GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Gesellschafter einer GmbH und Einzelunternhemer?

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Deutsche Strukturen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
NICC2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.Dez 2005 16:00    Titel: Gesellschafter einer GmbH und Einzelunternhemer? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe in diesem Forum schon eine Menge durch die Suchfunktion erfahren, aber jetzt möchte ich doch mal eine Frage stellen

Zu meinem Problem:

Ich bin einer von zwei Gesellschaftern (50%) einer GmbH.
Bisher habe ich nicht aktiv mitgewirkt, möchte jetzt aber einsteigen und mein täglich Brot verdienen. Ich will/soll aber nicht der Geschäftsführer der GmbH sein, halt "nur" Angestellter. Nun hörte ich, dass das nicht ohne weiteres möglich sei. Stimmt das?

Dazu habe ich mir überlegt, ob ich mich nicht als Einzelunternehmer selbstständig mache und der GmbH für meine Leistungen Rechnungen schreibe. Um die Scheinselbstständigkeit zu umgehen, möchte ich deshalb noch einen Webshop betreiben. Ist das eine sinnvolle Lösung?

Habt Ihr noch weitere Vorschläge - oder Fragen?

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten und wünsche einen
"Guten Rutsch" ins Jahr 2006 und viel Erfolg!

Gruß
NICC2006
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2005 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

selbstverständlich können Sie als Gesellschafter einer GmbH auch in dieser als normaler Mitarbeiter tätig sein (Landesarbeitsgericht Hamm, BB 1986, 391).

Beachten sollten Sie allerdings, daß evtl. Ihre Ansprüche als Arbeitnehmer mit den Gesellschaftsziele nicht kollidieren, da Sie zwei Funktionen in der GmbH belegen, abhängig Beschäftigter sowie Gesellschafter. Dies sollten Sie bezüglich der Anteilsgrößenordnung neutral prüfen lassen, ob Sie in allen Punkten die "Arbeitnehmereigenschaft" erfüllen.

Sollte es der GmbH einmal schlecht gehen, sollten Sie sehr genau prüfen, ob sich Ihr "Gehalt" (Entnahme) nicht mit dem Gesellschaftsziel und damit der Pflicht zur Kapitalerhaltung "beißt'". Ansonsten könnte es passieren, daß Ihre Gehaltszahlungen wie Entnahmen des Gesellschafters gewertet werden - was unangenehme Folgen in einer Insolvenz haben könnte (Existenz vernichtender Eingriff, Verstoß gegen die Kapitalerhaltungspflicht). Dies kann so "paradox" werden, daß Sie als Gesellschafter (aus Schutzgründen für die Gesellschaft) den Geschäftsführer anweisen können (er kann es auch alleine), Sie zu entlassen... Tja, so ist das mit den Arbeitnehmern .

Eine oft angewandte Variante ist die, die Anteile durch eine andere Person halten zu lassen und selbst nur abhängig beschäftigt zu sein.

Übrigens, die "Einzelfirmalösung" welche Sie sich ausgedacht haben, birgt das gleiche Problem. Hier käme sogar noch die sog. "Sphärenvermischung" dazu. Da Sie Gesellschafter sind, wird man jede Entnahmemöglichkeit, ob als Gesellschafter direkt, oder als "Auftragnehmer" im Insolvenzfall prüfen.

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
NICC2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2005 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort!

Das heißt also, solange ich Anteile an der GmbH halte, habe ich im Insolvenzfall immer Nachteile wegen der Kapitalerhaltungspflicht. Egal ob angestellt oder Einzelfirma.
Aber was heißt "Sphärenvermischung" in diesem Zusammenhang?

Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich meine GmbH-Anteile nicht aus den Händen geben möchte. Gibt es hierzu eine Sinnvolle Möglichkeit / Konstruktion?

Gruß
NICC2006
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2005 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Bitte beachten Sie, daß es sich bei diesen "Insolvenzszenarien" immer um sehr theoretische Annahmen handelt. Im Insolvenzfall ist wenig vorzuplanen noch viel weniger zu spekulieren, was wäre wenn....

Rein theoretisch "kann" es unter "Umständen" so sein, daß Ihre Verpflichtung als Gesellschafter vor Ihren Rechten als Arbeitnehmer steht. Hier spielt auch die Größe der Beteiligung eine gewisse Rolle. Als 50%iger Gesellschafter sind Sie maßgeblich am Erhaltungs- und Entscheidungsprozess der GmbH beteiligt. Es kann sogar passieren, daß man Ihnen die klassische Arbeitnehmerstellung abspricht - eben weil die Beteiligung so hoch ist. Dies wird oftmals auch vom Finanzamt so gesehen!

