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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 16.Okt 2005 16:46 Titel: |
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Diese Listen sind als Anlage zu den von mir benannten Betriebsstättengrundsätze vorzufinden.
Beste Grüße
tropico |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 16.Okt 2005 16:59 Titel: Sorry... |
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Werter User tropico...
Die Fragezeichen waren natürlich teilweise für mich selbst bestimmt...!
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch!
Ich möchte hier nur Punkte festhalten, die mir wichtig erscheinen und auf die später sicherlich zurückgegriffen werden muß - Brainstorming eben...!
Eines kann jetzt schon deutlich gesagt werden!
Gründungspauschalen, beginnend bei z. B. Euro 99,-- sind ein absoluter Schwachsinn und helfen dem ernsthaften Steuerpflichtigen keinesfalls weiter!
Gruß Peter Wilhelm |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 16.Okt 2005 17:05 Titel: |
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Sehr geehrter Wilhelm,
ICH verstehe Sie richtig !
Das Thema, das wir gerade ansprechen, ist für die "Geiz-ist-geil-Fraktion" sowieso indiskutabel. Wer allerdings mehrere Hunderttausend Euro (oder mehr) Steuern zahlen muß, denkt logischerweise in/ an andere(n) Strukturen.
Beste Grüße
tropico |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 16.Okt 2005 17:06 Titel: |
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ups, ...
Den "Herr" als Anrede wollte ich natürlich nicht unterschlagen. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 16.Okt 2005 17:13 Titel: Brainstorming... / Seite 62 innerhalb der Datei |
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| Zitat: |
Lang spricht sich auf Grund der Systematik und Teleologie des OECD-MA generell dafür aus, die Steuerrechtssubjektivität am Recht des jeweiligen Anwendestaates festzumachen. Damit die vorgesehene Entlastungswirkung eines DBA funktioniere, müsse sie bei demjenigen greifen, der nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtig ist.
Voraussetzung dafür, dass diese Argumentation Langs überhaupt wirksam wird, ist jedoch, dass die Personengesellschaft neben der Personeneigenschaft auch das Kriterium der Ansässigkeit in einem der beiden Vertragsstaaten erfüllt.
Wie weiter unten gezeigt wird, ist zwar nach Auffassung Langs auch eine transparent besteuerte Personengesellschaft in ihrem Sitzstaat ansässig, wogegen jedoch bereits der Wortlaut von Art. 4 OECD-MA spricht. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 16.Okt 2005 17:23 Titel: Für heute genug... |
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Diese 239 Seiten sind nicht mal nur so eben durchzurarbeiten...
Dafür sind diese inhaltlich zu schwer und zu anspruchsvoll...
Morgen ist auch noch ein Tag...!
FG Peter Wilhelm |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 16.Okt 2005 17:30 Titel: |
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In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Wilhelm,
wünsche ich Ihnen viel "Durchhaltevermögen", das ich mir ebenfalls auferlegt habe.
Beste Grüße
tropico |
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Mobile-Europe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: 17.Okt 2005 11:16 Titel: Re: unterschiedliche kapitalien: |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
auszug:
"..... Die Ltd. als Vollhafter steht mit max. ihrem Gründungskapital von z. B. dem Wert dreier Briefmarken...
Die Kommanditisten haften lediglich mit ihrer Einlage.
Wohin bringt also die Ltd. 50 % des Kapitals ein...? Erhöhung ihres eigenen Stammkapitals - oder was meinen Sie? ....."
ffbkdavid |
Hallo @ffbkdavid
Bei der Limited Company sowie bei der KG ist das Haftungskapital frei wählbar. Sicherlich ist nicht davon auszugehen das dies bei der Gründung in die nähe des ervorderlichen GMBH-Kapital kommt.
Das Haftungskapital der Limited Company sagt nicht umbedingt etwas über das Arbeitskapital aus. Was das einbringen von Haftungskapital angeht ist die britische Limited Company, nach meiner Meinung, eher mit der deutschen KG vergleichbar und nicht mit der GmbH, da das Haftungskapital nicht umbedingt bei der Firmengründung in voller höhe eingebracht werden muss.
