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Prisma Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.Jul 2006 15:10 Titel: GbR Vertag für Dritte einsichtlich? |
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Vorgeschichte:
GbR mit zwei Gesellschaftern. Der eine Gesellschafter hat mit einer Gmbh einen Geschäftsbesorgungsvertrag, da er auch als Vertreter und Ansprechpartner der GmbH fungieren solte.
Reibungsloser Ablauf über mehrere Jahre...auch im im gelegentlichen Briefverkehr wurde die GbR narturlich im Schriftkopf angegeben.
Jetzt ist der GmbH angeblich aufgefallen, dass es sich um eine Gbr handelt, obwohl aus der Kopie der Gewerbeanmeldung mehrer Gesellschafter angegeben wurden und man wolle Einblick bzw. eine Kopie von dem GbR-Vertrag haben...
obwohl nicht notwendig, hat die GbR einen Vertrag und könnte auch eingesehen werden, aber eine Kopie für deren Unterlagen??
Es handelt sich doch um Interna der GbR.
Ist es üblich das GbR-Verträge anderen zugänglich gemacht werden??
Danke |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 31.Jul 2006 7:39 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
| obwohl nicht notwendig, hat die GbR einen Vertrag |
Der Zusammenschluß von mehreren Gesellschaftern zum Zwecke der gemeinsamen Tätigkeit ist immer ein Vertrag . Auch wenn er mündlich ist.
| Zitat: |
| Es handelt sich doch um Interna der GbR |
So ist es!
| Zitat: |
Ist es üblich das GbR-Verträge anderen zugänglich gemacht werden??
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Nein!
Warum will eigentlich diese GmbH Einblick in die GbR nehmen? Will man dem eigenen Handlungsbevollmächtigten und gleichzeitigem Gesellschafter der GbR am "Zeug flicken"?
grüße
gundel |
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Prisma Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 31.Jul 2006 19:41 Titel: |
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den einzigen Grund, den ich mir erklären könnte, wäre der, das die GmbH sehen möchte, wie die (Handlungs)-Befügnisse der/des Gesellschafters aussehen. Also, ob der GS alleine den Besorgungsvertrag unterschreiben dufte, oder ob beide GS hätten unterschreiben müssen...
Aber das muss man doch auch anders regeln können, ohne Einblick in der Vertrag..? |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 2.Aug 2006 7:50 Titel: |
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hallo,
bei solchen Angelegenheiten ist immer Innen- und Außenverhältnis zu trennen.
Gesellschaftsinterne Regelungen betreffen nur die Gesellschafter. Hierzu gehört beispielsweise auch die Absprache zwischen den Gesellschaftern, wer sich um was zu kümmern hat.....
Das Außenverhältnis gilt zwischen der Gesellschaft (nicht der Gesellschafter untereinander!!) und dem Geschäftspartner. Sollte der Geschäftspartner Zweifel z.B. an einer Vertretungsbefugnis haben (obwohl vereinbart werden kann, daß nur ein Gesellschafter die Leitungsmacht ausübt), dann kann man durch eine (Nach-)Bestätigung des anderen Gesellschafter dies aus der Welt schaffen.
Internas (z.B. Gesellschaftsverträge) gehen den Geschäftspartner nichts an.....
Sollte die GmbH damit Problem haben....ein Blick ins BGB hilft, ab §§ 705 ff. BGB.
grüße
gundel |
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