Aber bezüglich des Haltens Ihrer Anteile...Sollten Sie mal in Ruhe drüber nachdenken, ob nicht vielleicht doch eine familieninterne "Treuhandlösung" möglich ist.

Ansonsten kommt für Sie eine strukturierte Lösung in Frage. Verschachtelte Konstruktionen mittels ltd., GmbH, etc... Alles kostenintensiv und umfangreich - außerdem werden Sie immer, mehr oder weniger, einen "Treuhänder" brauchen. Es gibt zwar auch andere Lösungen (z.B. niederländische BV's hintereinander geschaltet, mit mehr als zwei "Gesellschaftern" (einer die hintere BV, der andere Sie und dann umgekehrt bei der anderen BV), damit anonymisiert....und und und). Aber das ist alles, mit Verlaub gesagt, für Sie viel zu abgehoben - und damit Quatsch!

Sie können es auch ganz einfach machen: Lassen Sie durch den Steuerberater prüfen, ob Sie mit Ihrem Anteil von 50% die klassischen Arbeitnehmereigenschaften erfüllen, sollte dies so sein - machen Sie es!

Da Sie im Geschäft selbst tätig sind, haben Sie ja direkt ein "Auge" darauf, wie die Firma läuft. Sollte es mal schlecht laufen, lassen Sie prüfen, ob Sie als Mitarbeiter noch tragbar sind - evtl. wird dann Ihr Gehalt gestundet, bis es wieder besser geht (Sozialversicherung und Lohnsteuer muß die GmbH aber immer zahlen!).

Sollte es der GmbH nicht besser gehen, haben Sie dann aber alles richtig gemacht, und Ihre "gestundeten" Gehälter haben dann evtl. kapitalersetzende Wirkung (damit auch kapitalerhaltend gewirtschaftet!!).

"Sphärenvermischung" bedeutet, wenn die Trennung zwischen GmbH und dem Gesellschafter "verschleiert" wird. z.B. wenn Sie selbständig und gleichzeitig GmbH-Gesellschafter sind, Rechnungen an die GmbH für Leistungen (oder auch keine) zu überhöhten (was ist überhöht?) Preisen stellen, und Sie damit Gewinne aus der GmbH "abzweigen". Damit ist der GmbH die Gewinnerzielungsabsicht nicht möglich, sondern sie trägt nur die Risiken (frei interpretiert, nachzulesen in BGH ZIP 1992, 694). Sie "vermischen" also zwei "Spären" - die persönliche (selbständige) und die als Gesellschafter. Dies ist aber auch nur im Insolvenzfalle bezüglich der Gesellschafterhaftung relevant.

Machen Sie's einfach!!!!

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
NICC2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2005 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel!

Danke, Sie haben mir sehr geholfen!

Ich werde, wie von Ihnen vorgeschlagen, prüfen lassen, ob ich als klassischer Arbeitnhemer gelten kann.

Wenn ja, ist alles bestens und ich werde Ihre weiteren Ratschläge befolgen!

Wenn nein, muss ich wohl über die familieninterne "Treuhandlösung" nachdenken, obwohl mir das nicht ganz zusagt. Ein Risiko bleibt immer

Also nochmals viele Dank und einen "Guten Rutsch" in neue Jahr sowie viel Erfolg und Gesundheit!

Gruß
NICC2006
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
NICC2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 1.Jan 2006 14:48    Titel: Ein Nachtrag zu meiner Frage... Antworten mit Zitat

Hallo und ein frohes neues Jahr!

@Gundel und alle Anderen:

Ich habe hier noch einen Nachtrag zu meiner Frage, mit meinem laienhaften Verständnis in dieser Angelegenheit ist das vielleicht eine weitere Lösung:

Ich werde für die GmbH hauptsächlich im Außendienst tätig sein und dort die Kundenbetreuung und Akquise übernehmen. Allerdings soll ich auch für Urlaubsvertretungen der GmbH im Innendienst zur Verfügung stehen.

Nun die laienhafte Überlegung von mir:

Ist es nicht möglich, dass ich eine Handelsvertretung gründe und einen Vertrag als Vermittlungsvertreter/Abschlussvertreter mit der GmbH abschließe? Ich habe damit ja die Vermittlungs- und Abschlusspflicht (§ 86 Abs.1, 1. Hs. HGB) und die Sphärenvermischung dürfte doch außer Kraft sein? Außerdem bin ich doch im weitesten Sinne vertraglich an die Kapitalerhaltung sowie dem Unternehmensziel (Vertrieb) gebunden, oder nicht?

