| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5918
|
Verfasst am: 18.Nov 2007 21:22 Titel: Gründung einer Genossenschaft |
|
|
Nach der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im vergangenen Jahr reichen drei Gründungsmitglieder - statt wie bisher sieben - aus, um eine Genossenschaft ins Leben zu rufen.
Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern brauchen keinen mehrköpfigen Vorstand mehr und dürfen auf einen Aufsichtsrat verzichten. "Von diesen Reformen profitieren besonders kleine Genossenschaften mit wenigen Mitgliedern, die vor allem im ländlichen Raum wirken", heißt es beim Genossenschaftsverband in München.
Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen ist die Gründung einer Genossenschaft verhältnismäßig unkompliziert: Die Gründung erfordert kein bestimmtes Mindestkapital und die Aufnahme neuer Mitglieder ist durch eine einfache Beitrittserklärung möglich. Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei einer Genossenschaft Vorstand und Aufsichtsrat aus dem Kreis der Mitglieder besetzt.
Trotz dieser Annehmlichkeiten ist Unternehmensgründern und Inhabern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) "diese Rechtsform nicht geläufig", sagt Beate Plewa, Rechtsanwältin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken. Einige Rechtsfragen seien durch das neue Gesetz sogar komplizierter geworden. Noch immer beobachtet sie Berührungsängste sowohl bei jungen als auch bei alten Unternehmern.
Vor allem in den ländlichen Regionen spielen Genossenschaften eine herausragende Rolle. Um drohende Versorgungslücken zu schließen, nehmen Genossenschaften zunehmend die Versorgung mit Lebensmitteln, Gas, Wasser, Strom, Wärme oder mit Freizeiteinrichtungen in die eigenen Hände.
Seit der Novellierung des Gesetzes ist es möglich, dass Genossenschaften auch kulturelle und soziale Ziele verfolgen. Bürger können somit Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, aber auch Schwimmbäder genossenschaftlich organisieren.
Die Rechtsform hat besonders für kleinere Betriebe rechtliche und steuerliche Vorteile, auch bei Nachfolgefragen. Etwa für das sogenannte Management-Buyout, also die Übergabe des Unternehmens an interne Führungskräfte, bietet sich das Modell an.
Rechtsanwältin Andrea Althanns vom Genossenschaftsverband Bayern: "Wenn der Besitzer eines Unternehmens sicherstellen will, dass sein Lebenswerk in gute Hände fällt, kann er beispielsweise an den Geschäftsführer und den Prokuristen herantreten und ihnen anbieten, eine Genossenschaft zu gründen."
Der Inhaber bringt dann die Firma als Sachmittel ein, seine Partner Kapital. Da vielen "Neugenossen" das nötige Geld fehlt, kann für den Übergang eine Frist von bis zu fünf Jahren vereinbart werden. Und weil sich Stimmanteile in der Satzung unterschiedlich gewichten lassen, kann der ehemalige Inhaber zudem sicherstellen, dass er die Entscheidungskompetenz in seinem Betrieb zunächst behält.
Auf eine weitere Variante der Unternehmensnachfolge weist das Kölner Seminar für Genossenschaftswesen hin. Das sogenannte Employee-Buyout ermöglicht, die Firma nicht an ausgewählte Mitarbeiter, sondern an die gesamte Belegschaft vom Geschäftsführer bis zur Putzfrau zu verkaufen.
Jeder bringt so viel Kapital in die neue Genossenschaft ein, wie er aufbringen kann, und erhält entsprechend viele Anteile. "Unternehmen können so im Erbfall unproblematisch weitergeführt werden, ohne verkauft oder in fremde Hände gelegt werden zu müssen.
Gerade kleine mittelständische Unternehmen können so erfolgreich fortgeführt werden", erläutert Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern.
Allein in Bayern stehen nach Angabe des Verbands in den kommenden fünf Jahren rund 63.000 KMU vor einem Nachfolgeproblem. In der Vergangenheit fanden über 40 Prozent der Firmen, bei denen Nachfolgeregelungen anstanden, keine interne Lösung.
Sie mussten verkauft oder stillgelegt werden. Dass die Unternehmensform Genossenschaft bei der Unternehmensnachfolge eine perfekte Lösung bietet, hat sich aber noch nicht herumgesprochen.
Beate Plewa kann bisher keine erhöhte Nachfrage feststellen. Für das kommende Jahr steht beim Genossenschaftsverband deshalb eine Informationskampagne auf der Agenda.
Quelle: Horst Peter Wickel |
|
| Nach oben |
|

|
Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1336 Wohnort: im wilden Süden
|
Verfasst am: 19.Dez 2007 14:17 Titel: Schade |
|
|
schade,schade, dass sie Genossenschaft selbst nach der sensationell guten Novellierung noch ein Schattendasein fristet. Denn Sie ermöglicht mit relativ wenig Eigenkapital (hängt vom Geschäftszweck ab) die Gründung einer Körperschaft, die dazuhin bestens beleumundet ist. Eine Genossenschaft strahlt deutlich mehr Seriosiät als eine banale GmbH aus, ist einfach zu gründen. Leider hat sie einen nicht ganz einfachen handlingsaufwand und nicht jeder Steuer-Buchhaltungsknecht ist im genossenschaftlichen Zahlenwerk bestens beheimat. Eine eG bietet sich auch als hervorragendes Instrument an, um z.B. eine nachfolgerlose Gesellschaft vom Inhaber auf die Angestellten zu übertragen. Dies ermöglicht dem Altinhaber den (teilweisen) Verkauf seiner Genossenschaftsanteile an seine Angestellten/Arbeiter und macht diese zu Mitinhabern.....
Eigentlich eine feine Sache, die leider viel zu selten beachtet wird, die Genossenschaft.... |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|