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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 17.März 2006 22:53 Titel: Firmengründung trotz Schulden beim Finanzamt |
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In meinen Jugendjahren hatte ich mehrere erfolglose Einzelunternehmen. Leider habe ich aus dieser Zeit noch Schulden beim Finanzamt sowie beim Arbeitsamt. Keine riesen Summe aber doch soviel, dass ich es nicht sofort bezahlen kann.
Seit ca 6 Jahren bin ich bzw. meine Frau wieder Selbstständig. Das Konzept stimmt und wir bringen das Unternehmen langsam aber sicher in einen grünen Bereich.
Mein Problem besteht darin, dass ich in dem Unternehmen nur angestellt bin, also praktisch keine Anrechte bei einer Trennung hätte. Hier möchte ich mich absichern, dass ich nicht das Unternehmen hochbringe und am Schluss mit leeren Händen dastehe.
Es wäre möglich das Unternehmen in einen Außendienstbereich und in einen Verwaltungsbereich zu trennen (2 Unternehmungen)
Wie kann ich es anstellen, an dem Unternehmen beteiligt zu sein ohne das dass Finanzamt gleich die Unternehmenskonten leerräumt.
Ich denke daran im Ausland ein Unternehmen zu gründen, das dann vielleicht an einer KG Anteile hält .
Mir geht es in erster Linie nicht darum Steuern zu sparen (würde mich auch freuen) sondern darum ein Unternehmen zu führen ohne sofort pleite zu sein, weil das Finanzamt die Konten leerräumt.
Wer hat eine Idee und kann mir helfen. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 21.März 2006 13:50 Titel: |
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hallo,
grundsätzlich gibt es unterschiedliche Modelle, Anteile von Unternehmen zu halten. Schlußendlich wird es bei Ihnen eigentlich immer nur mittels einer "Treuhandlösung" funktionieren.
Problematisch hierbei ist dieTatsache, daß Sie bei Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung (z.B. beim Finanzamt) auch diese Treuhandkonstruktion angeben müssten. Wenn Sie dies nicht tun - haben Sie entweder Glück - aber wie es der dumme Zufall so will - vielleicht auch Pech.
Folgender Fall:
Ehemann darf offiziell nicht in Erscheinung treten. Seine treue Ehefrau hält deshalb 50% der GmbH - Anteile, die restlichen 50% eine ltd. (hinter der der Ehemann steht). Der Treuhänder des Ehemanns ist mittels zivilrechtlichem Treuhandvertrag gebunden. Der Ehemann fühlt sich sicher und gibt dieses Treuhandverhältnis nicht bei der EV an.
Nunmehr kommt es zwischen Ehefrau und -mann zum Streit. Aus reiner Bosheit teilt die Ehefrau dem Finanzamt mit, daß Ihr Mann über eine ltd. und über einen Treuhänder 50% der Anteile hält. Die Anteile sind futsch und der Ehemann muß sich wegen falscher Versicherung an Eides statt verantworten.....
Frauen können grausam sein......
Versuchen Sie doch einfach mal sich mit dem Finanzamt zu einigen. Dann brauchen Sie auch bei bestehendem Treuhandverhältnis keine Bedenken zu haben.
grüße
Gundel |
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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 26.März 2006 10:31 Titel: |
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Hallo Gundel,
mit den Frauen hast Du recht. Die können so grausam sein.
Daher kommt die Konstruktion mit der Ltd. eher nicht in Frage.
Neue Idee. (Vom Laien erdacht)
Ich verlege meinen Wohnsitz z.B nach Polen da günstig und in 6 Stunden Autofahrt zu erreichen. (Allerdings muß ich mich praktisch immer in Deutschland aufhalten, da ich nach dem Rechten sehen muß)
Ich gründe eine Einzelunternehmen oder eine GmbH in Polen.
Die GmbH eröffnet eine Filiale in Deutschland.
Natürlich zahle ich die Steuern in Deutschland.
Kommt das Finanzamt auf mich, da ich ja meinen offiziellen Wohnsitz in Deutschland habe ?
2.Frage
Du hast mir geraten mich mit dem Finanzamt zu einigen.
