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villain100 Specialist
Anmeldungsdatum: 23.10.2003 Beiträge: 163
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Verfasst am: 10.Nov 2003 13:20 Titel: Lohnt sich eine Ltd und Co.KG? |
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Als selbständiges 1 Mann Unternehmen und teilweise freiberuflicher Tätigkeit (Manche bösen Zungen nennen so etwas auch Ich AG) würde mich mal interessieren ob sich solche Auslandsfirmenkonstruktionen steuerlich lohnen und ab welchem Jahreseinkommen ist solch eine Konstruktion überhaupt sinvoll. Gibt es überhaupt die Möglichkeit als Freiberufler keine Betriebsstätte in Deutschland auszulösen um dem Finanzamt zu entkommen oder welche Lösung wäre dann praktikabel.
Bevor ich ca. 5000 Euro für Anbieter ausgebe, die solche Konstrukte auch Wasserdicht gründen, würde ich natürlich gerne wissen ob es schon jemanden gibt, der damit positive Erfahrungen gesammelt hat oder sich damit auskennt. |
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momentum Specialist
Anmeldungsdatum: 24.09.2003 Beiträge: 83 Wohnort: Home Sweet Home
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villain100 Specialist
Anmeldungsdatum: 23.10.2003 Beiträge: 163
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Verfasst am: 11.Nov 2003 10:12 Titel: |
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Habe mich auch schon eingehend mit dem Thema beschäftigt, genug Firmen gibt es ja auch die so etwas anbieten, aber ich habe bisher noch niemanden getroffen oder kennengelernt bei dem diese Konstrukte nachweislich laufen und funktionieren. Die Gründung einer Ltd u. Co.KG ist nicht das Problem, was mich wirklich interessiert ist wie alles drumherum gehandhabt wird. Aber so wie es scheint gibt es nur Anbieter dieser Lösung und keine Anwender. Vielleicht melden sich ja noch Praktiker. Habe da mal einen schönen Beitrag von Clausenpost, Alto und Navaltrade gelesen. Die drei Herren scheinen sich mit solchen Konstrukten auszukennen. Vielleicht könnt Ihr Momentum und mir helfen.
Gruß Villain |
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Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
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Verfasst am: 11.Nov 2003 17:57 Titel: Ltd & Co. KG |
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Hallo villain100
Mein Verständnis der Ltd CoKG in Deutschland ist, dass es Sinn machen kann wenn 2 oder mehr Partner vorhanden sind.
Wenn es eine Firma (Konstrukt) im Ausland sein soll kommt es wohl hauptsächlich darauf an wieviel man einsparen kann. Für mich gilt, wenn die (Steuer)ersparnis wesentlich ist und nach Abzug aller Kosten für das Konstrukt immer noch eine schöne Stange Geld gespart ist lohnt es sich auf jeden Fall.
Denk immer daran: Irgendwo musst Du Steuern bezahlen, es macht also keinen Sinn die berühmten Steueroasen zu wählen, die kennt selbst der verschlafenste Finanzbeamte.
Stelle Dir einfach folgende Fragen:
Wieviel kann ich an Steuern einsparen?
Macht es geschäftlich auch Sinn? (Vermeidung von Fragen des Finanzamts)
Bleibt nach Abzug der Kosten immer noch eine Ersparnis?
Kann der Anbieter das Konstrukt auch professionell verwalten?
Ich habe das 10 Jahre lang für verschiedene Klienten aus dem Ausland gemacht (heute nicht mehr). Bei einzelnen Bestimmungen bin ich also nicht mehr ganz auf der Höhe ich gebe Dir aber gerne ein paar Adressen in der Schweiz (die arbeiten auch in anderen Ländern) die Dir weiterhelfen können solltest Du Bedarf haben.
Falls Du zuviel Geld verdienst und Dein Geschäft verlegen kannst mach es doch gleich wie der besagte Milch-Baron, Michael Schuhmacher oder seit neustem auch Boris. "Flüchtlinge" sind bei uns stets willkommen wenn sie denn ein dickes Portefeuille mitbringen (Schweizer werden is nich schwer...haha).
