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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 24.Aug 2006 6:04 Titel: Genossenschaft - Rechtsform wird attraktiver |
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Die Genossenschaft - diese bisher eher stiefmütterlich behandelte Rechtsform - gewinnt durch umfassende Änderungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen deutlich an Attraktivität. Neben der vereinfachten Gründung und Erleichterungen bei der Kapitalbeschaffung wird nun auch der bürokratische Aufwand reduziert.
Genossenschaften mit maximal 20 Mitgliedern können künftig auf die Gründung eines Aufsichtsrates verzichten. Zudem sind Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu einer Millionen Euro oder einem Umsatzerlös von bis zu zwei Millionen Euro nicht mehr zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet. Hinzu kommt, dass die Rechtsform zukünftig auch sozialen und kulturellen Zwecken zur Verfügung steht.
Vereinfachte Gründung
Neben der Vereinfachung des Gründungsprozederes sollen vor allem kleine Genossenschaften hinsichtlich des bürokratischen Aufwands entlastet werden. Um das zu erreichen, wird beispielsweise die benötigte Mitgliederzahl von sieben auf drei herabgesetzt.
Kapitalbeschaffung und –erhaltung erleichtern
Um die Kapitalbeschaffung und –erhaltung zu erleichtern, sind künftig beispielsweise auch Sachgründungen erlaubt. Zudem kann ein Mindestkapital eingeführt werden oder rein investierende Mitglieder zugelassen werden.
Corporate Governance
Verschiedene Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion finden jetzt Eingang in den Genossenschaftsbereich. So werden beispielsweise der Aufsichtsrat gestärkt, die Informationsversorgung der Mitglieder verbessert und die Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung gefestigt.
Die Europäische Genossenschaft
Im reformierten Gesetz wurden auch die nötigen Regelungen verankert, die für die europäische Genossenschaft notwendig sind. Diese neue Rechtsform soll die Tätigkeit von Genossenschaften innerhalb der EU über die Landesgrenzen hinweg vereinfachen. Das Erlassen dieser Ausführungsvorschriften zur europäischen Genossenschaft war aufgrund zweier europäische Rechtsakte, einer Verordnung und einer Richtlinie erforderlich geworden.
Frischer Wind für Genossenschaften
"Das neue Gesetz bringt frischen Wind in den Genossenschaftsbereich. Sowohl für bestehende Genossenschaften als auch für Neugründungen wird sich einiges ändern, die Rechtsform der Genossenschaft wird attraktiver werden", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Wichtig ist, dass viele dieser Neuerungen nicht verpflichtend eingeführt werden, sondern jede Genossenschaft frei entscheiden kann, ob sie zum Beispiel investierende Mitglieder zulässt oder ein Mindestkapital einführt. Auch durch diese neuen Freiräume wird die Rechtsform der Genossenschaft gestärkt", so Zypries weiter.
Weitere Informationen
Die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung des Genossenschaftsrechts auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz als PDF Download finden Sie hier: www.bmj.bund.de/media/archive/1303.pdf |
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