Ich freue mich schon jetzt auf die Antwort!!

Gruß
NICC2006
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
NICC2006
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 1.Jan 2006 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und ein frohes neues Jahr!

@Gundel und alle Anderen:

Ich habe hier noch einen Nachtrag zu meiner Frage, mit meinem laienhaften Verständnis in dieser Angelegenheit ist das vielleicht eine weitere Lösung:

Ich werde für die GmbH hauptsächlich im Außendienst tätig sein und dort die Kundenbetreuung und Akquise übernehmen. Allerdings soll ich auch für Urlaubsvertretungen der GmbH im Innendienst zur Verfügung stehen.

Nun die laienhafte Überlegung von mir:

Ist es nicht möglich, dass ich eine Handelsvertretung gründe und einen Vertrag als Vermittlungsvertreter/Abschlussvertreter mit der GmbH abschließe? Ich habe damit ja die Vermittlungs- und Abschlusspflicht (§ 86 Abs.1, 1. Hs. HGB) und die Sphärenvermischung dürfte doch außer Kraft sein? Außerdem bin ich doch im weitesten Sinne vertraglich an die Kapitalerhaltung sowie dem Unternehmensziel (Vertrieb) gebunden, oder nicht?

Ich freue mich schon jetzt auf die Antwort!!

Gruß
NICC2006
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 2.Jan 2006 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Vielleicht nochmals zur Klarstellung:

Die Sphärenvermischung ist ein "Phänomen" mit dem (fast) jeder Gesellschafter einer GmbH, der selb(st)ständig ist, in Berührung kommen kann. Dies spielt aber immer nur dann eine Rolle, wenn im Insolvenzfalle eindeutig festgestellt wird, daß hier zum Schaden der GmbH und der Gläubiger Vermögen in die Tasche des Gesellschafters gewandert ist. Unter normalen Umständen ist dies nicht relevant, lediglich im "Krisenfalle" zu beachten.

Klar können Sie Ihre Leistungen als Selbständiger der GmbH in Rechnung stellen. Sie sollten eben nur berücksichtigen, daß es die Sphärenvermischung, den Existenz vernichtenden Eingriff etc... gibt. Sollten sich also Probleme bei der GmbH abzeichnen, dann sollten Sie Ihre Abrechnungsmodalitäten überdenken.

grüße
gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Deutsche Strukturen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Bauleiter einer Einpersonen-Limited -... GM&P Info Urteile & Recht 0 3.Jul 2008 14:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vor- & Nachteile einer Ltd. - Ode... dementho UK Limited 0 2.Jul 2008 2:13 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge convent-consulting gmbh aus der schwe... smpat Kapital & Kreditangebote 0 17.Jun 2008 19:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge AW Aktueller Wirtschaftsdienst GmbH -... Spiritus Rector Wer kennt, was meint Ihr dazu? 0 16.Jun 2008 7:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Einschätzung einer Immobilienfinazierung HarryP Privat: Kredite & Finanzierungen 2 7.Jun 2008 17:42 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge GmbH - überschuldet - aber nicht zahl... GM&P Info Deutsche Strukturen 0 28.Apr 2008 8:49 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Einer der bedeutendsten Haschischschm... Moderator GM&P Nachrichten & Meldungen 0 24.Apr 2008 19:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Millionenbetrug mit Autos - EU-Car Ze... GM&P Info Betrug - Sonstiges 18 20.Apr 2008 9:03 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge SP Capital GmbH (FIDOR AG) Lebensvers... GM&P Info Wer kennt, was meint Ihr dazu? 0 14.Apr 2008 10:02 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Gründung einer UK Limited a_engels UK Limited 6 2.Apr 2008 7:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Arbeitnehmerin bei einer Marketing- /... CH-Consultant Urteile & Recht 2 16.März 2008 17:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rent & Buy Leasing GmbH Schwedtfinanz Wer kennt, was meint Ihr dazu? 6 7.März 2008 19:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge West Promotionshilfe GmbH - Prof. Dr.... Spiritus Rector Doktor-, Adelstitel, Diplomatenpässe 1 23.Feb 2008 13:28 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge GrundGut GmbH - D 27419 Hamersen - So... Spiritus Rector Wer kennt, was meint Ihr dazu? 0 23.Feb 2008 10:48 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Euro-Plus1 GmbH & Co. KG - Rolf W... Spiritus Rector Wer kennt, was meint Ihr dazu? 1 23.Feb 2008 10:36 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen