdistan so.
Grüße
Gundel |
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