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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2944
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Verfasst am: 27.Sep 2007 20:38 Titel: Identität beim Mantelkauf |
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Bundesfinanzhof - spricht sich für strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim Mantelkauf aus
Nach § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) kann der Verlust einer Körperschaft steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die Körperschaft nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit jener Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Voraussetzung für die wirtschaftliche Identität ist unter anderem, dass die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt. Der Bundesfinanzhof hat dazu mit einem am 26.09.2007 veröffentlichten Urteil entschieden, dass überwiegend neues Betriebsvermögen vorliegt, wenn das zugegangene Aktivvermögen das vorher vorhandene Restaktivvermögen übersteigt (Urteil vom 05.06.2007, Az.: I R 106/05)
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