Aber Vorsicht!!!!! Eichel könnte Deinen Reisepass verlangen!? - Kicher -
Grüsse aus dem südlichen Flüchtlingsparadies |
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Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
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Verfasst am: 11.Nov 2003 17:58 Titel: Ltd & Co. KG |
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Hallo villain100
Mein Verständnis der Ltd CoKG in Deutschland ist, dass es Sinn machen kann wenn 2 oder mehr Partner vorhanden sind.
Wenn es eine Firma (Konstrukt) im Ausland sein soll kommt es wohl hauptsächlich darauf an wieviel man einsparen kann. Für mich gilt, wenn die (Steuer)ersparnis wesentlich ist und nach Abzug aller Kosten für das Konstrukt immer noch eine schöne Stange Geld gespart ist lohnt es sich auf jeden Fall.
Denk immer daran: Irgendwo musst Du Steuern bezahlen, es macht also keinen Sinn die berühmten Steueroasen zu wählen, die kennt selbst der verschlafenste Finanzbeamte.
Stelle Dir einfach folgende Fragen:
Wieviel kann ich an Steuern einsparen?
Macht es geschäftlich auch Sinn? (Vermeidung von Fragen des Finanzamts)
Bleibt nach Abzug der Kosten immer noch eine Ersparnis?
Kann der Anbieter das Konstrukt auch professionell verwalten?
Ich habe das 10 Jahre lang für verschiedene Klienten aus dem Ausland gemacht (heute nicht mehr). Bei einzelnen Bestimmungen bin ich also nicht mehr ganz auf der Höhe ich gebe Dir aber gerne ein paar Adressen in der Schweiz (die arbeiten auch in anderen Ländern) die Dir weiterhelfen können solltest Du Bedarf haben.
Falls Du zuviel Geld verdienst und Dein Geschäft verlegen kannst mach es doch gleich wie der besagte Milch-Baron, Michael Schuhmacher oder seit neustem auch Boris. "Flüchtlinge" sind bei uns stets willkommen wenn sie denn ein dickes Portefeuille mitbringen (Schweizer werden is nich schwer...haha).
Aber Vorsicht!!!!! Eichel könnte Deinen Reisepass verlangen!? - Kicher -
Grüsse aus dem südlichen Flüchtlingsparadies |
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L4You Ltd. Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 17
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Verfasst am: 11.Nov 2003 22:31 Titel: Das hatte ich am Wochenende mal für unsere Kunden geschriebe |
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Bei der GmbH & CO KG sowie auch bei der Ltd. & CO KG gründen Sie eigentlich zwei separate Firmen.
Die Gesellschaftsform GmbH & CO KG ist in Deutschland eine sehr weit verbreitete Gesellschaftsform.
Da der Kapitalbedarf ( mind. 25.000 EUR Stammkapital) sowie die Gründungskosten (ca. 2000 – 3000 EUR ( Notar/ IHK / Veröffentlichungskosten) ) der GmbH sowie aber auch der KG ( Kommanditisteneinlage / Notar / Veröffentlichungskosten / IHK ) leider oft das Kapital des Existenzgründers mehr als aufzehrten, blieb diese sehr doch sehr interessante Gesellschaftsform in Deutschland oft ungenutzt.
Durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes ( EugH ) wurde am 5.11.2001 der Weg für die englische Limited Company in Deutschland frei. Da die englische Limited ebenfalls wie die deutsche GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, kam das Team der L4You Ltd. Schnell auf die Idee: Warum nutzen wir nicht die englische Ltd als Vollhafter für eine Ltd. CO KG.
Da die Gründungskosten einer Limited weit unter denen der deutschen GmbH liegen und Sie nicht verpflichtet sind eine Stammeinlage in horrender Höhe zu leisten ist dies bessere Alternative zur GmbH & CO KG. Selbst Internationale Konzerne nutzen diese Gesellschaftsform. Ein sehr Represäntativer Partner in diesem Falle ist sicherlich die
Rolls-RoyceDeutschland Ltd & Co KG .