Wie gehe ich da am Besten vor ?
Erst kürzlich war ein wenig netter Herr vom Finanzamt bei uns daheim.
Den habe ich angesprochen wie es mit einem Vergleich bzw. einer Ratenzahlung aussehen würde. Der hat gleich abgeblockt.
So wie ich mitbekommen habe, ist mit Vergleichen beim Finanzamt sowieso nichts.
3. Frage
Verjähren Schulden beim Finanzamt.
Wenn ja wie bekomme ich heraus wann die Schulden verjährt sind.
Ich habe keine Belege bzw. Bescheide ?
So war ein bißchen viele Fragen aber ich hoffe Du kannst mir die eine oder andere Beantworten.
Würde mir doch sehr viel an Klarheit bringen
Gruss Joschi |
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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 26.März 2006 10:34 Titel: |
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Entschuldige natürlich habe ich gemeint, das mein offizieller Wohnsitz in Polen wäre.
Ich würde mich jedoch in Deutschland aufhalten müßen (gemeinsame Wohnung mit meiner Frau)
Gruss Joschi |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 27.März 2006 12:51 Titel: |
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hallo,
warum nur dieser ganze Aufwand? Momentan "scheint" doch bei Ihnen alles soweit zu funktionieren (sie verstehen sich doch noch mit Ihrer Frau, oder?). Was Sie später neu "strukturieren", wenn Sie mit dem Finanzamt eine Einigung erzielt haben, ist doch etwas anderes.
natürlich können Sie das Versteckspiel mit dem Finanzamt durch einen Wohnsitzwechsel eine gewisse Zeit lang treiben. Aber welche Funktion werden Sie denn dann in der Gesellschaft einnehmen? - Den "Geschäftsführergeist" aus Polen? Sind Sie dann angestellt? In Deutschland?
Evetuell haut man Ihnen eh ein Gewerbeverbot von Seiten des Finanzamts rein - und das war es dann mit der Geschäftsführertätigkeit!
Da sollten Sie mal gründlich drüber nachdenken!
Wenn Sie sich mit dem Finanzamt einigen wollen, werden Sie über die Steuerverbindlichkeiten keinen Vergleich erreichen. Sie werden wahrscheinlich mit monatlichen Ratenzahlungen die gesamte Verbindlichkeit zurückzahlen müssen. Einen Vergleich könnten Sie höchstens bei den Säumiszuschlägen erreichen - Vielleicht sogar einen Erlaß.
Diese Verhandlungen führt man allerdings nicht mit dem "Vollstrecker" des Finanzamts - das ist sicherlich der denkbar schlechteste Ansprechpartner....
grüße
gundel |
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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 2.Apr 2006 15:55 Titel: Hält sich das Finanzamt an die Absprachen |
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Kann mir jemand sagen, ob sich das Finanzamt an Absprachen hält.
Angenommen ich vereinbare jetzt Mittellos, EV mit dem Finanzamt eine Ratenzahlungsvereinbarung mit niedrigen Raten.
Mache mich Selbstständig.
Könnte es sein, dass sich das Finanzamt trotz regelmäßiger Ratenzahlungen aus dem Firmenkonto bedient.
Denke an GBR mit meiner Frau
Gruss Joschi2006 |
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Rondor Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 3.Apr 2006 10:53 Titel: |
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Hallo,
erstmal kommt es darauf an was für Steuerschulden sie haben, denn bei der Umsatsteuer hat mir das Finanzamt mitgeteilt das sie sich auf keinerlei Ratenzahlungspläne einlassen. Bei der Ek sieht das wohl anders aus. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 3.Apr 2006 12:36 Titel: |
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hallo,
sicherlich sind beide Steuerarten unterschiedlich zu betrachten. Aber auch bei der Umsatzsteuer sind Ratenvergleiche durchaus möglich (und auch normal). Allerdings sollte man beachten, daß bei einer bestehenden Selbständigkeit (Gefahr des Anwachsens der Verbindlichkeit) nur äußerst unattraktive hohe Raten vereinbart werden.