Viele Grüsse,
Mobile-Europe.com Ltd. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 17.Okt 2005 13:10 Titel: korrigenda: |
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mobile-europe... nur der guten ordnung halber:
das zitat, auf dem ihr jüngstes posting fusst, stammt nicht von MIR, sondern von unserem geschätzten user PETER WILHELM
... was seine aussagekraft um ein vielfaches steigert
ffbkdavid |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 17.Okt 2005 19:25 Titel: Re: unterschiedliche kapitalien: |
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Werter User Mobile-Europe...
| Mobile-Europe hat folgendes geschrieben:: |
[.....]
Bei der Limited Company sowie bei der KG ist das Haftungskapital frei wählbar. Sicherlich ist nicht davon auszugehen das dies bei der Gründung in die nähe des ervorderlichen GMBH-Kapital kommt.
Das Haftungskapital der Limited Company sagt nicht umbedingt etwas über das Arbeitskapital aus. Was das einbringen von Haftungskapital angeht ist die britische Limited Company, nach meiner Meinung, eher mit der deutschen KG vergleichbar und nicht mit der GmbH, da das Haftungskapital nicht umbedingt bei der Firmengründung in voller höhe eingebracht werden muss.
Viele Grüsse,
Mobile-Europe.com Ltd. |
ich wollte mich eigentlich heute vorrangig um weitaus interessantere Dinge (s. weiter oberhalb in diesem Thread) kümmern, jedoch ist Ihr Beitrag derart mit sachlichen Fehlern behaftet, daß ich nicht umhinkomme, dazu Stellung zu beziehen.
Das ist jetzt in keinster Weise persönlich gemeint, soll auch nicht unhöflich klingen. Aber: Sie würfeln nun wirklich alles durcheinander...
Im Einzelnen:
| Zitat: |
| Bei der Limited Company sowie bei der KG ist das Haftungskapital frei wählbar. |
Das ist in Teilen falsch!
Das Haftungskapital bei der Ltd. beträgt mindestens 1 engl. Pfund = gleich drei Briefmarken a 0,55 Cent. Hier haben Sie insoweit Recht, da aufwärts keine Schranken gesetzt sind.
Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG haften dagegen unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen! Hier liegen Sie demnach total daneben!
Bitte nachlesen hier:
http://www.foerderland.de/404.0.html
| Zitat: |
| Das Haftungskapital der Limited Company sagt nicht umbedingt etwas über das Arbeitskapital aus. |
Das ist auch nicht die Frage...
Fakt ist, daß das 'Arbeitskapital' nicht für Haftfragen zur Verfügung steht...
| Zitat: |
| Was das einbringen von Haftungskapital angeht ist die britische Limited Company, nach meiner Meinung, eher mit der deutschen KG vergleichbar und nicht mit der GmbH, da das Haftungskapital nicht umbedingt bei der Firmengründung [u]in voller höhe eingebracht werden muss. |
Eine Ltd. ist insoweit keinesfalls mit einer KG vergleichbar, weil nur bei der Ltd. das Haftkapital frei wählbar ist (s. dazu oben!). Bei der KG befinden sich die persönlich haftenden Gesellschafter voll im Obligo - kraft Gesetzes!
Ich verweise nochmals auf oben bereits eingestellten Link!
Wenn wir nun allerdings von der Konstruktion einer GmbH & Co. KG bzw. Ltd. & Co. KG sprechen, ist die Situation eine andere...
Davon sprachen Sie jedoch nicht...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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Mobile-Europe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: 19.Okt 2005 11:57 Titel: |
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Sehr geehrter Herr Wilhelm,
sicherlich werden Sie mir zustimmen das eine KG (Kommanditgesellschaft) eine Personengesellschaft ist, in der sich zwei oder mehr natürliche Personenund/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma als Handelsgewerbe zu betreiben.
Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist für eine KG gesetzlich nicht vorgesehen und in diesen Punkt der britischen Limited Company (Company Limited by Shares) sehr ähnlich.
Beim Mindestkapitaleinlage der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beträgt das Stammkapitals mindestens 25.000 Euro, im vergleich zur Limited Company sind die untersiede entscheiden größer.