Wie funktioniert das?
Eine KG besteht immer aus einem Vollhafter (Komplementär) und einem Teilhafter (Kommanditisten). In diesem speziellen Firmenkonstrukt wird die englische Limited Vollhafter der deutschen KG. Somit wäre eine Haftung auf Ihr sämtliches privates Vermögen ausgeschlossen. Natürlichen würden Sie in der englischen Limited die Position des Directors ( Geschäftsführers ) sowie auch des Gesellschafters (Shareholder) inne halten. Allerdings tritt diese Ltd. Bei Ihre Geschäftspartner nicht direkt als Partner auf, sie dient nur zur Haftungsstellung.
Zusätzlich würden Sie als Kommanditist der KG auftreten und würden die Geschäftsleitung der KG übernehmen und haften immer nur in Höhe Ihrer Kommanditeinlage, welche Sie natürlich frei wählen können. Diese Kommanditeinlage müssen Sie nicht zwingend einzahlen, Sie haften allerdings im Falle einer Insolvenz im Rahmen dieser Einlage.
Sicherlich ist es ratsam Ihre Ltd. & Co KG sofern Sie einen Fremdkapitalbedarf haben mit einer anständigen Kommanditeinlage auszustatten, wie allerdings schon erwähnt ist es nicht zwingend notwendig.
Mit Ihrer Ltd. & CO KG wären Sie eine ins deutsche Handelsregister eingentragene Kommanditgesellschaft und unterliegen somit auch deutschem Recht sowie auch Steuerrecht.
Wer versteuert was?
Die deutsche KG versteuert nicht direkt Sie verteilt die Gewinne gemäß Gesellschaftsvertrag auf Ihren Komplementäre sowie Kommanditisten. Im Normalfalle Ist Ltd. Nicht mit Kapital an der KG beteiligt sondern nur der Kommanditist. Somit wird sämtlicher Gewinn der Gesellschaft mit der Einkommenssteuer des Kommanditisten versteuert. Gerade auf Grund der geplanten Senkung der Einkommenststeuersätze ab 2004 wird dieses Konstrukt sicherlich drastisch an Interesse gewinnen.
Was habe ich für Vorteile ?
GmbH Ltd. mit Niederlassung DE GmbH & Co KG Ltd. Co KG
Gewerbesteuerfreibetrag: 0,- 0,- 24.500 EUR 24.500 EUR
Spitzensteuersatz: Ca. 42 % Ca. 42 % Ab 2004 ca. 42% Ab 2004 ca. 42%
Privatentahmen erlaubt: NEIN NEIN JA JA
IHK Pflicht : JA JA Doppelt EINMAL
Verwaltungsaufwand: Hoch Sehr gering Sehr hoch Gering
Gründungskosten : Ca. 1000-2000 EUR Ca 500 EUR Ca. 4000-5000 EUR 2000 EUR
Ein weiterer wesentlicher Aspekt stellt sich durch die günstigere Gestaltung bei der Erbschaft innerhalb einer Ltd. & Co KG da. Bei einer GmbH wird nach dem Stuttgarterverfahren Ihre GmbH beurteilt und dementsprechend auch die Erbschaft besteuert. Schon oft hat die damit anfallenden Steuern eine Nachfolge in der GmbH unmöglich gestalten und diese in den Ruin getrieben. Mit einer KG kommen Sie in diesem Falle wesentlich günstiger weg (50 % geringer ). Sicherlich ist dies ein Aspekt an den man ruhig auch schon bei der Gründung denken sollten, denn sicherlich ist es mit dem Tod des Gesellschafters zu spät.
PS.: Ist noch keine endgültige Version bitte nicht auf Schreibfehler achten...
Mit freundlichen Grüßen
L4You Ltd.
www.limited4you.net
Copyright by L4you Ltd. |
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