| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
wees88 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 21.Feb 2006 19:56 Titel: GmbHs als Gesellschafter einer GbR |
|
|
Zwei GmbHs wollen für ein Projekt eine Arbeitsgemeinschaft eingehen.
Diese Arbeitsgemeinschaft muss zwingend eine "gesamtschuldnerisch haftende GbR" sein.
Können die beiden GmbHs diese GbR gründen ODER müssen die Gesellschafter der beiden GmbHs diese GbR als Privatpersonen gründen, damit die GbR gesamtschuldnerisch haftend ist? |
|
| Nach oben |
|

|
imajdan Newbie
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 15 Wohnort: Frankfurt am Main
|
Verfasst am: 22.Feb 2006 9:25 Titel: |
|
|
@wees88
Hier ein Auszug einer IHK:
Die GbR ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Sie ist der Grundtypus der Personengesellschaften und eignet sich für den auf Dauer angelegten Betrieb kleingewerblicher Unternehmungen durch mehrere Personen oder für die dauerhafte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer auf einem Teilgebiet, z.B. Werbung. Die GbR ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet, kann also selbst vor Gericht klagen und verklagt werden, hat aber keine Organe und keine Firma im Sinne des § 17 HGB. Ihr ist es gestattet, eine Geschäftsbezeichnung zu führen, aus der sich Name und Gegenstand der Gesellschaft ergeben. |
|
| Nach oben |
|
|
Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
|
Verfasst am: 22.Feb 2006 12:06 Titel: |
|
|
hallo,
um imajdan's Ausführungen etwas "mundgerecht zu machen:
Ja, GmbH's können Gesellschafter einer GbR sein. Diese Form der Zusammenarbeit ist z.B. üblich bei der sog. ARGE oder auch der Bietergemeinschaft.
grüße
gundel |
|
| Nach oben |
|
|
wees88 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 22.Feb 2006 17:05 Titel: |
|
|
Besten Dank für die Infos. Die frage ist aber für mich noch nicht so ganz geklärt.
Eine GmbH haftet ja nur beschränkt. Wenn zwei GmbHs eine GbR gründen, so haftet ja praktisch in diesem die GbR auch nur beschränkt - richtig? Gilt die GbR dann trotzdem als "gesamtschuldnerisch haftend"? |
|
| Nach oben |
|
|
Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
|
Verfasst am: 23.Feb 2006 13:39 Titel: |
|
|
hallo,
nein, alle Gesellschafter einer GbR haften immer unbeschränkt.
Bedeutet, daß die GmbH's als Gesellschafter der GbR für alle Verbindlichkeiten solidarisch und unbeschränkt haften.
Da die GmbH's selbst allerdings in der Haftung beschränkt sind, wirkt sich die gesamtschuldnerische Haftung der GbR für die Gesellschafter der GmbH nicht aus. Sie haften nach wie vor nur gegenüber der GmbH in Höhe ihrer Einlage.
Beispiel:
Schulden der GbR = 500.000.- Euro
Beide GmbH's haften für die 500.000.- Euro gesamtschuldnerisch
Sollte deshalb eine (oder beide) GmbH in Insolvenz gehen, haften die Gesellschafter der GmbH nur im Rahmen der eingezahlten Einlagen.
grüße
gundel |
|
| Nach oben |
|
|
wees88 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 23.Feb 2006 15:39 Titel: |
|
|
| Dankeschön! Genau das wollte ich wissen. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|