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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 11.Apr 2005 16:06 Titel: Limited & Co. KG |
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Limited & Co. KG
Unternehmer erkennen die Vorteile?
Die Rechtsform des Jahres 2005 soll die Limited & Co. KG. sein. Zunehmend empfehlen Fachleute Limitedgründern sich diese Rechtsform genauer anzusehen: die Limited & Co. KG.
Wie die GmbH & Co. KG ist die Ltd. & Co. KG eine Personengesellschaft, deren Vollhafter eine Kapitalgesellschaft ist. Mit der GmbH als Vollhafter ist das Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital beschränkt. Da die Limited ein noch deutlich niedrigeres Stammkapital als die GmbH vorweisen muss, kann die Haftung mit der Limited damit noch weiter beschränkt werden.
Die angeblichen Vorteile:
Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden
Bei der Einlage bisher privat genutzter Immobilien in das Betriebsvermögen einer Ein-Mann-Ltd. & Co. KG zur Verbesserung der Eigenkapitalquote wird keine Grunderwerbsteuer fällig;
fallen Reparaturen an, vermindern sie als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer Versteuerung wie bei einem Einzelunternehmen, auch Privatentnahmen sind möglich
Vorteile beim Firmenkauf: Kosten des Erwerbs von Anteilen an einer Limited & Co.KG sind Anschaffungskosten, die im Rahmen von Sonderbilanzen beim Gesellschafter als Abschreibungen steuermindernd berücksichtigt werden können.
Bei Verlusten ist grundsätzlich die Verrechnung mit anderen Einkünften möglich.
Wegfall von verdeckten Gewinnausschüttungen
Einlage von Grundstücken in die Ein-Mann-Ltd. & Co. KG. erfolgt ohne Grunderwerbsteuer
Erbschaftssteuerliche Vorteile durch günstige Bewertungsregeln für Betriebsvermögen und Bewertungsabschläge/Freibeträge |
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