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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 7.Dez 2005 8:47 Titel: |
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| lubln hat folgendes geschrieben:: |
....
Ich hoffe, daß unser Handelsregister in Berlin eine S.L. als Kommanditistin auch einträgt.
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@lubln,
meiner Erfahrung nach gibt es auch beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg keine Eintragungsschwierigkeiten im Falle einer spanischen S.L. als Kommanditistin, wenn alle nötigen Dokumente in der geforderten Form (Übersetzung, Apostille, etc.) vorgelegt werden.
Beste Grüße
tropico |
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lubln Newbie
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 4.Aug 2006 13:23 Titel: |
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| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
@Mobile-Europe
| Zitat: |
| Da man bei einer "GmbH & Co KG" bereits als Vollhafter eine GmbH eingesetzt wird ....frage ich mich aus welchen Grund ausländische Gesellschaftsform als TEILHAFTER eingestzt werden soll. Diese könnten eben so gut durch naturliche Personen gestellt werden da die GmbH bereits als VOLLHAFTER die persönlche Haftung bei der "GmbH & Co KG" ausschließt. |
Es gibt nicht nur haftungsrechtliche Überlegungen sondern auch steuerrechtliche.
Folgender Fall:
GmbH & Co. KG, 2 Kommandisten á 50%, 200.000 Gewinn in 2005
somit entfallen auf jeden der beiden 100.000 Gewinn und somit 34.000 plus Soli plus Kirchensteuer an Steuern
Umstrukturierung mit Aufnahme einer S.L. als dritten Kommandisten:
Zweimal 25% und 50% S.L.
also zweimal 4.271 plus Soli plus Kirchensteuer an Steuern plus einmal 10.000 an Steuern nach dt-span. DBA.
Also statt 68.000 Steuern nur noch 18.542
Ersparnis (ohne Berücksichtigung von Soli und Kirchensteuer) 59.458
Schöne Grüße (noch sechs Wochen) aussem Pott |
@mhmoeller
So jetzt wollte ich mich mal ernsthaft mit der S.L. Gründung unter steuerlichen Aspekten befassen und habe Ihre Beispiel mal durchgerechnet. Ich komme nicht auf Ihre Werte:
Wie kommen Sie auf 2x 4271 bei 2x 50.000 Ausschüttung?
Bei 50.000 Euro Ausschüttung zahlt jeder der beiden Gesellschafter 13.000 Euro Einkommenssteuer. Also 26.000 Euro
Eine S.l. die Gewinne aus Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften erzielt, muss darauf 40% Steuern zahlen. Abzüglich 10.000 Euro gem DBA
Sind wir bei gesamt 56.000 Euro... OK, keine 68.000 aber von 18.542 Euro weit entfernt
Habe ich mich jetzt verrechnet?
Gruß aus der Hauptstadt [/quote] |
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NOMOCON .

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 151 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 21.Dez 2006 12:27 Titel: Limited & Co KG vs GmbH & Co KG |
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Verehrte Geschäftsleute,
die Frage ob eine Limited & Co KG oder eine GmbH & Co KG vorteilhaft ist hängt maßgeblich von der geschäftlichen Ausrichtung des Inhabers der jeweiligen Gesellschaft ab.
Also:Beispiel (1):Sollte ich in einem konservativen Umfeld in Deutschland an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen,so ist eine Limited & Co KG eher nachteilig.
Beispiel (2):Biete ich eine Dienstleistung im Internet an,so wie wir die Gründung einer Limited & Co KG,oder erstellt man Websites,ist im Handel,Im-Export tätig,so hat die GmbH & Co KG-die in Asien z.B. gänzlich unbekannt sein dürfte- keine Vorteile.
Übertdies sei bemerkt:Man kann eine LTD natürlich auch wie eine GmbH kapitalisieren,so es Sinn macht.
Die Ausführungen von Tropico fordern wie häufig unseren Respekt,dem haben wir somit nicht viel hinzuzufügen.[/b] _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Hopfenstr. 1d
24114 Kiel
Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com |
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