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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 30.Jun 2008 13:31 Titel: Geschäftsführung durch Personengesellschaft möglich? |
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Hallo,
ich bin Geschäftsführer einer GmbH und lebe im Ausland. Zurzeit versteuere ich mein Geschäftsführergehalt nach DBA überwiegend im Ausland. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich kein Gehalt beziehe, sondern über ein ausländisches Einzelunternehmen/Personengesellschaft die Geschäftsführung meiner GmbH in Rechnung stelle? (Dies hätte steuerliche Vorteile im Ausland.)
Würde es so eine Möglichkeit geben, wenn ich meine GmbH in eine deutsche Personengesellschaft umwandle oder wenn ich die Geschäfte an eine LTD übertragen würde?
Gruß
Siggi |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 435 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 30.Jun 2008 19:07 Titel: Re: Geschäftsführung durch Personengesellschaft möglich? |
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Hallo Siggi,
| siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
ich bin Geschäftsführer einer GmbH und lebe im Ausland. Zurzeit versteuere ich mein Geschäftsführergehalt nach DBA überwiegend im Ausland. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich kein Gehalt beziehe, sondern über ein ausländisches Einzelunternehmen/Personengesellschaft die Geschäftsführung meiner GmbH in Rechnung stelle? (Dies hätte steuerliche Vorteile im Ausland.)
Würde es so eine Möglichkeit geben, wenn ich meine GmbH in eine deutsche Personengesellschaft umwandle oder wenn ich die Geschäfte an eine LTD übertragen würde?
Gruß
Siggi |
zum oben farblich markierten Bereich können Sie von mir eine 145 Seiten starke Ausarbeitung bekommen.
Abarbeiten müssten Sie diese alleine. Ich habe keine Lust und keine Zeit, Ihnen die Arbeit abzunehmen...
Wenn Interesse: Unter meinen Beiträgen findet sich ein www-Button und dort finden Sie dann auch - u.a. - ein Impressum. _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 3.Jul 2008 12:06 Titel: |
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Hallo Herr Wilhelm,
danke für die Antwort. Ich weiß, dass eine Umwandlung in eine Personengesellschaft grundsätzlich möglich und nicht gerade trivial ist.
Aber meine zentrale Frage ist eine andere: Nehmen wir an, ich hätte eine Personengesellschaft in D. Könnte ich die Geschäftsführung dieser Personengesellschaft von einem ausländischen Einzelunternehmen aus machen, d.h. vom ausländischen Einzelunternehmen die Geschäftsführung der deutschen Personengesellschaft in Rechnung stellen? Wenn das nicht geht, gibt es diese Möglichkeit bei einer LTD oder bei einer sonstigen Gesellschaftsform, mit der ich in D aktiv sein kann? Wenn es so eine Möglichkeit grundsätzlich gibt, dann bin ich auch gern bereit für die Ausarbeitung der Details ein Honorar zu entrichten.
Gruß
Siggi |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 6.Jul 2008 13:35 Titel: |
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Hallo Siggi,
aus Ihrem Beitrag entnehme ich, daß Sie von einer GbR/ BGB-Gesellschaft sprechen (und nicht OHG oder KG, ... & Co. KG) ?!
Die Rechte und Pflichten einer solchen Personengesellschaft regeln sich nach §§ 705 ff. BGB. Die Geschäftsführung derselben ist in §§ 709, 710 BGB geregelt.
Ein Wesensmerkmal einer GbR/ BGB-Gesellschaft ist, daß die Gesellschafter grundsätzlich selbst (!!!) die Geschäftsführung übernehmen. Dies ist nur eingeschränkt disponibel. Zulässig ist es allerdings, daß der/ die geschäftsführende(n) Gesellschafter Dritten aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages die faktische Geschäftsführung übertragen (die Haftung nach Aussen bleibt indessen bei der Geschäftsführung/ Gesellschafter).
Der Geschäftsbesorger kann seine Aufwendungen der GbR/ BGB-Gesellschaft in Rechnung stellen. Mir ist ansonsten nicht bekannt, daß in diesem Falle der Geschäftsbesorger EU-Inländer sein muß. _________________ Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.
Webseite: http://www.tropico-ltd.bz |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 7.Jul 2008 10:30 Titel: |
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Hallo Tropico,
vielen Dank für die Antwort!
| Zitat: |
| aus Ihrem Beitrag entnehme ich, daß Sie von einer GbR/ BGB-Gesellschaft sprechen (und nicht OHG oder KG, ... & Co. KG) ?! |
Nein, ich spreche eigentlich von gar keiner Gesellschaft. Ich habe wohl meine Frage unglücklich formuliert. Ich versuche die Präzisierung: Welche Rechtsform (auch eine ausländische wie LTD oder LLC) benötigte ich für meine Geschäfte in D, damit ich
1. die Geschäftsführung in D als Aufwand verbuchen kann und
2. mir die Vergütungen für die Geschäftsführung in einem ausländischen Einzelunternehmen zufliessen?
Gruß
Siggi |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 7.Jul 2008 14:09 Titel: |
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Siggi, schicken Sie mir einfach eine ausführliche Email, damit ich Ihnen sachgerechte Tips geben kann. Die obigen Informationen sind nicht ausreichend. _________________ Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.
Webseite: http://www.tropico-ltd.bz |
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