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m.rush Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 21.Jan 2006 15:17 Titel: Rechtsform OHG |
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Hallo,
ich würde gerne Wissen ob die OHG die beste Rechtsform für
folgende Unternehmung ist:
Also ich habe vor mit inem Partner eine Handelsgesellschaft zu gründen und hauptsächlich bei eBay zu handeln.
Als Firmennamen möchte ich:
- Fantasiename Handel OHG
oder
-Fantasiename Trading OHG
Nun meine Fragen:
Ist die OHG für diese Unternehmung die beste Wahl?
Darf man bei einer OHG Fantasienamen als Firmennahmen wählen?
Stimmt es, dass man sich mit einer OHG bei der IHK anmelden MUSS und Beiträge an die IHK zahlen MUSS?
Die Gesellschafter müssen am ende jeden Jahres das gesamte Firmenkapital aufteilen und mit Ihrer Einkommenssteuer versteuern?
Ist es möglich, dass die OHG mit Person A und B als Inhaber/Gesellschafter eingetragen wird aber alle Geschäftsabläufe hauptsächlich von Person C und D geführt werden welche aber keine Gesellschafter sind, sondern höchstens Angestellte.
Können Person C und D diese Aufgabe zu einem Gehalt von 0 EUR
ausführen?
Falls jemand sich fragt wozu das gut sein soll:
Wir nehmen mal an Person C und D sind noch nicht ganz volljährig also z.B. 17 aber Person C und D möchten für den Handel bei eBay und für ein Gewerbe zum Großhandelseinkauf eine OHG haben.
Nun melden Person C und D die OHG auf den Namen von zwei volljährigen verwandten an z.B. beide die Mutter.
Nun sind die Mütter also Person A und B Gesellschafter/Inhaber der OHG
aber Sie sollen in keiner Weise am Geschäftsbetrieb teilnehmen.
Dies übernehmen die minderjährigen Person C und D.
Zu diesem Zwecke werden Sie in der OHG eingestellt, bekommen aber kein Gehalt. Evt. eine Art sehr langes Praktikum?
Auf jeden Fall wird der Gewinn der OHG fifty-fifty an Person A und B ausgezahlt, Person A und B versteuern das mit der Einkommenssteuer und der Rest wird den Personen C und D privat übergeben.
Ist das so wie ich es beschrieben habe möglich oder gibt es eine bessere Lösung?
Danke im voraus! |
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m.rush Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 25.Jan 2006 19:09 Titel: |
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1.) Was ist die beste Rechtsform zum Handel bei eBay mit
- einer Person als Geschäftsführer/Gesellschafter
- mit zwei Personen als Geschäftsführer/Gesellschafter
2.) Welche Rechtsform braucht man wenn man etwas Produziert
und Arbeitnehmer einstellt?
Danke im voraus! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 26.Jan 2006 13:51 Titel: |
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hallo,
warum deken Sie momentan an eine OHG? Wenn ich das so richtig interpretiere, geht es momentan darum, Minderjährigen eine Handelsplattform bei ebay aufzubauen und im Großhandel einkaufen zu können - mehr nicht - oder?
Ich würde sicherlich zunächst mit der GbR beginnen. Diese wird evtl. anfänglich nur als sog. Kleingewerbe geführt werden. Also keine Notwendigkeit der umfangreichen und kostenintensiven OHG - Geschichte. Für die OHG müssen Sie nämlich einen Gesellschaftsvertrag erstellen, sowie die Gesellschaft zum HRA (Handelsregister) anmelden. Ist dieser Aufwand gerechtfertigt? Außerdem bestünde beim Kleingewerbe die Möglichkeit, zumindest teilweise, die IHK-Kosten mittels Befreiungsantrag zu umgehen.
Selbst wenn Ihre GbR irgendwann einmal in die Größenordnung eines "normalen" Gewerbebetriebes kommt (Produktion, Mitarbeiter, Umsatz) werden Sie zwar als OHG angesehen, allerdings hat die Anmeldung zum HRA lediglich deklaratorischen Charakter.
Auch bei dem Geschäftsführer ist es relativ einfach. Es sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt (so auch bei der OHG). Etwas komplizierter wird es, wenn zwingend nur ein Gesellschafter die Geschäftsführung übernehmen soll. Dies hat im Zweifel keine Außenwirkung.
Und warum so kompliziert mit den angestellten Minderjährigen? Offizielle Angestellte müssen angemeldet werden. Hier empfehle ich eher die sogenannte "moderne Sklavenarbeit" in Familienbetrieben. So ist es eben bei Familienmitgliedern: Viel arbeiten - nix kriegen . Dafür gibt's wenigstens einmal täglich eine warme Mahlzeit!
Beim Namen müssen Sie bei allen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) beachten, daß die Gründer / Beteiligten im Gesellschaftsnamen genannt sind.
Beispielsweise:
Nabotec - Michael Meier und Waldemar Meier GbR, Gesellschaft für innovatives Nasebohren... oder so ähnlich.
Bedeutet, daß zwar die Einbindung einer Phantasiebezeichnung möglich ist - es aber eindeutig erkennbar sein muß, mit wem man es zu tun hat. Die Namensvorschläge von Ihnen sind nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH, ltd., AG etc..) gestattet.
grüße
gundel |
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m.rush Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 26.Jan 2006 17:14 Titel: |
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Vielen Dank!
Genau das wollte ich wissen.
Es freut mich sehr, dass man dies mit einer GbR erledigen kann, denn ich habe kein BWL studiert und hätte auch kein bock auf doppelte Buchhaltung...
Aber kann man auch eine GbR benutzen wenn man etwas im kleinen Stil produzieren will?...
Danke im voraus! |
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