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erasmus Newbie
Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 19.Nov 2005 21:41 Titel: Akademische Diskussion |
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Sehr geehrte User,
die vorstehende Diskussion ist zwar recht interessant, jedoch meines Erachtens im Ausgenblick wohl etwas akademisch. Grund für meine Bemerkung ist nicht das überaus hohe Niveau der daran Beteiligten - es ist wie immer ein ausgesprochen intelektuelles Vergnügen den verehrten Herren in Ihren Gedankengängen zu folgen - , sondern die schlichte Tatsache, daß ich glaube, mich entsinnen zu können - wohl auch aus gomopa heraus - , gelesen zu haben, daß ein OFG die Form der Ltd. & Co. KG als in DE anwendbare Rechtsform verworfen hat. Die Begründung dafür war meines Wissens so schlicht wie kurz: "Es würde zu einer Vermischung der Rechtsformen führen." .... (Ich hoffe, die Quintessenz des Urteils getroffen zu haben.) Da ich mich aus Arbeitsgründen (ja wirklich- ich habe ziemlich viel zu tun) im Augenblick nicht mit der Thematik beschäftigen konnte, gehe ich mal davon aus, daß es eventuell auch von meiner Seite eine verkürzte oder nicht richtig gelesene etc. Information sein kann - in diesem Falle bitte ich dieverursachte Panik zu entschuldigen.
Die Dissertation sowie anderes habe ich mir selbstverständlich ebenfalls heruntergeladen - mal sehen welche Anregungen dem zu entnehmen sind.
Einigen Kollegen zur freundlichen Information: Da in der letzten Zeit auch gegen meine Website www.startberatung.de Hackerangriffe und Spammerattacken sowie DoS Angriffe unternommen wurden, musste ich diese vom Netz nehmen lassen. Der Höhepunkt war, daß ich von meiner eigenen e-mail-addi an meine eigene e-mail-addi Spam und den ganzen Kram bekam. Ich hatte echt ein paar Sorgen mit dem ganzen Kram. Wer mich erreichen will, soll das über PM hier im System machen oder möge sich meine neue Adresse aufschreiben: [schroeter-consult {a} web.de]
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Schröter
ERASMUS |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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erasmus Newbie
Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 20.Nov 2005 23:07 Titel: |
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Ich korrigiere mich gerne:
Das ist der Link:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/Rechtssicherheit-auch-fuer-die-Limited-und-Co-KG.html
Und hier der Text:
"Vor nicht noch nicht allzu langer Zeit hat das Amtsgericht Bad Oeynhausen die Zulässigkeit einer Limited & Co. KG verneint (vgl. AG Bad Oeynhausen GmbHR 2005, 692). Die Gesellschaftsform sei nicht komplementärfähig, da es zu einer Vermischung nationaler Gesellschaftsrechtsformen käme. Gleiches gelte auch für das Insolvenzrecht.
Jüngst hat aber nun das Landgericht Bielefeld die Limited & Co. KG akzeptiert und als Rechtsmittelgericht des AG Bad Oeynhausen dessen Entscheidung aufgehoben. Nach dem aktuellen Urteil kann Komplementär einer KG jeder sein, der auch Gesellschafter einer OHG sein kann. Und das ist nach geltendem Recht jede natürliche und juristische Person. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist dies auch für eine ausländische Kapitalgesellschaft möglich. Es sei eben gerade nicht der Fall, dass Vermischungen nationalen Rechts vorlägen, argumentierte das Landgericht. Das gelte auch für das anzuwendende Insolvenzrecht.
Im aktuellen Fall, der zu dem Urteil führte, kam noch hinzu, dass eine gleich lautende GmbH & Co. KG insolvent war. Trotz der Identität der handelnden Personen sah das Landgericht keinen Fall eines Missbrauchs der Rechtsform im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit. Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 11.8.2005 24 T 19/05"
Meine Großmutter würde gesagt haben: Das kommt davon, wenn man alles mit dem halben A---h macht.
Ich bin mir dennoch nicht sicher, ob ich die Argumentation so voll anerkennen möchte. Dazu aber gerne später mehr.
Bis dahin viele fröhliche Grüße
ERASMUS |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 20.Nov 2005 23:58 Titel: es braucht so wenig, fehler einzugestehen 8-) |
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chapeau, geschätzer erasmus...
... unser universum lebt von korrigierten irrtümern und fehlinterpretationen
dass sie fähig sind, ein kitzekleines missverständnis einzugestehen, macht sie zu einem ehrenwerten gomopanologen... dankeschön dafür - ein vorbild für all die aggressiven draufklopper und möchtegernprofis!
im übrigen... kompliment an ihre frau grandmaman... scheint (schien?) eine unvergessliche frau zu sein/gewesen zu sein
und recht hat sie noch heute mit ihrer treffenden bemerkung
frohes gelingen in all ihren taten während der kommenden woche
ffbkdavid |
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erasmus Newbie
Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 25.Nov 2005 20:42 Titel: DANKE FÜR DIE BLUMEN |
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Sehr geehrter ffbkdavid,
vielen Dank für die freundlichen Worte. Meine Frau Grandmama war sicher in in sehr vieler Weise eine sehr starke Frau. Von 1933 - 35 in diversen Lagern, war sie dann dienstverpflichtet bis etwa 1944. Danach auf dem Treck von Ostpommern nach Brandenburg. Hier dann ab Kriegsende in der französischen Kommandantur angestellt wegen ihrer Sprachkenntnisse; in der DDR dann bis 1968 berufstätig als Übersetzerin und Sprachmittlerin sowie als Verwaltungsangestellte. Sie sprach 7 Sprachen: Französisch, englisch, polnisch, jiddisch, deutsch, latein, litauisc h. Bis zum Lebensende geistig äußerst wach, aktiv und beweglich, klagte sie nur die letzten 14 Tage über nachlassende körperliche Fitneß. Sie wurde 82 Jahre alt und verabschiedete sich einfach so und ohne Klagen.
--- Das nur nebenbei.
Ich denke jedoch prinzipiell gehört es zum Grundsatz wissenschaftlicher Kultur und Sorgfalt, einen Irrtum zuzugeben; aber auch keinem gepflegten Meinungsstreite auszuweichen. Wobei die Betonung auf Kultur liegt - bzw. Sorgfalt.
Mit freundlichen und fröhlichen Grüßen
ERASMUS
P.S. Verehrter Herr ffbkdavid,
gibt es eigentlich Neuigkeiten von der Front der Kulturlosigkeit - oder sind die Blödelseiten aus den polnischen Landen noch am Netz?
MfG E. |
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