Der KG Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Teilhafter). Nur die Komplementäre (Vollhafter) einer KG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich, falls es sich um eine natürliche Personen handelt. Sobald die Aufgaben und Pflichten des Komplementäre (Vollhafter) eine juristische Personen übernimmt kann dies ausgeschlossen werden.
Aufgrund Niederlassungsfreiheit in der EU (Europäische Union) kommt jede Kapitalgesellschaft aus einen der 25 Mitgliedsstatten in betracht.
Es können so umzählige Mischformen entsehen im Kern handelt es sich aber immer noch um eine KG.
Sonder- und Mischformen entwickeln sich auch aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Nach einigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) ist es mittlerweile möglich, in Deutschland eine ausländische Rechtsform zu wählen wie zum Beispiel die sog. "Limited Company (Ltd.)" nach britischem oder irischen Recht. Ebenso besteht bei grenzüberschreitendem Tätigwerden von mindestens zwei Unternehmen die Möglichkeit, eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) zu bilden. Darüber hinaus gibt es aktuelle Bestrebungen, eine eigene Rechtsform innerhalb der EG zu schaffen, namentlich die Europäische Aktiengesellschaft.[/i] |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 19.Okt 2005 12:23 Titel: |
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Werter User Mobile-Europe...
| Mobile-Europe hat folgendes geschrieben:: |
[.....]
Der KG Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Teilhafter). Nur die Komplementäre (Vollhafter) einer KG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich, falls es sich um eine natürliche Personen handelt. Sobald die Aufgaben und Pflichten des Komplementäre (Vollhafter) eine juristische Personen übernimmt kann dies ausgeschlossen werden.
Aufgrund Niederlassungsfreiheit in der EU (Europäische Union) kommt jede Kapitalgesellschaft aus einen der 25 Mitgliedsstatten in betracht.
Es können so umzählige Mischformen entsehen im Kern handelt es sich aber immer noch um eine KG. |
Es ist richtig, daß es sich dann im Kern immer noch um eine KG handelt.
Die offizielle Bezeichnung lautet dann allerdings GmbH & Co. KG und diese ist auch wirtschafts- und steuerrechtlich anders aufgestellt.
Gerade in dieser Materie kommt es meines Erachtens sehr darauf an, sich auch begrifflich präzise auszudrücken. Andernfalls sind Missverständnisse vorprogrammiert...
Und genau aus diesem Grunde bleibe ich dabei, daß meine Ausführungen im Beitrag v. 17.10.05, 20 h 25, korrekt sind, weil dort von einer 'GmbH & Co. KG' nicht die Rede war!
Der Komplementär einer KG haftet persönlich unbeschränkt!
Der Komplementär einer GmbH & Co. KG haftet nur mit dem Stammkapital!
Für mich ist das sehr wohl ein Unterschied...
FG PW |
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Mobile-Europe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: 19.Okt 2005 13:00 Titel: |
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Sorry, Herr Wilhelm
Sie haben recht ich hätte wohl erwähnen sollen das die persönliche Haftung nur in Form einer Mischformen bei der KG ausgeschlossen werden kann. Dies wird aber wohl durch den Gesellschaftsvertrag geregelt und durch die deutsche GmbH oder AG gestellt werden sowie von ausländischen Geslllschaft, das dies nicht alle aufgezählt werden können versteht sich wohl von selbst.
Ich entschuldige mich hiermit nochmal bei allen Forumsmitgliedern für das Versäumnis.
Nobody is perfect !
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Das britische Pfund (GBP) hat nicht einen geringern Wert gegenüber den Euro sondern einen höheren Wert ! Der Kurs liegt etwa bei 1,45 bis 1,50
Es ist sehr erstaunlich das immer wieder die Limited Companys auf das Aktienkapital reduzieren werden.
Ob eine britische Limited Company (Ltd) oder eine deutsche GmbH um den Wert dieser Firm zu bewerten zu können sind die Bilanzen erforderlich, das eingetragene Kapital hat keine große aussagekraft.
Eine Limited Company mit einen Aktienkapital von nur einen britischen Pfund (1 GBP) kann durchaus mehr wert sein als eine deutsche GmbH !
