| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
foppa21 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 29.Dez 2005 12:59 Titel: Frage zu Rechtsform in spezieller Konstellation |
|
|
Erst einmal ein Hallo in die Runde und ein großes Lob für euer Forum. Sehr informativ und gut geführt!
Nun gleich zu meiner Frage: Mein Kompagnon und ich betreiben seit 1 1/2 Jahren eine GbR im IT-Bereich. Teilweise benötigen wir die Leistungen von externen Freelancern, die uns ihre Arbeit dann in Rechnung stellen. Einer dieser Freelancer ist mittlerweile regelmäßig für uns im Einsatz und ist für einige Projekte so wichtig geworden, dass ich ihn gerne fest an das Unternehmen binden möchte. Am liebsten mittels einer Beteiligung.
Nun kommt dazu, dass eben dieser Freelancer nun aber zurück in seine Heimat nach Neuseeland geht. Arbeitstechnisch ist das ein lösbares Problem, denn letztendlich ist es egal, von wo er programmiert.
Da auch aus Gründen der Haftung für das Jahr 2006 sowieso eine Umstrukturierung in eine anderen Rechtsform angedacht war, ist nun die Frage welches Konstrukt es uns ermöglichen würde, einen Neuseeländer derart in einem Unternehmen zu beteiligen, dass es für alle Beteiligten auch steuerlich sinnvoll wäre.
Ursprünglich hatte ich mit dem Gedanken gespielt, eine Ltd. & Co. KG zu gründen, da mir die Vorteile einer Personengesellschaft wie der KG angenehm erscheinen (Privatentnahmen, kein Notar bei Änderungen, Beteiligungen etc.), bei gleichzeitiger Haftungssicherheit durch die Limited. Ich könnte mir vorstellen, dass das für den Neuseeländer aber nicht viel Sinn machen würde, oder ? Als Kommanditist versteuert er Gewinne ja mit der Einkommensteuer in D. Aber von Neuseeland aus ?
Gibt es da eine andere Möglichkeit ? Wir sind hauptsächlich in D tätig, einzelne Projekte laufen aber auch in der Schweiz und Tschechien, die werden aber ausschließlich von D aus betreut. Eigentlich nie vor Ort im Ausland. Firmensitz ist D. Wären noch andere Informationen notwendig um eine Aussagezu treffen ?
Vielen Dank!
foppa |
|
| Nach oben |
|

|
Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
|
Verfasst am: 29.Dez 2005 14:36 Titel: |
|
|
hallo,
grundsätzlich ist es doch egal an welcher Art von Gesellschaft sich Ihr "Neuseeländer" beteiligt. Entscheidend ist, daß Sie die richtige Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben finden. Sollte dann eine Beteiligung aus "Bindungsgründen" erfolgen, stellt sich doch nur die Frage, ob diese "Beteiligung" auch mit "zählbarem Erfolg" verbunden ist.
Wahrscheinlich werden Sie seine tatsächlichen (Programmier)dienste nach wie vor nach Leistung honorieren. Ob und in welcher Form ihm überhaupt eine Ausschüttung als Gesellschafter zusteht oder sinnvoll ist, können Sie doch mit ihm frei vereinbaren. Und zwar am Besten so, wie es weder für Sie, noch für die Gesellschaft, noch für den "Neuseeländer" steuerschädlich ist.
D.h. Ihr Partner arbeitet für Sie aus Neuseeland heraus und erhält hierfür Honorar. Wie und wofür man in Neuseeland Steuern bezahlt wird er wohl selbst erfragen können. Ob es dann sinnvoll ist, aus der Gesellschafterfunktion noch eine "Nebeneinnahme" zu erzielen, ist Geschmackssache und ebenfalls davon abhängig, wie dies im Einzelnen steuerlich gesehen wird.
Also, wählen Sie Ihre Gesellschaftsform nach Ihren Vorstellungen. Und dann binden Sie ihn als Gesellschafter oder Beteiligten ein.
grüße
gundel |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|