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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 28.Apr 2008 8:49 Titel: GmbH - überschuldet - aber nicht zahlungsunfähig |
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Eine grenzüberschreitende Sitzverlegung ist möglich und legal durchsetzbar. Dieses ist u. a. sehr interessant für deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Nach deutschem Recht müssen überschuldete Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, nicht jedoch französische Gesellschaften. In Frankreich ist nur die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund.
Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten macht dies möglich.
Zwar wurde diese Richtlinie von Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt, die Anwendbarkeit ist trotzdem ohne Änderung des Umwandlungsgesetzes möglich. Denn der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Dezember 2005 „SEVIC System AG“
entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach die an einer Umwandlung beteiligten Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben müssen, nicht vereinbar sind mit der im EG-Vertrag verankerten europäischen Niederlassungsfreiheit.
Die deutschen Registergerichte haben nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart vom 04. Oktober 2005 – 8 W 426/05 - GmbHR 2006, 280 – nicht zu überprüfen, ob das zu übertragene Unternehmen überschuldet ist.
Auszug - Pressemitteilung von: MC Management Consultants Sàrl |
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