Schauen Sie sich mal die ROLLS-ROYCE MOTOR CARS LIMITED (Company No. 03522604) an das Aktienkapital ...Sie werden erstaunt sein wie gering dies ist. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 19.Okt 2005 13:18 Titel: authorized/issued share capital: |
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ihr angebot:
"..... Eine Limited Company mit einen Aktienkapital von nur einen britischen Pfund (1 GBP) kann durchaus mehr wert sein als eine deutsche GmbH ! Schauen Sie sich mal die ROLLS-ROYCE MOTOR CARS LIMITED (Company No. 03522604) an das Aktienkapital ....."
wie kommt der mann von der strasse bitte an diese interessante information... auf der webseite des companies house besteht kein automatischer/kostenloser zugriff zu kapitaldaten!
im übrigen dürfte sich die sache bei rolls-royce doch etwas speziell anstellen, gehört die firma doch vollumfänglich zur bwm-gruppe... und da wird wohl sehr viel "finanzverkehr" direkt über bayern abgewickelt und die bücher der uk-operation nur ende jahr "upgedadet"... nehm' ich 'mal an
nichtdestotrotz... wenn sie uns die information betreffend des rr-kapitales (authorized wie auch issued) vermitteln könnten, wäre dies - wie sie richtig bemerken - sicherlich für manchen user von interesse
besten dank für ihre wertvolle mitarbeit
ffbkdavid |
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Mobile-Europe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: 19.Okt 2005 18:18 Titel: Re: authorized/issued share capital: |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
ihr angebot:
"..... im übrigen dürfte sich die sache bei rolls-royce doch etwas speziell anstellen, gehört die firma doch vollumfänglich zur bwm-gruppe... und da wird wohl sehr viel "finanzverkehr" direkt über bayern abgewickelt und die bücher der uk-operation nur ende jahr "upgedadet"... nehm' ich 'mal an
ffbkdavid |
Ich denke es kommt immer auf den Einzelfall und nicht nur im bei der ROLLS-ROYCE MOTOR CARS LIMITED oder sondern auch bei allen anderen Limiteds die in Firmenregister in Cardiff eingetragen sind.
Ich hätte genau so gut die VODAFONE LIMITED (Company No. 01471587) anführen können.
Deshalb ist die Bilanz einer Firma viel wichtiger als das gezeichnete Kapital. Oder können Sie aufgrund des Stammkapitals einer GmbH beurteilen wie es um die Firma steht?
Im übrigen wäre ich bei einer Limited Company mit einen gezeichneteten Aktienkapital von 25,000.00 Euro eher misstrauisch als bei einer Ltd die nur ein Aktienkapital von 1,000 Euro oder britischen Pfund geründet wurde. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 19.Okt 2005 19:45 Titel: warum auslandsfirma? |
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ich bedanke mich ganz herzlich für ihren informativen beitrag... der fall zeigt, dass firmen gelegentlich nicht AUS KOMMERZIELLEN GRÜNDEN eingetragen werden, sondern beispielsweise, um ein kostspieliges und zeitraubendes MARKENSCHUTZVERFAHREN zu vermeiden... mit dem eintrag einer firma ist auch deren namen einigermassen geschützt - durchaus ausreichend, um im falle von namensgleichheit/-missbrauch gerichtlich vorzugehen
ihre bemerkung
"..... Oder können Sie aufgrund des Stammkapitals einer GmbH beurteilen wie es um die Firma steht? - Im übrigen wäre ich bei einer Limited Company mit einen gezeichneteten Aktienkapital von 25,000.00 Euro eher misstrauisch als bei einer Ltd die nur ein Aktienkapital von 1,000 Euro oder britischen Pfund geründet wurde ....."
die leidige sache mit den firmen mit einem AUTORISIERTEN kapital von usd 700,000,000.- (auf einige nullen mehr oder weniger kommt's dabei im wahrsten sinne des wortes "null" nicht an!!!) kennen wir ja von den monatlichen angeboten des persönlichen freundes von präsident bush aus roseville/kalifornien (jetzt wird auf DIESER peinlichen maschie versucht, dumme zu erwischen, die beispielsweise eine "H.K.A. Inc." - abkürzung für "helvetia bancorp., autorisiertes stammkapital usd 5,000,000,000.- - fünf milliarden... nee, ich hab' mich nicht vertippt!!! - für 138,500.- an kosten zu erwerben bereit sind... die dummen sterben wahrlich nie aus!!!)
