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GbR und Haftung

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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 13:44    Titel: GbR und Haftung Antworten mit Zitat

Hier nochmal eine Frage bzgl. der guten alten GbR.

Meine Firma erwägt die Gründung einer kleinen Unterfirma (in der auch einzelne Privatinvestoren Kapital einlegen werden), für die derzeit verschiedene Rechtsformen geprüft werden. Ursprünglich hatten wir eine GbR erwogen, dann aber wegen des Haftungsrisikos wieder verworfen. Die Alternativen (GmbH & Co. KG, in diesem Forum alternativ empfohlen: LLC) erscheinen jedoch formal recht aufwändig, da es sich um ein recht kleines Venture handelt (Gesamt-EK zunächst unter 1 Mill. EUR).

Nun habe ich in verschiedenen Foren die Empfehlung gelesen, man sollte nicht rein aus Haftungsbegrenzungsmotiven die GbR vermeiden, weil sich insbesondere bei kleineren Firmen das Haftungsrisiko effizienter mittels einer sog. "Unternehmerhaftpflichtversicherung" begrenzen lässt. Daher meine Frage:

1. Weiß einer von Ihnen mehr über solche Versicherungen oder kennt sogar einen Anbieter? Meine Internetrecherche hierzu hat leider nichts ergeben.

2. Ließe sich nicht alternativ über den GbR-Vertrag vereinbaren, dass einer der beteiligten Partner für die anderen mit-haftet?

Vielen Dank vorab!
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

1.
bezüglich Ihrer Frage nach einer "Unternehmerhaftpflichtversicherung" muß man eigentlich zunächst fragen, was Sie "versichern" wollen? Eine Versicherung, welche alle "Schäden" oder "Haftungsfragen" der GbR ausgleicht gibt es meines Wissens nicht. Dies würde auch dem Wesen der GbR zuwider laufen. Warum gäbe es sonst Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Wenn Sie damit so etwas ähnliches wie eine "Beraterhaftung" o.ä. ausschließen wollen, ist das was anderes.

2.
Im GbR Vertrag können Sie im Zweifel alles vereinbaren, allerdings entfaltet dies keine Außenwirkung. Bei der GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch", unabhängig was intern vereinbart wurde. Intern hätten der in Anspruch genommene Gesellschafter dann aber evtl. einen Anspruch gegen den anderen Gesellschafter.

3.
Wenn Sie konkret über eine "deutsche" Konstruktion nachdenken, kommt meiner Meinung nach nur eine GmbH & Co KG mit externen Kommanditisten, eine Beteiligungs - GmbH mit "aktiven" Mindergesellschaftern oder eine stille Beteiligungsgesellschaft zwischen "stillen" Beteiligten und der GmbH in Frage. Nur diese Konstruktionen geben Ihnen die volle Kontrolle über die "Muttergesellschaft" und ergeben nur eine begrenzte Eingriffs- und Blockademöglichkeit der anderen Gesellschafter. Bei diesen Gesellschaften stellt sich auch nicht die Frage der Haftungsbegrenzung, sie ist begrenzt. Einen Haftungsauschluß bei einer GbR kann es nicht geben.

...oder eben ein "ausländisches Modell"......als externe Beteiligungsgesellschaft.

grüße
gundel
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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 16:32    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für Ihre hilfreiche Antwort. Es muss nicht unbedingt eine deutsche Konstruktion sein. Eine GmbH kommt wegen häufiger Anteilstransaktionen aus unserer Sicht nicht in Frage (zu hohe Transaktionskosten). Eine GmbH & Co. KG hat u.a. den Nachteil, dass die meisten Investoren "Steuer-Ausländer" sind, die im Normalfall in D keine Steuererklärung einzureichen haben, im Falle der Beteiligung an einer KG aber sofort in den Griff des s.g. Fiskus kämen.

Ihre Kollegen im Forum hatten ja bereits die Alternative einer ausländischen Gesellschaftsform angesprochen. Wir werden vermutlich weiter in diese Richtung prüfen. Sollte jemand eine spezialisierte Sozietät mit Erfahrung mit solchen ausländischen Konstruktionen kennen, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Ihren Ausführungen dürfte eine LLC tatsächlich die sinnvollste Rahmengestaltung bilden.

Sie können uns gerne per Email (steht im Profil) kontaktieren.

Beste Grüße

tropico
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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Darauf komme ich gerne zurück, danke.

Gruß
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koskar
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Ebersbach

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2006 13:17    Titel: Die Praxis hat es mich gelehrt. Antworten mit Zitat

Welche Unternehmesformen gut geeignet sind habe ich aus dem Buch "Mach Pleite und starte durch" Da steht auch drin, was man mit Partnern beachten muß.
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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.Apr 2006 7:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso gründen Sie keine Kleine AG( ab T€ 50 möglich). Bei der Kleinen AG haben Sie die Möglichkeit auch Vorzugsaktien herauszugeben ( kein Stimmrecht ) und über den Aufsichtrat hätten die Investoren ein zusätzliches Kontrollimstrument und Sie eine gute Unterstützung bei entsprechender Zusammenstellung. Ebenfalls ist der Ruf besser als bei einer Auslandsgesellschaft.


MfG

Luckie
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NOMOCON
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 122
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2007 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

In die AG (D) Einzuzahlen wären nur 12.500€,gehaftet wird dann mit 51.000€.
Um auf das Thema zurückzukommen:
Eine LLC scheint auch mir am günstigsten zu sein,will man ein Personengesellschfaft,die in Deutschland gleich einer LTD eintragungsfähig ist.
_________________
NOMOCON Ltd&CoKG

Holstenstr. 19-27
24103 Kiel

Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com
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