Anders verhält es sich dann, wenn keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bestehen, weil keine Selbständigkeit vorliegt. Dann sind auch geringe Vereinbarungen möglich. Normalerweise ist es so, daß sich das Finanzamt auch an diese Vereinbarungen gebunden fühlt. Sicherlich sollte man dies immer auch schriftlich vereinbaren. Und bei der neuen Selbständigkeit bitte nicht schon wieder in Rückstand geraten.....
grüße
gundel |
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Rondor Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 3.Apr 2006 14:06 Titel: |
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@ Gundel
können sie mir ein paar Tips geben wie ich eine solche Ratenvereinbarung zustande bekomme!! Ich habe es vor zwei Tagen versucht und alles was ich zu hören bekam war, das er ( Finanzbeamte)lieber gar nichts bekommt, als nur einen Teil oder in Raten halt! War mir zwar etwas suspekt aber wenn er das sagt muss ich mich dem halt fügen.
Ich wäre über ein paar Tips wirklich dankbar, da ich gerne die Probleme lösen würde!!
Mfg Rondor |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 3.Apr 2006 14:48 Titel: |
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hallo,
es kommt, wie gesagt, darauf an, ob Sie noch selbständig sind - oder eben nicht.
Wenn Sie noch selbständig sind, kommt es darauf an, wie hoch die Rückstände sind. Wichtig für die Vergleichsverhandlungen ist, daß Sie ein "zuverlässiger" Steuerzahler sind. Also, alle Erklärungen abgegeben haben, keine Schätzungen o.ä.. Wenn doch Schätzungen vorliegen, unbedingt die Erklärungen nachreichen.
Ferner ist wichtig, daß nicht die Gefahr neuer Rückstände besteht. Bedeutet, daß Sie zukünftig alle Steuern pünktlich zahlen und alle Ust-Voranmeldungen pünktlich abgeben.
Sollten Ihre Steuerverbindlichkeiten sich bereits in der Vollstreckung befinden, werden Sie zwei "Gegner" haben. Ihren Sachbearbeiter (s.o.) und die Vollstreckung (Gerichtsvollzieher). Hier müssen Sie einen "Eiertanz" vollführen.
Wenn Sie mit der Vollstreckungsabteilung verhandeln gibt es die Möglichkeit, insbesonders um die EV zu vermeiden, ein freiwilliges Vermögensverzeichnis zu fertigen und vorzulegen. Diesen Einblick in Ihre Vermögenssituation wird man sowieso verlangen. Versuchen Sie durch ein eigenes Vermögensverzeichnis die EV zu vermeiden. Gleichzeitig bieten Sie eine Ratenzahlung an. Diese sollte durch einen Liquiditätsplan untermauert werden. Sollte man sich überhaupt nicht darauf einlassen wollen (kommt in Einzelfällen vor) dann sollten Sie trotzdem die angekündigte Ratenzahlung aufnehmen, obwohl man sich eigentlich gar nicht mit Ihnen geeinigt hat. Vielleicht wird dies dann als "positiver" Akt gewertet. Vergessen Sie nicht, auch das Finanzamt stellt mittlerweile Insolvenzanträge oder haut Ihnen eine Gewerbeuntersagung rein.
Oftmals kann es sinnvoll sein, die o.a. Verhandlungen nicht selbst zu führen. Lassen Sie sich evtl. beraten (Anwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.).
grüße
gundel |
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tenger Newbie

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 32 Wohnort: Steinhagen
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Verfasst am: 17.Nov 2006 21:43 Titel: |
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Guten Abend,
ich würde Ihnen hier eine Treuhandlösung anraten. Schliessen Sie mit einem Treuhänder einen Treuhandvertrag, so gehört Ihnen die Firma, Sie treten aber nicht in Erscheinung. Dieses hat den Vorteil, das bei einer Trennung Ihrer Partnerin Sie weiterhin über Ihre Anteile verfügen können.
Die Gläubiger hätten bei der Lösung, wenn Sie als Gesellschafter auftreten die Möglichkeit Ihnen die Firmenanteile zu pfänden.
Beste Grüße
Björn Tenger _________________ Tenger
International Management
Queller Str. 76-80
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E-Mail: info@tenger.de
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