ihre bemerkung wäre lediglich dadurch zu ergänzen, dass effektiv nicht das AUTORISIERTE kapital interessant ist, sondern ZAHL UND WERT DER AUSGEGEBENEN AKTIEN (auf englisch: issued share capital)... daraus lässt sich schon recht viel sagen, ob mehr als die berühmten 3 briefmarken an unkosten "drinliegen"
ihre ansicht bezüglich dem vergleich zwischen einer uk firma mit 25,000.- euro GEZEICHNETEM (=einbezahltem) kapital und einer solchen mit einem solchen von 1,000.- pfund/euros kann ich nicht teilen... da wär mir die erstere lieber - aber vielleicht handels es sich um einen dreckfuhler... oder?
sie haben jedenfalls mit ihrem beitrag einen interessanten punkt in die diskussion "wofür kann ich eine auslandsfirma einsetzen" eingeworfen... dafür meinen besten dank
ffbkdavid
Zuletzt bearbeitet von ffbkdavid am 19.Okt 2005 20:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Mobile-Europe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: 19.Okt 2005 20:22 Titel: Re: authorized/issued share capital: |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
... wenn sie uns die information betreffend des rr-kapitales (authorized wie auch issued) vermitteln könnten, wäre dies - wie sie richtig bemerken - sicherlich für manchen user von interesse
ffbkdavid |
Ich habe nomals die unterlagen durchgesehen und habe doch die festgestellt das die Royce Cars Limited ein geringeres Aktienkapital als
Rolls-Royce Motor Cars Limited hat.
ROLLS-ROYCE CARS LIMITED
Registered Office:
CHEYNE HOUSE
76 ASHLEY ROAD
WALTON UPON THAMES
SURREY KT12 1HR
Company No. 04264185
effektiv ausgegebene Aktienkapital (Issued Share Capital) £ 1.00 dies ist etwa 1.50 Euro.
Wer es nicht glaubt kann gerne unter http://wck2.companieshouse.gov.uk die Jahresmeldung (annual return) einsehen gegen eine Gebühr von 1 GBP was den ausgegebene Aktienkapital dieser Limited Company entspricht.
Das Aktienkapital der britschen Limited kann deutlich höher liegen und ist frei wählbar aufwährts von 1 GBP. Die Aktien können auf wunsch auch in Euro ausgegeben werden. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 19.Okt 2005 20:25 Titel: Re: authorized/issued share capital: |
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Werter User Mobile-Europe...
| Mobile-Europe hat folgendes geschrieben:: |
[.....]
Deshalb ist die Bilanz einer Firma viel wichtiger als das gezeichnete Kapital. Oder können Sie aufgrund des Stammkapitals einer GmbH beurteilen wie es um die Firma steht.
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Das ist doch auch keinesfalls die Frage!
Es hat nie jemand behauptet, daß es letztlich auf etwas anderes ankäme...!
Entscheidend ist neben den Bilanzen (Vergangenheitswerte!) das Potenzial des Unternehmens für die Zukunft!
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
PS: Ich freue mich, daß Sie mir insoweit zustimmen, daß es in dieser Materie entscheidend auf den präzisen Gebrauch von Begrifflichkeiten ankommt - vielen Dank dafür! |
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Mobile-Europe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 143
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Verfasst am: 19.Okt 2005 21:18 Titel: |
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Zusammenfassend ist es immer wichtig erst einmal zu schauen wie die Bilanz aussieht, wenn eine Limited nur duruch Ihr Aktienkapital überzeugen will wie zum Beispiel "unser Aktienkapital entspricht den Stammkapital einer deutschen GmbH" ist dies mit Vorsicht zu genießen
Und man sollte auch nich die Limited als umseriös abstempel aufgrund des geringen Kapital im vergleich einer GmbH ! |
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